Im Rahmen der Lebensmittelüberwachung werden von den zuständigen Behörden regelmäßig amtliche Proben entnommen. Hierbei kann es sich z. B. um Verdachts- oder Beschwerdeproben handeln, aber auch um Planproben im Rahmen von überregionalen Probenahmeplänen. Ziel dieser Stichproben von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen ist es, die Verkehrsfähigkeit der im Umlauf befindlichen Produkte zu überprüfen.
Den Lebensmittelunternehmen wird im Falle einer amtlichen Probenahme eine versiegelten Gegen- bzw. Zweitprobe zurückgelassen, die von zugelassenen Gegenprobensachverständigen untersucht werden kann.