Mehr Menschen erhalten Anspruch
Erstmals haben auch Opfer psychischer Gewalt, etwa durch Stalking, Anspruch auf Entschädigung. Auch ausländische Staatsangehörige werden nun gleichgestellt.
Schnelle Hilfe für psychische Stabilisierung
Trauma-Ambulanzen ermöglichen einen niedrigschwelligen und unbürokratischen Zugang zu psychotherapeutischer Hilfe. Die Kosten übernimmt das Land Berlin. Die Genehmigung und Abrechnung erfolgt nun in einem vereinfachten Verfahren für bis zu 15 psychotherapeutische Sitzungen für Erwachsene und bis zu 18 für Kinder.
Fallmanagement bundesweit geregelt
Was Berlin bereits seit 2019 erfolgreich praktiziert, ist nun gesetzlich verankert: Das Fallmanagement unterstützt Betroffene individuell, koordiniert Leistungen und begleitet bei besonders schweren Fällen, etwa bei Straftaten gegen das Leben, oder gegen Minderjährige.
Individuelle Beratung zum Wahlrecht
Im Jahr 2024 stand für den Fachbereich die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen im Mittelpunkt. Die Mitarbeitenden erstellten Besitzstandsbescheide und informierten Betroffene über ihre neuen Rechte. Da frühere Leistungen wie die Ausgleichsrente wegfallen, wird jede Leistung individuell neu berechnet – das dauert noch an. Ab Abgabe ihrer Erklärung haben Berechtigte ein Jahr Zeit, sich für oder gegen das neue Recht zu entscheiden.
Ausblick
Die Einführung des SGB XIV und erfolgreiche Überführung der Leistungen ab dem 1. Januar 2024 waren ein großer gemeinsamer Kraftakt. Um die neuen gesetzlichen Grundlagen weiterhin rechtssicher und einheitlich umzusetzen, finden regelmäßige Schulungen und Austausche mit anderen Bundesländern statt.