Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
berlin.de/ukraine
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Zentrale Meldestelle Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Informationen und Formulare zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a IfSG finden Sie auf der
Website der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
Inhaltsspalte
Altenpflegerin / Altenpfleger (nach Altenpflegegesetz)

Das Altenpflegegesetz ist zum 31.12.2019 außer Kraft getreten. Vor diesem Termin begonnene Ausbildungen werden nach dem Altenpflegegesetz zu Ende geführt.
Informationen zur Ausbildung in Berlin erhalten Sie bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Nach Beendigung der Ausbildung und dem erfolgreichen Bestehen der staatlichen Prüfung kann die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ beim LAGeSo beantragt werden.
Führen der Berufsbezeichnung
Das Altenpflegegesetz stellt im § 1 Absatz 1 das Führen der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin/Altenpfleger“ unter einem besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt. Wenn die Ausbildung im Land Berlin absolviert wurde ist die zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnis das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin.
Weiterbildung
Nach Abschluss der Berufsausbildung und im Anschluss an eine in der Regel mehrjährige Tätigkeit in dem erlernten Beruf, kann mit einer Weiterbildung die Berufsqualifikation verbessert werden, um eine Tätigkeit in einem höherwertigen Bereich zu ermöglichen.
Die Weiterbildungsgänge sind im Weiterbildungsgesetz und in spezifischen Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen geregelt und schließen mit einer staatlichen Prüfung ab.
Für Altenpflegerinnen bzw. Altenpfleger gibt es folgende Weiterbildungsmöglichkeiten:
- Ambulante Pflege
- Leitungsfunktion in Einrichtungen der Pflege im Gesundheits- und Sozialwesen
- Leitung von Einrichtungen der Pflege im Gesundheits- und Sozialwesen
(siehe Verzeichnis der staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten)
Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach dem Altenpflegegesetz
PDF-Dokument (135.4 kB) - Stand: Januar 2021
Verzeichnis der staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten für Pflegefachberufe
PDF-Dokument (40.8 kB) - Stand: Januar 2021
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Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
LAGeSo - Gesundheitsfachberufe Inland; Pflegeausbildungsfond
Nahverkehr
U-Bahn U 9 Turmstraße (Aufzug vorhanden)
U-Bahn U 9 Birkenstraße (kein Aufzug vorhanden)
Bus M27 Havelberger Str.
Bus 101, 123, 187 Lübecker Str.
Bus 245, TXL Turmstr.
Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin
Das Referat IV H – Gesundheitsfachberufe Inland – ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen. Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt.
Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin ein.
Kontakt
Frau Flynn
- Tel.:
- (030) 90229-2135