Damit die Abläufe reibungslos funktionieren, arbeiten die Sozialen Wohnhilfen der Bezirke, das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) sowie die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung eng zusammen. Die Sozialen Wohnhilfen sind die erste Anlaufstelle für die Betroffenen: Sie prüfen die Zugangsvoraussetzungen, erstellen eine Sozialprognose und entscheiden über die Aufnahme in den Geschützten Wohnungsmarkt. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales übernimmt im Prozess die Rolle einer koordinierenden Schnittstelle zwischen dem Wohnungsangebot und der Nachfrage und sorgt dafür, dass die Betroffenen ein für sie passendes Wohnungsangebot erhalten. Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Soziales wird somit die Grundlage für eine verlässliche und wirkungsvolle Wohnraumversorgung geschaffen.