Kooperation und Zusammenarbeit

Hand in Hand sicheren Wohnraum bieten

Hinter dem Erfolg des Geschützten Wohnungsmarktes steht die Arbeit einer engagierten und starken Kooperationsgemeinschaft. Öffentliche Verwaltung, Wohnungsunternehmen, private Vermietende sowie gemeinnützige Vereine wirken hier Hand in Hand. Sie bilden ein Netzwerk, das fachliche Expertise, soziale Verantwortung und die Bereitschaft, gemeinsam Lösungen für einen sozial nachhaltigen Wohnungsmarkt zu gestalten, verbindet. Dieses in Deutschland einmalige Präventionsprogramm unterstützt Menschen in Wohnungsnotlagen frühzeitig und verhindert aktiv Wohnungslosigkeit.

Öffentliche Verwaltung

Verwaltung

Damit die Abläufe reibungslos funktionieren, arbeiten die Sozialen Wohnhilfen der Bezirke, das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) sowie die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung eng zusammen. Die Sozialen Wohnhilfen sind die erste Anlaufstelle für die Betroffenen: Sie prüfen die Zugangsvoraussetzungen, erstellen eine Sozialprognose und entscheiden über die Aufnahme in den Geschützten Wohnungsmarkt. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales übernimmt im Prozess die Rolle einer koordinierenden Schnittstelle zwischen dem Wohnungsangebot und der Nachfrage und sorgt dafür, dass die Betroffenen ein für sie passendes Wohnungsangebot erhalten. Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Soziales wird somit die Grundlage für eine verlässliche und wirkungsvolle Wohnraumversorgung geschaffen.

Gemeinnützige Vereine

Soziale Träger

Freie Träger der Wohnungsnotfallhilfe sind ebenfalls Teil der Kooperationsgemeinschaft und bilden eine spezialisierte Ergänzung zu den Sozialen Wohnhilfen So zum Beispiel der Verein asap e.V.: Er unterstützt Frauen*, die häusliche Gewalt erfahren, bei der Bewältigung ihrer Situation und dem Aufbau eines gewaltfreien und selbstbestimmten Lebens. Viele Betroffene, häufig alleinerziehend und finanziell abhängig von ihrem (Ex-)Partner, haben große Schwierigkeiten, sich am freien Markt um eine Wohnung zu bewerben. Über den Geschützten Wohnungsmarkt finden Frauen*, die bereits übergangsweise in Frauenhäusern, Zufluchts- oder Trägerwohnungen untergebracht sind, wieder ein eigenes und sicheres Zuhause.

Wohnungsunternehmen

Wohnungsunternehmen

Der Großteil der Wohnungen im Geschützten Wohnungsmarkt wird von den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen sowie zwei privaten Wohnungsunternehmen bereitgestellt. Durch dieses kontinuierliche Engagement können jedes Jahr bis zu 1.350 Haushalte langfristig in Wohnraum vermittelt werden. Der Berliner Senat und die Vermietenden stehen dabei in einem engen, regelmäßigen Austausch, um die Wohnraumversorgung so effizient wie möglich zu gestalten. Ein Erfolgskonzept, das seit über 30 Jahren besteht und dessen Fundament ein gemeinsamer Kooperationsvertrag ist.

Private Vermietende

Private Vermietende

Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl wohnungsloser Menschen soll der Bestand im Geschützten Wohnungsmarkt langfristig erhöht werden. Deshalb können private Vermietende ebenfalls Wohnraum über das Programm anbieten und somit einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Wohnungslosigkeit leisten. Gleichzeitig profitieren sie von vielen Vorteilen, beispielsweise von marktgerechten Mietpreisen, einer zügigen Wohnungsvermittlung sowie einer finanziellen Absicherung. Gemeinsam mit den Wohnungsunternehmen entsteht so ein starkes Netzwerk, das dem Geschützten Wohnungsmarkt erlaubt, seine wichtige Aufgabe auch in herausfordernden Zeiten zu erfüllen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Erfahrungen und Erfolgsgeschichten

Erfahrungen und Erfolgsgeschichten

Jede vermittelte Wohnung schreibt eine ganz eigene Geschichte. Hier erzählen Betroffene und Mitglieder der Kooperationsgemeinschaft von ihren Erfahrungen. Weitere Informationen