Grundsätzliches zu den Nachteilsausgleichen für schwerbehinderte Menschen

Das Ziel des Seminars besteht darin, die Teilnehmer mit dem Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht und der Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen vertraut zu machen.

Seminarinhalte

  • Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
  • Umgang mit den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht
  • Das Ausweiswesen
  • Die Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen

Dabei erhalten die Teilnehmer Antworten auf folgende Fragen

  • Wie stelle ich einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft?
  • Wann stellt man einen Verschlimmerungsantrag?
  • Wie wird der Grad der Behinderung (GdB) ermittelt?
  • Wie kann man einen Ausweis verlängern lassen?
  • Was bedeuten die Merkzeichen auf den Ausweisen?
  • Wer erhält die Merkzeichen?
  • Welche Nachteilsausgleiche kann man mit ihnen in Anspruch nehmen?

Zielgruppen

  • Schwerbehindertenvertretungen
  • Betriebs- und Personalräte
  • Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber

Wünschenswert ist die vorherige Teilnahme an einem Grundkurs für Schwerbehindertenvertretungen

Termine

Kurs Nr. Datum Zeit Bemerkungen
04 11.03.2024 9:00 – 12:00 Uhr ausgebucht
19 15.05.2024 9:00 – 12:00 Uhr ausgebucht
32 10.07.2024 9:00 – 12:00 Uhr ausgebucht
44 09.10.2024 9:00 – 12:00 Uhr