Datenschutzvorfall: Cyberangriff auf das Landesnetz Berlin

Benachrichtigung für betroffene Bürgerinnen und Bürger aus dem Bereich der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) gehört zu den am stärksten von dem Cyberangriff auf das Landesnetz Berlin betroffenen Behörden. Gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Landes Berlin und des Bundes und unterstützt von externen Spezialisten arbeiten wir mit Hochdruck daran, die betroffenen Daten zu analysieren und die Ursachen aufzuklären. Trotz aller Anstrengungen wird es noch längere Zeit dauern, bis wir mit Sicherheit wissen, welche persönlichen Daten von Bürgerinnen und Bürgern aus den Systemen der Senatsverwaltung abgeflossen sind.

An dieser Stelle veröffentlichen und aktualisieren wir fortlaufend unsere jeweils aktuellen Erkenntnisse zu spezifischen Gruppen von Betroffenen und den jeweils abgeflossenen Daten. Soweit möglich, informieren wir auch über resultierende Risiken und Maßnahmen, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu ihrem Schutz ergreifen können. Damit erfüllen wir auch unsere gesetzliche Pflicht zur Benachrichtigung der von dem Datenschutzvorfall betroffenen Personen (Artikel 34, Absatz 3, Buchstabe c DSGVO). Eine zusätzliche proaktive Benachrichtigung durch öffentliche Bekanntmachung oder individuelle Ansprache nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben erfolgt nur, soweit eine zusätzliche Betroffenheit in einem anderen Zusammenhang gegeben ist (zum Beispiel, wenn auch sensible Daten aus einem Verwaltungsverfahren unserer Behörde abgeflossen sein sollten, an dem Sie beteiligt waren). Davon unbenommen bleibt die Beantwortung von Auskunftsanfragen.

Diese Informationen ergänzen die Hinweise auf der Webseite der Senatskanzlei.

Weiterführende Informationen und Handreichungen zu Schutzmaßnahmen erhalten Sie

Folgende Personengruppen sind betroffen:

  • Aktive und ehemalige Beschäftigte von Behörden und öffentlichen Einrichtungen des Landes Berlin, des Bundes, anderer Bundesländer und von Behörden und Einrichtungen anderer Staaten und zwischenstaatlicher Organisationen, die dienstlichen Kontakt zur SenMVKU hatten (Stand 23.09.2026)

    Betroffen sein können Daten von aktiven und ehemaligen Beschäftigten von Behörden und öffentlichen Einrichtungen des Landes Berlin, des Bundes, anderer Bundesländer und von Behörden und Einrichtungen anderer Staaten und zwischenstaatlicher Organisationen (insgesamt „öffentliche Stellen“), die dienstlichen Kontakt zur Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hatten. Das betrifft u.a. öffentliche Stellen, die vor dem 14. August 2026

    • auf der Grundlage von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Verträgen im Auftrag der Senatsverwaltung tätig waren
    • Bauleistungen, Planungsleistungen, Beratungsleistungen oder Dienstleistungen anderer Art für die Senatsverwaltung erbracht haben oder in Lieferbeziehungen mit der Senatsverwaltung standen
    • an einer öffentlichen Ausschreibung der Senatsverwaltung teilgenommen haben
    • Beteiligte (z.B. Antragsteller) an einem Verwaltungsverfahren (z.B. Genehmigungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, Anordnungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren) waren, das von der Senatsverwaltung geführt oder an dem die Senatsverwaltung im Rahmen ihrer Aufgaben beteiligt war
    • Beteiligte (z.B. als Kläger, Beklagte, Beigeladene) an einem Gerichtsverfahren waren, an dem auch die Senatsverwaltung beteiligt war

    Welche Daten sind möglicherweise abgeflossen?

    • Vorname
    • Nachname
    • Kontaktdaten, z.B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
    • Anschrift
    • Informationen über Ihre berufliche Position und Tätigkeit, insbesondere über Ihre Zugehörigkeit zu der jeweiligen öffentlichen Stelle sowie Ihren Kontakt und/oder Ihre dienstliche Beziehung zur Senatsverwaltung
    • Information über berufsbezogenen Qualifikationen
    • Unterlagen Ihrer öffentlichen Stelle, die Sie als (Mit-)Autor(in) oder Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner ausweisen
    • Schriftliche oder verschriftlichte Kommunikation, die Sie mit der Senatsverwaltung geführt haben (z.B. E-Mails, eingescannte Schreiben, Telefonnotizen)

    Welche Risiken bestehen und wie können Sie sich schützen?

