Grundlagen im Arbeitsrecht

Das allgemeine Arbeitsrecht gilt für schwerbehinderte Arbeitnehmer gleichermaßen wie für andere nichtbehinderte Arbeitnehmer. Insofern wird die Schwerbehindertenvertretung auch mit arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert. Diese Seite des Arbeitsverhältnisses näher zu beleuchten, ist Ziel dieses Seminars. In der eintägigen Veranstaltung kann allerdings in Anbetracht der Komplexität des Themas nur ein Einblick gewährt werden.

Seminarinhalte

  • Arbeitsvertrag
  • Gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
  • Interessenvertretungen
  • Störungen des Arbeitsverhältnisses
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Kündigung
  • Rechtsmittel

Dabei erhalten die Teilnehmer u.a. Antworten auf folgende Fragen:

  • Was ist ein Arbeitsverhältnis?
  • Wie kommt ein Arbeitsverhältnis zustande?
  • Welche Arten von Arbeitsverhältnissen gibt es?
  • Was versteht man unter Arbeitspflicht und Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis?
  • Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
  • Welche Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte haben Interessenvertretungen der Arbeitnehmer?
  • Was passiert, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt?
  • Was ist eine Abmahnung?
  • Welche Formen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gibt es?
  • Welche Unterschiede gibt es zwischen allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz?
  • Wie erhebt man Klage vor dem Arbeitsgericht?

Zielgruppe

  • Schwerbehindertenvertretungen
  • Betriebs- und Personalräte
  • Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber

Termine

Kurs Nr. Datum Zeit Bemerkungen
33 16.07.2024 9:00 – 16:00 Uhr
51 18.11.2024 9:00 – 16:00 Uhr