Allgemeines zur EU-Zulassung

Fresh raw steaks with thyme on blue background

Sichere Lebensmittel in Berlin

Lebensmittelsicherheit geht uns alle an – sie schützt, was am wichtigsten ist: unsere Gesundheit. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) sorgt dafür, dass Lebensmittelbetriebe in Berlin nach den europäischen Hygienestandards arbeiten. Nur so können Produkte sicher hergestellt, verarbeitet und verkauft werden.

Alte ungenießbare Wurst mit weißem Schimmel

Warum Lebensmittelsicherheit so wichtig ist?

Mit Krankheitserregern verunreinigte, falsch gelagerte oder unsachgemäß hergestellte Lebensmittel können ernste gesundheitliche Folgen haben: von Magen-Darm-Erkrankungen bis hin zu schweren Infektionen. Besonders gefährdet sind junge oder ältere Menschen, Schwangere und Personen mit geschwächtem Immunsystem. Bei ihnen können Infektionen schwere oder sogar tödliche Verläufe nehmen.

Europäische und nationale Vorschriften stellen deshalb sicher, dass von der Lebensmittelproduktion bis zum Verzehr überall identische Hygiene- und Sicherheitsregeln gelten. Das schützt Verbraucherinnen und stärkt das Vertrauen in Lebensmittel.

Verantwortung und Kontrolle – für sichere Lebensmittel

Die Verantwortung für sichere Lebensmittel liegt bei den Lebensmittelunternehmen. Lebensmittelunternehmer sind gesetzlich verpflichtet, die Unbedenklichkeit ihrer Produkte zu gewährleisten. Jeder Lebensmittelbetrieb muss grundsätzlich registriert und – unter bestimmten Voraussetzungen – zusätzlich zugelassen sein. Die zuständigen Behörden führen amtliche Kontrollen in Betrieben durch und leiten bei Bedarf Maßnahmen ein. So lassen sich Risiken frühzeitig zu erkennen und die Lebensmittelsicherheit gewährleisten.

In Berlin sind die Veterinär- und Lebensmittelaufsichten der zwölf Bezirke für die Überwachung der Einhaltung der lebensmittelhygienerechtlichen Anforderungen sowie für Anfragen und Beschwerden von Verbraucherinnen zuständig.

Das Lageso übernimmt zudem die Aufgaben im Bereich der EU-Zulassung von Betrieben und fungiert hierbei als zentrale Ansprechstelle für Lebensmittelunternehmen.

Sichere Lebensmittel sind kein Zufall – sie sind das Ergebnis von Verantwortung, Kontrolle und Vorsorge. Getreu dem Motto: Vorbeugen statt Krankheit behandeln!

Welche Betriebe müssen zugelassen werden?

Eine EU-Zulassung ist gemäß Verordnung (EU) 2017/625, Artikel 148 in Verbindung mit Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang III und Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II sowie § 9 der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung – Tier-LMHV für Betriebe erforderlich, die tierische Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verpacken, z. B.:

  • Fleisch- und Wurstverarbeitung
  • Fisch- und Meeresfrüchteverarbeitung
  • Milch- und Käseherstellung
  • Verarbeitung von Eiern oder Eiprodukten

Auch die Herstellung von Sprossen ist seit der EHEC-Krise 2013 zulassungspflichtig.

Nur zugelassene Betriebe dürfen ihre Produkte EU-weit vertreiben. Damit wird garantiert, dass überall dieselben hohen Hygiene- und Sicherheitsstandards gelten – unabhängig davon, wo produziert wird.

Oliven Produktion

Der Weg zur EU-Zulassung

In Berlin ist das Lageso für die Zulassung von Lebensmittelbetrieben zuständig. Benötigt ein neuer Betrieb eine Zulassung oder plant ein bereits zugelassener Betrieb Änderungen, etwa Umbauten oder neue Produktlinien, werden die eingereichten Unterlagen zunächst durch das Lageso geprüft.

Anschließend erfolgen vor-Ort-Kontrollen, um die tatsächlichen Bedingungen im Betrieb zu prüfen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der zwölf Berliner Bezirke, die eine fachliche Stellungnahme zum Zulassungsvorhaben abgibt.

Nach erfolgreicher Prüfung erteilt das Lageso die Zulassung. Das Unternehmen erhält eine eigene Zulassungsnummer, mit der die Produkte gekennzeichnet werden.

Identitätskennzeichen

Das Identitätskennzeichen

Bei jedem Supermarktbesuch kann man anhand des ovalen Symbols auf der Lebensmittelverpackung erkennen, ob ein Produkt aus einem EU-zugelassenen Betrieb stammt.

Das Symbol liest sich wie folgt:
  • DE = Deutschland
  • BE 12345 = Berlin + fünfstellige Zulassungsnummer
  • EU = Europäische Union

Dieses Kennzeichen zeigt: Das Produkt stammt aus einem zugelassenen Betrieb und erfüllt alle europäischen Sicherheitsstandards. Das schafft Transparenz und Vertrauen in die Qualität der Lebensmittel.

Ausgeschnittene Ansicht des Ladenbesitzers, der auf Klemmbrett in der Nähe von Kartons schreibt

Behördliche Überwachung und Maßnahmen bei Verstößen

Auch nach der Zulassung bleiben Lebensmittelbetriebe unter behördlicher Aufsicht. Die Veterinär- und Lebensmittelaufsichten der Berliner Bezirke führen regelmäßige Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass Hygienevorschriften fortlaufend eingehalten werden.

Werden Verstöße festgestellt, können Maßnahmen ergriffen werden – von Auflagen bis hin zu Bußgeldern. Bei gravierenden Mängeln kann durch das Lageso die Zulassung für den Betrieb vorübergehend ruhen gelassen oder bei schweren Verstößen die Zulassung entzogen werden. So bleibt die gesamte Lebensmittelproduktion in Berlin von der Antragstellung bis zur täglichen Kontrolle zuverlässig gesichert.

Ansicht von Holzblöcken mit Berliner Schriftzug auf grauem Hintergrund

EU-Zugelassene Betriebe in Berlin

In Berlin sind aktuell 102 Lebensmittelbetriebe EU-zugelassen (Stand September 2025).

Verteilung nach Art des Betriebs:

  • 41 Verarbeitungsbetriebe
  • 27 Zerlegebetriebe
  • 14 Fischverarbeitungsbetriebe
  • 7 Kühl- oder Gefrierlager
  • 6 Umpackbetriebe
  • 5 Milchverarbeitungsbetriebe
  • 1 Sprossenbetrieb
  • 1 Wildverarbeitungsbetrieb

Die meisten zugelassenen Betriebe finden sich in den Bezirken Mitte (26), Neukölln (15) und Tempelhof-Schöneberg (13).