Anrechnung von Studienzeiten und Anerkennung von Studienleistungen

Auf die in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin und zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (LmChemAPV) vorgesehene Ausbildung werden, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, ganz oder teilweise

  • Zeiten eines im Inland betriebenen, dem Lebensmittelchemiestudium verwandten Studiums sowie
  • Zeiten eines im Ausland betriebenen Lebensmittelchemiestudiums

angerechnet. Ebenso werden die im Rahmen eines solchen Studiums erbrachten

  • Studien- und Prüfungsleistungen,

soweit Gleichwertigkeit gegeben ist, anerkannt. Für die Anerkennung bzw. Anrechnung ist das Landesprüfungsamt Berlin zuständig, wenn ein Studienplatz im Fach Lebensmittelchemie in Berlin nachgewiesen wird oder im Falle fehlender Immatrikulation der Geburtsort Berlin ist.

Die Anrechnung/Anerkennung erfolgt auf Antrag. Hierfür ist der entsprechende Vordruck zu verwenden.

Die Anrechnung bzw. Anerkennung ist gebührenpflichtig.

Für die Anrechnung/Anerkennung von Leistungsnachweisen und Studienzeiten aus einem im Inland betriebenen verwandten Studium gilt Folgendes:

Die Gleichwertigkeit der Leistungsnachweise ist dem Landesamt für Gesundheit und Soziales – Landesprüfungsamt – durch Vorlage des durch die Technische Universität Berlin erstellten „Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen”, einer sogenannten Äquivalenzbescheinigung, nachzuweisen.

Dem Antrag auf Anrechnung sind (soweit zutreffend) im Original beizufügen:

  • Studienbuchseiten der Technischen Universität Berlin oder Zulassungsbescheid der ZVS oder
  • Geburtsurkunde, Hochschulzugangsberechtigung (beides in beglaubigter Kopie)
  • Studienbuch mit Leistungsnachweisen und Zeugnissen über das anzurechnende Studium,
  • Äquivalenzbescheinigungen der Technischen Universität Berlin (Antrag auf Überprüfung bisher erbrachter Leistungen),
  • Transcript of Records mit ECTS
  • Zeugnis über die vorhergehende Prüfung:
    Diplomvorprüfung oder die Prüfung zum Bachelor of Science im Studiengang Chemie, die Diplomvorprüfung im Studiengang Lebensmittelchemie
    oder
    Zweiter Prüfungsabschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach dem Studium an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule vor dem jeweils zuständigen Landesprüfungsamt
    oder
    Prüfung zum Bachelor of Science im Studiengang Lebensmittelchemie.

Wird die Anrechnung/Anerkennung von Leistungsnachweisen und Studienzeiten aus einem im Ausland betriebenen Lebensmittelchemiestudium oder verwandten Studium beantragt, ist Folgendes zu beachten:

Gleichwertigkeit ist gegeben, wenn das Studium im Ausland nach Art und Umfang der in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin und zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (LmChemAPV) vorgeschriebenen Ausbildung entspricht. Die Gleichwertigkeit der im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen wird durch das Landesprüfungsamt festgestellt.

Die im Ausland erbrachten Studienleistungen bzw. Studienzeiten sind durch die Vorlage der ausländischen Bescheinigungen im Original zusammen mit Übersetzungen in die deutsche Sprache durch einen in Deutschland vereidigten Dolmetscher nachzuweisen.

Dem Antrag auf Anrechnung sind (soweit zutreffend) im Original beizufügen:

  • Studienbuchseiten der Technischen Universität Berlin oder
    Zulassungsbescheid der ZVS oder
  • Geburtsurkunde, Nachweis über den Wohnsitz in Berlin (Meldebescheinigung) wenn kein Lebensmittelchemiestudienplatz vorliegt
  • Studienbuch mit Leistungsnachweisen und Zeugnissen über das anzurechnende Studium (Bachelor of Science oder Master of Science im Studiengang Lebensmittelchemie, vorliegende Diplome)
  • Transcript of Records mit ECTS.
  • Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen

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