Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin schränkt weiterhin aufgrund der Corona-Pandemie seinen Dienstbetrieb ein und schließt seine Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Die Mitarbeitenden bleiben weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ratsuchende. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Inhaltsspalte
Anrechnung von Studienzeiten und Anerkennung von Studienleistungen
Auf die in der Approbationsordnung für Zahnärzte vorgesehene Ausbildung werden, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, ganz oder teilweise
- Zeiten eines im Inland betriebenen, dem Zahnmedizinstudium verwandten Studiums sowie
- Zeiten eines im Ausland betriebenen Zahnmedizinstudiums oder dem Zahnmedizinstudium verwandten Studiums
angerechnet. Ebenso werden die im Rahmen eines solchen Studiums erbrachten
- Studien- und Prüfungsleistungen,
soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, anerkannt.
Die Anrechnung/Anerkennung erfolgt auf Antrag. Hierfür ist der entsprechende Vordruck zu verwenden.
Die Anrechnung bzw. Anerkennung ist gebührenpflichtig.
Für die Anrechnung/Anerkennung von Leistungsnachweisen und Studienzeiten aus einem im Inland betriebenen verwandten Studium gilt Folgendes :
Die Gleichwertigkeit der Leistungsnachweise ist durch Vorlage einer Gleichwertigkeitsbescheinigung der Leiter der entsprechenden Praktika für Zahnmediziner an der Charité Universitätsmedizin Berlin nachzuweisen.
Dem Antrag auf Anrechnung sind (soweit zutreffend) im Original beizufügen:
- Zulassungsbescheid oder
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in Berlin (Meldebestätigung), wenn noch keine Zulassung erfolgt ist,
- Studienbuch mit Belegnachweis über das anzurechnende Studium,
- Praktikascheine (im Original) mit Gleichwertigkeitsbescheinigung,
- Amtlich beglaubigte Fotokopie der Hochschulzugangsberechtigung,
- Lebenslauf.
Wird die Anrechnung/Anerkennung von Leistungsnachweisen und Studienzeiten aus einem im Ausland betriebenen Zahnmedizinstudium oder verwandten Studium beantragt, ist Folgendes zu beachten :
Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn das Studium im Ausland nach Art und Umfang der in der Approbationsordnung für Zahnärzte vorgeschriebenen Ausbildung entspricht. Die Gleichwertigkeit der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen wird durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin festgestellt.
Die im Ausland erbrachten Studienleistungen bzw. Studienzeiten sind durch die Vorlage der ausländischen Bescheinigungen im Original zusammen mit Übersetzungen in die deutsche Sprache durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher nachzuweisen.
Auch allen anderen fremdsprachigen Originalunterlagen ist eine von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher gefertigte deutsche Übersetzung beizufügen.
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Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
LAGeSo - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
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