Berufsbild

Seit dem 01.01.2022 ist der Beruf der Operationstechnischen Assistentin bzw. des Operationstechnischen Assistenten bundesrechtlich durch das ATA-OTA-Gesetz geregelt.

Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten betreuen Patientinnen und Patienten vor, während und nach einer Operation oder eines sonstigen Eingriffs. Zunächst bereiten sie Patienten für die Operation vor und bringen sie in die richtige Position für den Eingriff. Während der Operation assistieren sie den Ärzten und Ärztinnen, indem sie ihnen die benötigten Instrumente und Materialien zureichen. Zudem überwachen sie Atmung und Kreislauf der Patienten, um im Notfall schnell intervenieren zu können. Operationstechnische Assistenten und Assistentinnen tragen Mitverantwortung für die Hygiene im Operationssaal, pflegen z.B. die technischen Geräte und sterilisieren die Instrumente. Außerdem dokumentieren sie die Eingriffe und kümmern sich ggf. um die Vorratshaltung und Ersatzbeschaffung von Operationsmaterial.

Sie leisten damit einen Beitrag zur Sicherheit der Patientinnen und Patienten. Sie tragen durch eine qualifizierte und fachlich versierte operationstechnische Assistenz die Verantwortung für einen zügigen und reibungslosen Ablauf des Eingriffs und sind somit wichtiger Teil des OP-Teams.

Der Einsatz erfolgt in Krankenhäusern, Notfallambulanzen, Endoskopieabteilungen, Zentralen Sterilgut-Versorgungs-Abteilungen und in Zentren für ambulantes Operieren.

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland

Das Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland – ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen.

Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt.

Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin ein.

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