Altenpflegerin / Altenpfleger (nach Altenpflegegesetz)

Altenpflegerin beim Hausbesuch einer Patientin

Das Altenpflegegesetz ist zum 31.12.2019 außer Kraft getreten. Vor diesem Termin begonnene Ausbildungen werden nach dem Altenpflegegesetz zu Ende geführt.

Informationen zur Ausbildung in Berlin erhalten Sie bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Nach Beendigung der Ausbildung und dem erfolgreichen Bestehen der staatlichen Prüfung kann die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ beim LAGeSo beantragt werden.

Führen der Berufsbezeichnung

Das Altenpflegegesetz stellt im § 1 Absatz 1 das Führen der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin/Altenpfleger“ unter einem besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt. Wenn die Ausbildung im Land Berlin absolviert wurde ist die zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnis das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin.

Weiterbildung

Nach Abschluss der Berufsausbildung und im Anschluss an eine in der Regel mehrjährige Tätigkeit in dem erlernten Beruf, kann mit einer Weiterbildung die Berufsqualifikation verbessert werden, um eine Tätigkeit in einem höherwertigen Bereich zu ermöglichen.
Die Weiterbildungsgänge sind im Weiterbildungsgesetz und in spezifischen Weiterbildungs- und Prüfungsverordnungen geregelt und schließen mit einer staatlichen Prüfung ab.

Für Altenpflegerinnen bzw. Altenpfleger gibt es folgende Weiterbildungsmöglichkeiten:

- Ambulante Pflege
- Leitungsfunktion in Einrichtungen der Pflege im Gesundheits- und Sozialwesen
- Leitung von Einrichtungen der Pflege im Gesundheits- und Sozialwesen

(siehe Verzeichnis der staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten)

  • Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach dem Altenpflegegesetz

    PDF-Dokument (135.4 kB) - Stand: Januar 2021

  • Muster für ärztliche Bescheinigung

    PDF-Dokument (7.7 kB)

  • Verzeichnis der staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten für Pflegefachberufe

    PDF-Dokument (156.8 kB)