Bei einer Vermietung über den Geschützten Wohnungsmarkt erhalten Vermietende attraktive und marktgerechte Mieten. Neben der Wohnfläche ist auch die Anzahl der einziehenden Personen maßgeblich. So können beispielsweise folgende Bruttokaltmieten aufgerufen werden:
- 1-Personenhaushalt: bis zu 590,00€
- 2-Personenhaushalt: bis zu 810,00€
- 3-Personenhaushalt: bis zu 1.000,00€
- 4-Personenhaushalt: bis zu 1.120,00€
- 5-Personenhaushalt: bis zu 1.350,00€
Die Mietpreise im Geschützten Wohnungsmarkt orientieren sich an der Anzahl einziehender Personen. Maßgeblich ist eine Wohnungsgröße, die einen Wohnraum pro Person vorsieht. Dieser Richtwert kann im Einzelfall, besonders bei größeren Haushalten, über- oder unterschritten werden.