Vorteile für Vermietende

Marktgerechte und attraktive Mietpreise

Marktgerechte und attraktive Mietpreise

Bei einer Vermietung über den Geschützten Wohnungsmarkt erhalten Vermietende attraktive und marktgerechte Mieten. Neben der Wohnfläche ist auch die Anzahl der einziehenden Personen maßgeblich. So können beispielsweise folgende Bruttokaltmieten aufgerufen werden:

  • 1-Personenhaushalt: bis zu 590,00€
  • 2-Personenhaushalt: bis zu 810,00€
  • 3-Personenhaushalt: bis zu 1.000,00€
  • 4-Personenhaushalt: bis zu 1.120,00€
  • 5-Personenhaushalt: bis zu 1.350,00€

Die Mietpreise im Geschützten Wohnungsmarkt orientieren sich an der Anzahl einziehender Personen. Maßgeblich ist eine Wohnungsgröße, die einen Wohnraum pro Person vorsieht. Dieser Richtwert kann im Einzelfall, besonders bei größeren Haushalten, über- oder unterschritten werden.

Freie Auswahl passender Mietparteien

Freie Auswahl passender Mietparteien

Für alle Personen, die über den Geschützten Wohnungsmarkt vermittelt werden, wird bei Aufnahme in das Programm eine umfassende Sozialprognose durch die Soziale Wohnhilfe des Bezirks erstellt. Hiermit wird sichergestellt, dass die Personen in der Lage sind, ihren Haushalt eigenverantwortlich zu führen und ein langfristig stabiles Mietverhältnis zu pflegen. Im Laufe der Wohnungsvermittlung wird Ihnen eine Auswahl passender Mietparteien vorgeschlagen. Letztendlich entscheiden Sie, mit wem Sie einen Mietvertrag abschließen.

Geringes Risiko dank Absicherung

Geringes Risiko dank Absicherung

Im Geschützten Wohnungsmarkt können Vermietende dank eines geringen Vermietungsrisikos ihren Wohnraum mit einem guten Gefühl zur Verfügung stellen. Die Mietzahlungen werden in den meisten Fällen direkt und verlässlich vom zuständigen Jobcenter übernommen. Falls dennoch einmal Mietausfälle oder andere Verletzungen des Mietvertrags auftreten sollten, nimmt die Soziale Wohnhilfe des zuständigen Bezirks direkten Kontakt zur Mietperson auf, um das Problem zu beheben. Außerdem bietet der Sicherungsfonds des Geschützten Wohnungsmarkts zusätzlichen Schutz und kann Sie bis zu fünf Jahre rückwirkend für finanzielle Verluste entschädigen.

Zügige und unkomplizierte Vermittlung

Zügige und unkomplizierte Vermittlung

Die Vermietung über den Geschützten Wohnungsmarkt spart Zeit und Aufwand. Während die Auswahl passender Mietparteien auf dem freien Wohnungsmarkt oft umständlich verläuft, wird Ihnen hier bereits eine Auswahl geeigneter Mietparteien vorgeschlagen, die meist nicht an Kündigungsfristen gebunden sind. So kann Leerstand vermieden und Ihr Wohnraum zügig weitervermietet werden.

Unterstützung durch persönliche Ansprechpersonen

Unterstützung durch persönliche Ansprechpersonen

Bei allen Fragen rund um die Vermietung Ihrer Immobilie über den Geschützten Wohnungsmarkt stehen Ihnen persönliche Ansprechpersonen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) zur Seite. Ob Wohnungsvergabe, Mietvertragsabschluss oder Mietzahlungen, Sie können bei allen Anliegen auf individuelle Unterstützung und ein partnerschaftliches Miteinander vertrauen.

Wertvoller sozialer Beitrag

Wertvoller sozialer Beitrag

Mit der Bereitstellung von Wohnraum für den Geschützten Wohnungsmarkt verhindern Sie aktiv Wohnungslosigkeit und unterstützen Menschen in sozialen Notlagen dabei, ein stabiles und sicheres Zuhause zu finden. Mit Ihrem Engagement setzen Sie ein Zeichen gelebter Solidarität und leisten ihren individuellen Beitrag zu einem sozial nachhaltigen Wohnungsmarkt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Eine Wohnung anbieten

Eine Wohnung anbieten

Sie möchten Wohnraum zur Verfügung stellen? Hier können Sie eine Wohnung anbieten. Weitere Informationen

Fragen und Antworten für Vermietende

Fragen und Antworten für Vermietende

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Vermietung von Wohnraum über den Geschützten Wohnungsmarkt. Weitere Informationen