    Sollten personenbezogene Daten in unbefugte Hände gelangt sein, könnten diese für rechtswidrige Zwecke genutzt werden – etwa zur Annahme Ihrer Identität, zur Bestellung von Waren in Ihrem Namen oder zu anderen betrügerischen Handlungen. Außerdem könnten Unbekannte versuchen, sich als Behörden (insbes. die Senatsverwaltung bzw. Ihre öffentliche Stelle) oder andere vertraute Stellen auszugeben, um weitere Daten zu erlangen. Mithilfe der aus den Daten über Ihre berufliche Tätigkeit und Ihre Kontakte mit der Senatsverwaltung gewonnenen Informationen könnten Dritte versuchen, Sie oder Personen in Ihrem privaten oder beruflichen Umfeld zu täuschen, z.B. mithilfe von Kenntnissen über Ihre berufliche Tätigkeit den Eindruck einer persönlichen oder beruflichen Beziehung zu Ihnen zu erwecken.

    Bitte beachten Sie folgende Schutzmaßnahmen:

    • Seien Sie aufmerksam bei eingehenden Nachrichten, die vorgeben, von der Senatsverwaltung oder anderen an Ihrem Kontakt mit der Senatsverwaltung beteiligten öffentlichen Stellen zu stammen. Dass jemand persönliche Angaben über Sie oder Ihre Kontakte mit der Senatsverwaltung kennt, ist nach diesem Datenleck kein sicherer Nachweis mehr dafür, dass diese Person die ist, für die sie sich ausgibt. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie unaufgeforderte Hilfsangebote im Zusammenhang mit dem Cyberangriff erhalten, z.B. die Prüfung Ihrer Betroffenheit oder das Löschen von Daten aus dem Darknet. Prüfen Sie die Authentizität im Zweifel telefonisch.
    • Falls Sie Anhaltspunkte (z.B. gefälschte Nachrichten in Ihrem Namen) haben, dass Ihre Daten für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt werden:
      • Erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der Internetwache der Polizei Berlin oder Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Bringen Sie alle relevanten Informationen mit, die Sie haben: Screenshots, E-Mails, Datum und Uhrzeit der Vorfälle.
      • Dokumentieren Sie alles. Halten Sie fest, was wann passiert ist, was Sie unternommen haben und mit wem Sie gesprochen haben. Diese Aufzeichnungen benötigen Sie, wenn Sie später Ansprüche geltend machen wollen.
  • Aktive und ehemalige Beschäftigte von öffentlichen und privaten Unternehmen sowie von Verbänden, die beruflichen Kontakt zur SenMVKU hatten (Stand 28.09.2026)

    Betroffen sein können auch Daten von aktiven und ehemaligen Beschäftigten von öffentlichen und privaten Unternehmen (einschließlich Eigenbetriebe des Landes Berlin) sowie von Verbänden, die beruflichen Kontakt zur Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hatten. Das betrifft u.a. Unternehmen, die vor dem 14. August 2026

    • auf der Grundlage von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Verträgen im Auftrag der Senatsverwaltung tätig waren
    • Bauleistungen, Planungsleistungen, Beratungsleistungen oder Dienstleistungen anderer Art für die Senatsverwaltung erbracht haben oder in Lieferbeziehungen mit der Senatsverwaltung standen
    • an einer öffentlichen Ausschreibung der Senatsverwaltung teilgenommen haben
    • Beteiligte (z.B. Einwender in der Öffentlichkeitsbeteiligung) an einem Verwaltungsverfahren (z.B. Genehmigungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, Anordnungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren) waren, das von der Senatsverwaltung geführt oder an dem die Senatsverwaltung im Rahmen ihrer Aufgaben beteiligt war
    • Beteiligte (z.B. als Kläger, Beklagte, Beigeladene) an einem Gerichtsverfahren waren, an dem auch die Senatsverwaltung beteiligt war

    Welche Daten sind möglicherweise abgeflossen?

    • Vorname
    • Nachname
    • Kontaktdaten, z.B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
    • Anschrift
    • Informationen über Ihre berufliche Position und Tätigkeit, insbesondere über Ihre Kontakte und/oder berufliche Beziehung zur Senatsverwaltung
    • Information über berufsbezogenen Qualifikationen
    • Unterlagen Ihres Unternehmens oder Verbands, die Sie als (Mit-) Autor ausweisen
    • Schriftliche oder verschriftlichte Kommunikation, die Sie mit der Senatsverwaltung geführt haben (z.B. E-Mails, eingescannte Schreiben, Telefonnotizen)

    Welche Risiken bestehen und wie können Sie sich schützen?

