Eine Wohnung anbieten
Sie möchten Wohnraum zur Verfügung stellen? Hier können Sie eine Wohnung anbieten. Weitere Informationen
Das Angebot des Geschützten Wohnungsmarktes richtet sich an Menschen, die unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder bereits ihre Wohnung verloren haben und aufgrund ihrer schwierigen sozialen oder finanziellen Situation am freien Wohnungsmarkt besonders benachteiligt sind. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Haushalte, deren Mietverhältnis wegen einer Eigenbedarfskündigung beendet wurde oder um Personen, die häusliche Gewalt erfahren haben und nach der vorübergehenden Aufnahme in einer schützenden Einrichtung wieder auf der Suche nach einem eigenen Zuhause sind.
Vor der Aufnahme in den Geschützten Wohnungsmarkt wird durch die Soziale Wohnhilfe des Bezirks eine sogenannte sozialpädagogische Prognose für die Mietpartei erstellt. Nur Personen, die zu einer eigenverantwortlichen Lebensweise und Haushaltsführung in der Lage sind, werden über das Programm in Wohnraum vermittelt.
Bei einer Vermietung über den Geschützten Wohnungsmarkt erhalten Vermietende attraktive und marktgerechte Mieten. Neben der Wohnfläche ist auch die Anzahl der einziehenden Personen maßgeblich. So können beispielsweise folgende Bruttokaltmieten aufgerufen werden:
Die Mietpreise im Geschützten Wohnungsmarkt orientieren sich an der Anzahl einziehender Personen. Maßgeblich ist eine Wohnungsgröße, die einen Wohnraum pro Person vorsieht. Dieser Richtwert kann im Einzelfall, besonders bei größeren Haushalten, über- oder unterschritten werden.
Ja, denn die Mietzahlungen werden in den meisten Fällen pünktlich und verlässlich vom zuständigen Jobcenter übernommen. Falls dennoch einmal Mietausfälle oder andere Verletzungen des Mietvertrags auftreten sollten, nimmt die Soziale Wohnhilfe des zuständigen Bezirks direkten Kontakt zur Mietperson auf, um das Problem zu beheben. Außerdem bietet der Sicherungsfonds des Geschützten Wohnungsmarktes zusätzlichen Schutz und kann Sie bis zu fünf Jahre rückwirkend für finanzielle Verluste entschädigen.
Ja, im Zuge der Wohnungsvermittlung wird eine Auswahl passender Mietparteien vorgeschlagen. Welcher Person letztendlich eine Wohnung angeboten wird, entscheiden Sie selbst. Der Mietvertrag wird dann direkt mit der Mietpartei geschlossen.
Ob zu Wohnungsvergabe, Mietvertragsabschluss oder Mietzahlungen, bei allen Fragen rund um die Vermietung Ihrer Immobilie über den Geschützten Wohnungsmarkt stehen Ihnen im Landesamt für Gesundheit und Soziales persönliche Ansprechpersonen zur Seite.
Die angebotene Wohnung muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
In der Regel liegt zwischen dem Anbieten der Wohnung und der Mietvertragsunterschrift eine Woche, da es für den Geschützten Wohnungsmarkt bereits geeignete, interessierte Mietparteien gibt, die meist nicht an Kündigungsfristen gebunden sind.
Nein, durch eine Vermietung über den Geschützten Wohnungsmarkt entsteht für Sie keine Verpflichtung, dauerhaft Wohnraum über das Programm anzubieten. Wenn ein Mietverhältnis endet, steht es Ihnen frei, ob Sie erneut eine Wohnung zur Verfügung stellen.