Safety Gate

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Was ist Safety Gate

Das europäische Schnellwarnsystem Safety Gate (ehemals RAPEX) dient der Meldung von gefährlichen Non-Food-Produkten, die ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko darstellen können. Solche Produkte werden durch amtliche Kontrollen der Marktüberwachungsbehörden, durch Eigenkontrollen von Unternehmen oder aufgrund von Verbraucherbeschwerden entdeckt. Zu den Non-Food-Produkten gehören beispielsweise technische Geräte, Fahrzeuge, Kinderspielzeug, Schmuck, Textilien, Kosmetik, Tabakerzeugnisse und Tätowiermittel.

Wichtig: Lebensmittel, Arzneimittel und medizinische Geräte sind nicht Teil dieses Meldesystems.

Gelbe Gummiente im Pool

Sobald eine Behörde ein Produkt entdeckt, das ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko birgt, beispielsweise Kinderspielzeug, das gesundheitsschädliche Weichmacher enthält, wird über das Safety Gate eine Meldung erstellt. Das System dient dazu, gefährliche Produkte europaweit schnell bekannt zu machen und einen raschen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Stellen zu ermöglichen. Zu den Mitgliedern dieses Netzwerks zählen die Europäische Kommission, alle EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Norwegen und Liechtenstein. Die Meldung enthält Informationen zum Produkt selbst, zur Art der Gefahr sowie zu bereits eingeleiteten Maßnahmen wie Verkaufsstopps, Rücknahmen oder Rückrufen. Alle beteiligten Behörden erhalten diese Informationen in Echtzeit und können sofort reagieren, um Verbraucher*innen bestmöglich zu schützen.

Wer macht was?

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist die nationale Kontaktstelle und fungiert als zentrale Schnittstelle zwischen den zuständigen Überwachungsbehörden in Deutschland und der Europäischen Kommission. Über die Europäische Kommission gelangen die Informationen in die EU-Mitgliedstaaten. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist für bestimmte Produkte für die Koordination der Meldungen zuständig, beispielsweise für kosmetische Mittel, Tätowiermittel, Gegenstände des täglichen Bedarfs (wie Spielzeug, Kleidung und Schmuck) sowie Tabakerzeugnisse. Das BVL fungiert in diesen Bereichen als Schnittstelle zwischen der BAuA und den Bundesländern. Auf Landesebene hat jedes Bundesland eine zuständige Länderkontaktstelle. In Berlin ist die Länderkontaktstelle für das Safety Gate im Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) angesiedelt.

Schema Safety Gate

Die Onlineanwendung Safety Gate wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Sie vernetzt alle Kontaktstellen, Behörden und Institutionen und stellt sicher, dass Meldungen schnell, zuverlässig und europaweit verbreitet werden. Dadurch unterstützt das System den Schutz der Verbraucherinnen im Alltag, indem es Transparenz schafft und dafür sorgt, dass gefährliche Produkte frühzeitig aus dem Verkehr gezogen werden können.

Wie können sich Verbraucher informieren?

Über die Onlineplattform Safety Gate sowie die Internetseiten der BAuA können sich Verbraucher, Unternehmen und Interessensverbände jederzeit über aktuelle Warnmeldungen informieren. Die EU-Kommission veröffentlicht dort jeden Freitag einen Überblick über neue, gefährliche Produkte aus den Mitgliedstaaten. Zusätzlich wird jährlich ein ausführlicher Bericht bereitgestellt. Für Produkte, die in den Zuständigkeitsbereich des BVL fallen, können ergänzende Verbraucherinformationen auch über das Portal lebensmittelwarnung.de bereitgestellt werden. Hierzu zählen Produkte wie kosmetische Mittel, Tätowiermittel sowie Gegenstände des täglichen Bedarfs wie Spielzeug, Schmuck oder Kleidung.