RASFF – Rapid Alert System for Food and Feed

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Was ist RASFF

Das RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) ist ein behördeninternes, europaweites Kommunikations-Netzwerk für Warnungen zu Lebensmitteln, Futtermitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen, beispielsweise Töpfen, Essbesteck oder Lebensmittelverpackungen. Es ermöglicht einen schnellen Informationsaustausch über Produkte, die ein Risiko für die menschliche Gesundheit, die Tiergesundheit oder die Umwelt darstellen. Die Meldungen werden über die Online-Plattform „iRASFF“ (Interaktives RASFF) eingestellt, sodass alle betroffenen Mitgliedstaaten rechtzeitig informiert werden und schnell sowie koordiniert handeln können. Durch den schnellen Informationsfluss können die zuständigen Behörden die Produkte, von denen eine Gesundheitsgefahr ausgeht, schnellstmöglich aus dem Verkehr ziehen.

Das iRASFF wird von der Europäischen Kommission koordiniert und verwaltet. Zu den Mitgliedern gehören alle EU-Mitgliedstaaten, sowie die vier EFTA-Staaten Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island, die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA, EFTA Surveillance Authority).

Eine RASFF-Meldung wird ausgelöst, wenn im Rahmen von Kontrollen (Markt-, Grenz- oder Eigenkontrollen) oder aufgrund von Verbraucherbeschwerden ein Risiko für ein Produkt festgestellt wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Fremdkörper in Lebensmitteln nachgewiesen werden, Allergene nicht gekennzeichnet sind, Schimmelpilzgifte oder Schadstoffe in Gegenständen mit Lebensmittelkontakt vorhanden sind.

Verbraucher, Unternehmen und Interessensverbände können aktuelle Meldungen im RASFF-Window der Europäischen Kommission einsehen. Zusätzlich wird auf der Homepage des BVL eine anonymisierte Übersicht der täglichen Originalmeldungen aus dem Schnellwarnsystem veröffentlicht

Welche Meldewege gibt es?

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) fungiert in Deutschland als nationale Kontaktstelle für das RASFF-System. Es übermittelt Meldungen aus anderen Mitgliedstaaten an die zuständigen Länderkontaktstellen der einzelnen Bundesländer und Meldungen der deutschen Überwachungsbehörden an die Europäische Kommission, um auch die anderen betroffenen Mitgliedstaaten zu informieren. In Berlin ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) die zuständige RASFF-Länderkontaktstelle. Für die Bearbeitung der Meldungen gibt es zwei Meldewege: das Downstream- und das Upstream-Verfahren.

Downstream-Verfahren

Im Downstream-Verfahren werden Meldungen bearbeitet, die von der Europäischen Kommission über die nationale Kontaktstelle an die Länderkontaktstellen weitergeleitet werden, wenn Deutschland betroffen ist. Das Lageso, die Länderkontaktstelle Berlins, prüft anschließend, ob die nicht sicheren Produkte auch in Berlin am Markt gehandelt oder in Berlin erzeugt, hergestellt und/oder bearbeitet wurden. Nach Prüfung und Bearbeitung übermittelt die Berliner Länderkontaktstelle die Meldungen an die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden der betroffenen Berliner Bezirke. Diese ergreifen erforderliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und melden erforderlichenfalls relevante Erkenntnisse als sogenannte Folgemeldungen zurück.

Upstream-Verfahren

Wenn in Berlin im Rahmen einer amtlichen Kontrolle, einer Eigenkontrolle des Betriebes oder einer Verbraucherbeschwerde ein Risiko erkannt bzw. zuerst festgestellt wird, dann ist die zuständige Überwachungsbehörde des betroffenen Berliner Bezirks für die Erstellung einer RASFF-Meldung zuständig. Diese leitet sie an die Länderkontaktstelle weiter. Diese Meldung wird von der Länderkontaktstelle, die sie zuvor geprüft hat, an das BVL weitergeleitet. Das BVL prüft die Meldung ebenfalls, übersetzt gegebenenfalls bestimmte Angaben und leitet diese zur Validierung an die Europäische Kommission weiter. Die Europäische Kommission prüft die Meldung abschließend, validiert sie und versendet sie an alle betroffenen Netzmitglieder, damit diese weitere Maßnahmen ergreifen und bei Bedarf weitere Ermittlungen durchführen können.

RASFF Upstream und Downstream

Welche Meldungsarten gibt es?

Die Meldungen im iRASFF werden je nach identifiziertem Risiko und Vertriebsstatus unterschiedlich eingeteilt und priorisiert. Dabei wird zwischen Warnmeldungen, Informationsmeldungen, Grenzzurückweisungsmeldungen und Nachrichtenmeldungen unterschieden.

Warnmeldung
Informationsmeldung

Eine Meldung wird als Warnmeldung kategorisiert, wenn das beanstandete Lebensmittel, Futtermittel oder Lebensmittelbedarfsgegenstand ein ernstes Risiko für Menschen, Tiere und/oder die Umwelt birgt und es zu einem Vertrieb in einen anderen Mitgliedstaat gekommen ist. Dies erfordert ein sofortiges Handeln in einem anderen Mitgliedstaat.

Bei einer Informationsmeldung sind keine sofortigen Maßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich, da das von dem Produkt ausgehende Risiko keine solchen Maßnahmen erfordert (Informationsmeldung zur Weiterbehandlung) oder das Produkt in dem anderen Mitgliedstaat gar nicht auf dem Markt ist (Informationsmeldung zur Kenntnisnahme).

Nachrichtenmeldung
Grenzzurückweisungsmeldung

Eine Meldung wird als Nachrichtenmeldung kategorisiert, wenn die Informationen noch nicht ausreichend verifiziert sind, die Ursache des Risikos noch nicht identifiziert wurde oder das Erzeugnis noch nicht bekannt ist.

Eine Grenzzurückweisungsmeldung wird erstellt, wenn bei einem Lebensmittel, Futtermittel oder Lebensmittelbedarfsgegenstand an einer Grenzkontrollstelle oder einer benannten Eingangsstelle der EU ein Risiko festgestellt wird und die Einfuhr der beanstandeten Produkte verweigert wird. Die Lieferung wird anschließend entweder an das Herkunftsland zurückgesendet oder direkt vor Ort unschädlich beseitigt.