Das Altenpflegegesetz ist zum 31.12.2019 außer Kraft getreten. Vor diesem Termin begonnene Ausbildungen werden nach dem Altenpflegegesetz zu Ende geführt.
Informationen zur Ausbildung in Berlin erhalten Sie bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Nach Beendigung der Ausbildung und dem erfolgreichen Bestehen der staatlichen Prüfung kann die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ beim LAGeSo beantragt werden.