Wenn Sie ärztlich verschriebene Betäubungsmittel ins Ausland mitnehmen möchten, dürfen Sie diese in einer für die Reisedauer angemessenen Menge mitführen. Hierfür benötigen Sie eine vollständig vom Arzt bzw. von der Ärztin ausgefüllte, gestempelte und unterschriebene Bescheinigung, die von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden muss.
Voraussetzungen für die Beglaubigung (nur möglich, wenn Ihr Arzt in Berlin niedergelassen ist):
- vollständig ausgefüllte BtM-Bescheinigung Ihres Arztes/Ihrer Ärztin
- Kopie der BtM-Verordnung (Rezept)
- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. Ihre Krankenversicherungskarte (bei Kindern)
- ggf. eine Vollmacht, falls eine andere Person für Sie vorspricht
Wichtige Hinweise:
- Bei Reisen in die Türkei ist die Mitnahme von Methadon nicht gestattet.
- Sollten Sie Ihr Rezept bereits in der Apotheke eingelöst haben, lassen Sie sich dort bitte nachträglich eine Kopie erstellen. E-Rezepte werden mindestens 10 Jahre in der Apotheke aufbewahrt.
- Wenn Sie privat versichert sind, legen Sie bitte das Originalrezept vor.
- Für jede Beglaubigung fällt eine Gebühr von 5,00 € an. Sie erhalten am Tag des Termins eine Zahlungsaufforderung, die Sie anschließend überweisen.
- Sie können auch eine bevollmächtigte Person schicken. Bei Minderjährigen reicht die Vorlage der Krankenkassenkarte; eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Terminvereinbarung:
- Bitte beachten Sie: Es ist zwingend erforderlich, pro Anliegen einen separaten Termin zu buchen.
- Ihr Termin muss online bestätigt werden, damit er gültig ist.