Personen, die in Berlin als private/r Gegenprobensachverständige/r zugelassen werden möchten, stellen Ihren Antrag formlos beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso). Aus dem Anschreiben muss das beantragte Untersuchungsgebiet hervorgehen.
Die Voraussetzungen zur Zulassung sind in §2 der Gegenproben-Verordnung nachzulesen. Weitere einzureichende Unterlagen sind dem §3 Zulassungsverfahren der eben genannten Verordnung zu entnehmen. Lesen Sie hierzu auch unser Merkblatt.