Jahresbericht 2024 - Eingliederungshilfe außerhalb des Landes Berlin

Eingliederungshilfe und ein Münzhaufen

Wenn Berlinerinnen und Berliner mit Unterstützungsbedarf umziehen – und das Lageso trotzdem zuständig bleibt

Menschen mit Behinderung oder vergleichbarem Teilhabebedarf haben Anspruch auf Eingliederungshilfe – eine Unterstützung, damit sie möglichst selbstbestimmt leben und am Alltag in Schule, Arbeit und Freizeit teilnehmen können. Doch was passiert, wenn jemand aus Berlin wegzieht, während bereits ein Antrag gestellt wurde oder laufende Leistungen bestehen?

Das Lageso bleibt in der Regel als bisheriger Kostenträger in solchen Fällen weiter zuständig, auch wenn der gewöhnliche Aufenthalt inzwischen in einem anderen Bundesland liegt. Das regelt § 98 Absatz 1 SGB IX.

Zentraler Ansprechpartner in Berlin seit 2020
Berlin hat die Zuständigkeit für solche Fälle im Jahr 2020 neu organisiert. Die Aufgabe wurde vom Bezirksamt Lichtenberg an das Lageso übertragen – mit dem Ziel, die gesamtstädtische Verantwortung zu bündeln und effizienter zu gestalten. Die ersten Jahre waren dabei vor allem von strukturellen und organisatorischen Aufbauarbeiten geprägt. Gleichzeitig setzte der Fachbereich die umfangreichen Reformen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) Schritt für Schritt in die Praxis um.

Hoher Aufwand für das Lageso
Was gut gemeint ist – nämlich eine unterbrechungsfreie Versorgung sicherzustellen – führt in der Praxis oft zu Problemen. Denn der Unterstützungsbedarf muss auch im neuen Wohnort weiterhin beurteilt, dokumentiert und überprüft werden. Das bedeutet für das Berliner Lageso: lange Anfahrtswege, Absprachen mit externen Einrichtungen und erschwerte Möglichkeiten zur Qualitätskontrolle. Gerade bei komplexen Fällen ist das eine große Herausforderung – auch, weil wichtige Informationen häufig nicht in Echtzeit vorliegen.

  • Eingliederungshilfe: versorgte Personen: 35812, Ausgaben 171 Mio. Euro, Ausgaben pro Person: 4800 Euro, Steigerung der Ausgaben um 12%

Neue Verwaltungsvereinbarung soll helfen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) hat Ende 2024 eine bundesweite Verwaltungsvereinbarung angestoßen. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Wohnort-Kostenträger zu verbessern – insbesondere im Rahmen von sogenannten Amtshilfeverfahren. Ob dieses neue Verfahren tatsächlich zu spürbaren Entlastungen führt, lässt sich aufgrund der Aktualität derzeit noch nicht bewerten.

Fallzahlen stabil, Ausgaben steigen
Hinsichtlich der Fallzahlen zeigt sich seit Ende 2023 ein relativ stabiler Zustand: Die Zahl der Anträge ist im Vergleich der Jahre 2023 und 2024 nahezu konstant geblieben – ebenso wie die Zahl der abgeschlossenen Verfahren. Bemerkenswert ist jedoch ein anderer Trend: Die Ausgaben für Eingliederungshilfe sind im gleichen Zeitraum um rund 12 Prozent gestiegen. Das deutet darauf hin, dass entweder die Ausgaben pro Leistung gestiegen oder die Unterstützungsbedarfe anspruchsvoller geworden sind. Beide Faktoren spiele eine Rolle.

Fazit
Ob es sich bei diesen Entwicklungen um eine dauerhafte Tendenz handelt oder nur um eine Momentaufnahme, wird erst die Auswertung der nächsten Jahre zeigen. Fest steht: Die Eingliederungshilfe für Berlinerinnen und Berliner, die außerhalb der Stadt leben, bleibt eine wichtige Aufgabe des Lageso – mit steigenden fachlichen und finanziellen Anforderungen.

Pressestelle Landesamt für Gesundheit und Soziales

Stephanie Reisinger
Pressesprecherin

Benjamin Ciupek
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit