Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin öffnet Schritt für Schritt seinen Dienstbetrieb und damit auch die Einrichtungen mit Publikumsverkehr. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Zentrale Meldestelle Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Informationen und Formulare zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a IfSG finden Sie hier:
https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/gesundheitsschutz-und-umwelt/infektionsschutz/corona/
Bitte drucken Sie folgende Formulare aus:
Benachrichtigungsformular einrichtungsbezogene Impfpflicht Berlin und das Selbsteinschätzungsformular
Die Meldungen (ausgefüllte Formulare) können ausschließlich an folgende Postanschrift gesendet werden:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Zentrale Meldestelle, Postfach 31 09 29, 10639 Berlin
Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
berlin.de/ukraine
Inhaltsspalte
Approbation/Berufserlaubnis bei einer Ausbildung als Psychotherapeutin/Psychotherapeut außerhalb der Europäischen Union (Drittstaat)
Sie haben Ihre Ausbildung zur Psychotherapeutin/zum Psychotherapeuten außerhalb der Europäischen Union (EU), d.h. einem sogenannten Drittstaat absolviert und beabsichtigen, diesen Beruf zukünftig in Berlin auszuüben?
Für die Ausübung der Heilkunde, dazu gehört auch die Ausübung von Psychotherapie, benötigen Sie eine staatliche Erlaubnis, entweder
- die Approbation/Berufserlaubnis als Psychotherapeutin/Psychotherapeut
(Approbationen ermächtigen zur unbefristeten selbstständigen Berufsausübung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Berufserlaubnis gilt nur für das Land Berlin und nur für zwei Jahre) oder - die Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, die zeitlich unbefristet erteilt wird.
- eines Nachweises, aus dem sich ergibt, dass Ihre Berufsqualifikation in dem Staat, in dem sie erworben wurde, zum unmittelbaren Zugang zum Beruf des Psychotherapeuten berechtigt (sogenannte Berufsausübungsberechtigung) und
- von Ausbildungsnachweisen, insbesondere psychologischen Studienabschlüssen (Bachelor und Master) an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen, die zum Erwerb der Berufsqualifikation für den unmittelbaren Zugang zum Beruf des Psychotherapeuten erforderlich sind.
Wenn Sie keine Berufsausübungsberechtigung und keine entsprechenden Ausbildungsnachweise vorlegen können, können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis beim Bezirksamt Lichtenberg oder beim Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg stellen. Weitere Informationen finden Sie hier:
Heilpraktikerbereich des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin
Heilpraktikerbereich des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin
Den Antrag auf Approbation/Berufserlaubnis als Psychotherapeutin/Psychotherapeut können Sie sich unter dem Link Antrag auf Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis bei Ausbildung in einem Drittstaat herunterladen.
Die Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Checkliste für die Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis als Psychotherapeutin/Psychotherapeut. Unterlagen, die Sie bei Antragstellung noch nicht haben, können Sie – möglichst komplett – nachreichen.
Bitte übersenden Sie die Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopie per Post. Die Beglaubigung von Kopien erfolgt in Berlin durch die Bürgerämter oder durch Notare.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages ist Ihr persönliches Erscheinen in der Behörde nicht erforderlich.
Möchten Sie dennoch persönlich vorbeikommen, müssen Sie zwingend einen Termin vereinbaren (weiter zur Online-Terminbuchung). Ohne vorherige Online-Terminvereinbarung kann keine Beratung stattfinden.
Die Approbation/Berufserlaubnis können nur erteilt werden, wenn Sie über die für die Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Diese sind in einem Fachsprachentest (C 2) vor der Psychotherapeutenkammer nachzuweisen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen zum Fachsprachentest für
Checkliste für die Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis als Psychotherapeutin/Psychotherapeut
PDF-Dokument (57.8 kB) - Stand: Februar 2021
Antrag auf Erteilung der Approbation/einer Berufserlaubnis (Ausbildung in einem Drittstaat)
PDF-Dokument (96.6 kB) - Stand: Februar 2021
Wenn sich Ihre Ausbildung wesentlich von der entsprechenden Psychotherapieausbildung in der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet und Sie diese Unterschiede nicht durch einschlägige Berufserfahrung ausgleichen können, müssen Sie eine Kenntnisprüfung ablegen.
Weitere Informationen erhalten Sie in den folgenden Verfahrensgrundsätzen zur Durchführung von Kenntnisstandprüfungen
(Die Verfahrensgrundsätze werden zur Zeit überarbeitet und demnächst aktualisiert hier eingestellt werden)
Weitere Hinweise finden Sie unter:
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Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (Anerkennung ausländischer Abschlüsse)
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Tel. (030) 90229-2130
Tel. (030) 90229-2133
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