Jahresbericht 2024 - Soziales Entschädigungsrecht SGB XIV

Soziales Entschädigungsrecht mit einem Buch

Neues Soziales Entschädigungsrecht stärkt Opferrechte deutlich

Zeitgemäß, transparenter und bedarfsgerechter: Das soziale Entschädigungsrecht ist mit Inkrafttreten des SGB XIV zum 1. Januar 2024 grundlegend reformiert worden. Betroffene von Gewalt erhalten höhere finanzielle Leistungen, einen leichteren Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe, individuelle Begleitung durch ein Fallmanagement und der Kreis der Berechtigten wurde erweitert. Der Gesetzgeber hat ein klares Zeichen gesetzt, erlittenes Unrecht anzuerkennen und die Lebenssituation der Betroffenen spürbar, verlässlich und respektvoll zu verbessern.

Erfolgreiche Umsetzung im Lageso
Dank des großen Engagements der Mitarbeitenden ist im Lageso die Überführung in das neue Recht bei gleichzeitiger Einführung eines neuen Zahlprogramms zum 1. Januar 2024 erfolgreich gelungen. Für alle Berechtigten konnten so die höheren Auszahlungen sichergestellt werden.

Deutlich verbesserte Geldleistungen
Alle bisherigen Leistungen aus dem Bundesversorgungsgesetz wurden zum 1. Januar 2024 abgelöst. Die neue monatliche Entschädigungszahlung fällt spürbar höher aus. Berechtigte, die bereits 2023 Leistungen erhielten, wurden automatisch in das neue System überführt – so erhalten Berechtigte, die zuvor eine Grundrente erhielten, automatisch die Leistungen. Berechtigte, die darüber hinaus Anspruch auf Leistungen wie Berufsschadensausgleich haben, erhielten einen Zuschlag von 25 Prozent.

  • Tabelle mit Erhöhung der Geldleistungen: GdS Grundrente gem. § 31 BVG bis 31.12.2023 Monatliche Entschädigungszahlung gem. § 83 SGB XIV ab 01.01.2024 30 171,00 Euro 400,00 Euro 40 233,00 Euro 50 311,00 Euro 800,00 Euro 60 396,00 Euro 70 549,00 Euro 1.200,00 Euro 80 663,00 Euro 90 797,00 Euro 1.600,00 Euro 100 891,00 Euro 2.000,00 Euro

Mehr Menschen erhalten Anspruch
Erstmals haben auch Opfer psychischer Gewalt, etwa durch Stalking, Anspruch auf Entschädigung. Auch ausländische Staatsangehörige werden nun gleichgestellt.

Schnelle Hilfe für psychische Stabilisierung
Trauma-Ambulanzen ermöglichen einen niedrigschwelligen und unbürokratischen Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe. Die Kosten übernimmt das Land Berlin. Die Genehmigung und Abrechnung erfolgt nun in einem vereinfachten Verfahren für bis zu 15 psychotherapeutische Sitzungen für Erwachsene und bis zu 18 für Kinder.

Fallmanagement bundesweit geregelt
Was Berlin bereits seit 2019 erfolgreich praktiziert, ist nun gesetzlich verankert: Das Fallmanagement unterstützt Betroffene individuell, koordiniert Leistungen und begleitet bei besonders schweren Fällen, etwa bei Straftaten gegen das Leben, oder gegen Minderjährige.

Individuelle Beratung zum Wahlrecht
Im Jahr 2024 stand für den Fachbereich die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen im Mittelpunkt. Die Mitarbeitenden erstellten Besitzstandsbescheide und informierten Betroffene über ihre neuen Rechte. Da frühere Leistungen wie die Ausgleichsrente wegfallen, wird jede Leistung individuell neu berechnet – das dauert noch an. Ab Abgabe ihrer Erklärung haben Berechtigte ein Jahr Zeit, sich für oder gegen das neue Recht zu entscheiden.

Ausblick
Die Einführung des SGB XIV und erfolgreiche Überführung der Leistungen ab dem 1. Januar 2024 waren ein großer gemeinsamer Kraftakt. Um die neuen gesetzlichen Grundlagen weiterhin rechtssicher und einheitlich umzusetzen, finden regelmäßige Schulungen und Austausche mit anderen Bundesländern statt.

Pressestelle Landesamt für Gesundheit und Soziales

Stephanie Reisinger
Pressesprecherin

Benjamin Ciupek
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit