Betroffen sein können Daten von Bürgerinnen und Bürgern, die als Antragsteller/in, Widerspruchsführer/in, Beschwerdeführer/in oder sonst Beteiligte an Verwaltungsverfahren beteiligt waren, die von der Senatsverwaltung geführt wurden oder an denen die Senatsverwaltung im Rahmen ihrer Aufgaben beteiligt war (z.B. Planfeststellungsverfahren, Bauleitplanungen, Genehmigungs-, Ausnahmegenehmigungs-, Erlaubnis- oder Anordnungsverfahren in straßenrechtlichen, straßenverkehrsrechtlichen oder umweltrechtlichen Angelegenheiten).
Welche Daten sind möglicherweise abgeflossen?
Abgeflossen sein können grundsätzlich alle Daten, die Sie im Rahmen des Verfahrens gegenüber der Senatsverwaltung angegeben haben oder die die Senatsverwaltung von einer anderen an dem Verfahren beteiligten Behörde erhalten hat. Das können insbesondere sein
- Vorname
- Nachname
- Geburtsdatum
- Familienstand
- ggf. Firmenname, Name des Arbeitgebers
- Berufliche und private Kontaktdaten, z.B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Anschrift
- Kontonummer/IBAN/BIC, wenn Sie diese Daten im Verfahren angegeben hatten
- Informationen über Ihre berufliche Tätigkeit
- Angaben zu Fahrerlaubnissen und von Ihnen genutzten Fahrzeugen
- Informationen über Ihre wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse und/oder Ihre Wohnsituation
- Gesundheitsdaten, z.B. Schwerbehinderteneigenschaft
- Schriftliche oder verschriftlichte Kommunikation, die Sie mit der Senatsverwaltung geführt haben (z.B. E-Mails, eingescannte Schreiben, Telefonnotizen)
Welche Risiken bestehen und wie können Sie sich schützen?
Sollten personenbezogene Daten in unbefugte Hände gelangt sein, könnten diese für rechtswidrige Zwecke genutzt werden – etwa zur Annahme Ihrer Identität, zur Bestellung von Waren in Ihrem Namen oder zu anderen betrügerischen Handlungen. Kontodaten können von Dritten unter Umständen dazu genutzt werden, Rechnungen im Wege des Lastschriftverfahrens zu bezahlen. Außerdem könnten Unbekannte versuchen, sich als Behörden oder vertraute Stellen auszugeben, um weitere Daten zu erlangen. Mithilfe der aus den Daten aus dem Verwaltungsverfahren könnten Dritte versuchen, Sie oder Personen in Ihrem Umfeld zu täuschen und z.B. den Eindruck einer persönlichen oder beruflichen Beziehung zu Ihnen zu erwecken.
Bitte beachten Sie folgende Schutzmaßnahmen:
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Seien Sie aufmerksam bei eingehenden Nachrichten, die vorgeben, von den Senatsverwaltungen oder anderen Behörden zu stammen. Dass jemand persönliche Angaben über Sie oder Ihre Kontakte mit der Senatsverwaltung kennt, ist nach diesem Datenleck kein sicherer Nachweis mehr dafür, dass diese Person die ist, für die sie sich ausgibt. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie unaufgeforderte Hilfsangebote im Zusammenhang mit dem Cyberangriff erhalten, z.B. die Prüfung Ihrer Betroffenheit oder das Löschen von Daten aus dem Darknet. Prüfen Sie die Authentizität im Zweifel telefonisch.
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Falls Sie Kontodaten angegeben hatten, behalten Sie Ihre Kontobewegungen im Blick. Achten Sie auf Abbuchungen, die Sie nicht zuordnen können, sowie auf Post zu Verträgen, die Sie nicht abgeschlossen haben. Bei unberechtigten Abbuchungen wenden Sie sich sofort an Ihre Bank. Lassen Sie die Buchung rückabwickeln und die Bank- und Kreditkarten sperren. Der Sperr-Notruf 116 116 ist rund um die Uhr erreichbar. Sprechen Sie mit Ihrer Bank darüber, ob in Ihrem Fall eine Änderung/Neueröffnung des Kontos sinnvoll ist.
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Falls Sie Anhaltspunkte (z.B. Warenbestellungen in Ihrem Namen) haben, dass Ihre Daten für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt werden:
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Erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der Internetwache der Polizei Berlin oder Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Bringen Sie alle relevanten Informationen mit, die Sie haben: Screenshots, E-Mails, Datum und Uhrzeit der Vorfälle.
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Dokumentieren Sie alles. Halten Sie fest, was wann passiert ist, was Sie unternommen haben und mit wem Sie gesprochen haben. Diese Aufzeichnungen benötigen Sie, wenn Sie später Ansprüche geltend machen wollen.
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Die SCHUFA bietet Betroffenen unter Einmeldung von Identitätsbetrug die Möglichkeit, Fälle von Identitätsbetrug zu melden. Die Information, dass Sie Opfer eines Identitätsbetrugs geworden sind, wird Unternehmen, die SCHUFA-Vertragspartner sind, im Falle von neuen Anträgen oder bestehenden Verträgen zu Ihrer Person zur Verfügung gestellt. Das kann das Risiko weiterer (erfolgreicher) Betrugsversuche verringern. Für die Meldung bei der SCHUFA wird u.a. die Kopie einer Strafanzeige mit Aktenzeichen benötigt; Sie müssen also zunächst wie oben beschrieben Strafanzeige erstatten.