Fragen und Antworten für Vermietende

  • Wer kann eine Wohnung über den Geschützten Wohnungsmarkt erhalten?

    Das Angebot des Geschützten Wohnungsmarktes richtet sich an Menschen, die unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder bereits ihre Wohnung verloren haben und aufgrund ihrer schwierigen sozialen oder finanziellen Situation am freien Wohnungsmarkt besonders benachteiligt sind. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Haushalte, deren Mietverhältnis wegen einer Eigenbedarfskündigung beendet wurde oder um Personen, die häusliche Gewalt erfahren haben und nach der vorübergehenden Aufnahme in einer schützenden Einrichtung wieder auf der Suche nach einem eigenen Zuhause sind.
    Vor der Aufnahme in den Geschützten Wohnungsmarkt wird durch die Soziale Wohnhilfe des Bezirks eine sogenannte sozialpädagogische Prognose für die Mietpartei erstellt. Nur Personen, die zu einer eigenverantwortlichen Lebensweise und Haushaltsführung in der Lage sind, werden über das Programm in Wohnraum vermittelt.

  • Welche Mietpreise sind bei einer Vermietung über den Geschützten Wohnungsmarkt angemessen?

    Bei einer Vermietung über den Geschützten Wohnungsmarkt erhalten Vermietende attraktive und marktgerechte Mieten. Neben der Wohnfläche ist auch die Anzahl der einziehenden Personen maßgeblich. So können beispielsweise folgende Bruttokaltmieten aufgerufen werden:

    • 1-Personenhaushalt bis zu 560,00€
    • 2-Personenhaushalt: bis zu 790,00€
    • 3-Personenhaushalt: bis zu 1.000,00€
    • 4-Personenhaushalt: bis zu 1.100,00€
    • 5-Personenhaushalt: bis zu 1.300,00€

    Die Mietpreise im Geschützten Wohnungsmarkt orientieren sich an der Anzahl einziehender Personen. Maßgeblich ist eine Wohnungsgröße, die einen Wohnraum pro Person vorsieht. Dieser Richtwert kann im Einzelfall, besonders bei größeren Haushalten, über- oder unterschritten werden.

  • Bin ich bei Mietausfällen abgesichert?

    Ja, denn die Mietzahlungen werden in den meisten Fällen pünktlich und verlässlich vom zuständigen Jobcenter übernommen. Falls dennoch einmal Mietausfälle oder andere Verletzungen des Mietvertrags auftreten sollten, nimmt die Soziale Wohnhilfe des zuständigen Bezirks direkten Kontakt zur Mietperson auf, um das Problem zu beheben. Außerdem bietet der Sicherungsfonds des Geschützten Wohnungsmarktes zusätzlichen Schutz und kann Sie bis zu fünf Jahre rückwirkend für finanzielle Verluste entschädigen.

  • Kann ich selbst entscheiden, wem ich eine Wohnung anbiete?

    Ja, im Zuge der Wohnungsvermittlung wird eine Auswahl passender Mietparteien vorgeschlagen. Welcher Person letztendlich eine Wohnung angeboten wird, entscheiden Sie selbst. Der Mietvertrag wird dann direkt mit der Mietpartei geschlossen.

  • An wen kann ich mich bei Fragen und Anliegen zur Vermietung wenden?

    Ob zu Wohnungsvergabe, Mietvertragsabschluss oder Mietzahlungen, bei allen Fragen rund um die Vermietung Ihrer Immobilie über den Geschützten Wohnungsmarkt stehen Ihnen im Landesamt für Gesundheit und Soziales persönliche Ansprechpersonen zur Seite.

  • Welche Bedingungen gelten für Wohnraum im Geschützten Wohnungsmarkt?

    Die angebotene Wohnung muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

    1. Die Wohnung befindet sich in Berlin.
    2. Es wird ein unbefristeter Mietvertrag geschlossen. Zeitmietverträge oder Untermietverhältnisse sind ausgeschlossen.
    3. Die Wohnung ist zur alleinigen Nutzung durch die Mietpartei vorgesehen. Sie muss baulich vom Rest des Gebäudes abgetrennt sein und über eine eigene Wohnungseingangstür verfügen.
    4. Es ist eine eigene Küche sowie ein eigenes Bad mit Toilette zur alleinigen Nutzung vorhanden.
    5. Die Wohneinheit verfügt über eigene Energie- und Wasserzähler, sodass der Verbrauch eindeutig zugeordnet werden kann.
    6. Die Wohnung ist in einem bewohnbaren Zustand und nicht sanierungsbedürftig.
    7. Die Wohnung wird nicht möbliert vermietet.
  • Wie verläuft der Vermietungsprozess?
    1. Sie melden der zentralen Koordinierungsstelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) die freie oder freiwerdende Wohnung frühestens drei Monate vor dem möglichen Beginn des Mietverhältnisses.
    2. Das Wohnungsangebot wird geprüft und registriert.
    3. Die zentrale Koordinierungsstelle im Lageso meldet sich anschließend innerhalb weniger Tage mit einer Auswahl geeigneter Mietparteien bei Ihnen zurück.
    4. Sie vereinbaren direkt mit den vorgeschlagenen Personen einen Besichtigungstermin.
    5. Wenn von beiden Seiten Interesse besteht, können Sie mit einer dieser Personen einen Mietvertrag abschließen.
  • Wie lange dauert die Vermittlung einer Wohnung?

    In der Regel liegt zwischen dem Anbieten der Wohnung und der Mietvertragsunterschrift eine Woche, da es für den Geschützten Wohnungsmarkt bereits geeignete, interessierte Mietparteien gibt, die meist nicht an Kündigungsfristen gebunden sind.

  • Muss ich eine Wohnung erneut über den Geschützten Wohnungsmarkt anbieten, nachdem das Mietverhältnis endet?

    Nein, durch eine Vermietung über den Geschützten Wohnungsmarkt entsteht für Sie keine Verpflichtung, dauerhaft Wohnraum über das Programm anzubieten. Wenn ein Mietverhältnis endet, steht es Ihnen frei, ob Sie erneut eine Wohnung zur Verfügung stellen.

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