    Sollten personenbezogene Daten in unbefugte Hände gelangt sein, könnten diese für rechtswidrige Zwecke genutzt werden – etwa zur Annahme Ihrer Identität, zur Bestellung von Waren in Ihrem Namen oder zu anderen betrügerischen Handlungen. Außerdem könnten Unbekannte versuchen, sich als Behörden oder vertraute Stellen auszugeben, um weitere Daten zu erlangen. Mithilfe der aus den Daten über Ihre berufliche Tätigkeit und Ihre Kontakte mit der Senatsverwaltung gewonnenen Informationen könnten Dritte versuchen, Sie oder Personen in Ihrem privaten oder beruflichen Umfeld zu täuschen, z.B. mithilfe von Kenntnissen über Ihre berufliche Tätigkeit den Eindruck einer persönlichen oder beruflichen Beziehung zu Ihnen zu erwecken.

    Bitte beachten Sie folgende Schutzmaßnahmen:

    • Seien Sie aufmerksam bei eingehenden Nachrichten, die vorgeben, von den Senatsverwaltungen oder anderen Behörden zu stammen. Dass jemand persönliche Angaben über Sie oder Ihre Kontakte mit der Senatsverwaltung kennt, ist nach diesem Datenleck kein sicherer Nachweis mehr dafür, dass diese Person die ist, für die sie sich ausgibt. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie unaufgeforderte Hilfsangebote im Zusammenhang mit dem Cyberangriff erhalten, z.B. die Prüfung Ihrer Betroffenheit oder das Löschen von Daten aus dem Darknet. Prüfen Sie die Authentizität im Zweifel telefonisch.
    • Falls Sie Anhaltspunkte (z.B. Warenbestellungen in Ihrem Namen) haben, dass Ihre Daten für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt werden:
      • Erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der Internetwache der Polizei Berlin oder Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Bringen Sie alle relevanten Informationen mit, die Sie haben: Screenshots, E-Mails, Datum und Uhrzeit der Vorfälle.
      • Dokumentieren Sie alles. Halten Sie fest, was wann passiert ist, was Sie unternommen haben und mit wem Sie gesprochen haben. Diese Aufzeichnungen benötigen Sie, wenn Sie später Ansprüche geltend machen wollen.
  • Aktive und ehemalige Mitglieder des Berliner Klimaschutzrats und des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege (Stand 23.09.2026)

    Betroffen sein können auch Daten von aktiven und ehemaligen Mitgliedern des Berliner Klimaschutzrats und des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege.

    Welche Daten sind möglicherweise abgeflossen?

    Abgeflossen sein können grundsätzlich alle Daten, die Sie im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft im Klimaschutzrat bzw. Sachverständigenbeirat gegenüber der Senatsverwaltung angegeben haben oder die die Senatsverwaltung im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit in diesen Gremien gespeichert hat. Das können insbesondere sein

    • Vorname
    • Nachname
    • Kontaktdaten, z.B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
    • Anschrift
    • Informationen über Ihre berufliche Position und Tätigkeit sowie über Ihre Zugehörigkeit zum Klimaschutzrat bzw. Sachverständigenbeirat
    • Kontonummer/IBAN/BIC, sofern Sie diese Daten im Zusammenhang mit der Abrechnung von Sitzungsgeldern angegeben haben
    • Unterlagen und Stellungnahmen, die Sie im Rahmen Ihrer Gremientätigkeit erstellt oder der Senatsverwaltung übermittelt haben
    • Schriftliche oder verschriftlichte Kommunikation, die Sie mit der Senatsverwaltung geführt haben (z.B. E-Mails, eingescannte Schreiben, Telefonnotizen)
    • Protokolle und Dokumentationen von Sitzungen, an denen Sie teilgenommen haben
    • Nachweise über fachliche Qualifikation (z.B. Zeugnisse, Informationen zum beruflichen Werdegang)

    Welche Risiken bestehen und wie können Sie sich schützen?

    Sollten personenbezogene Daten in unbefugte Hände gelangt sein, könnten diese für rechtswidrige Zwecke genutzt werden – etwa zur Annahme Ihrer Identität, zur Bestellung von Waren in Ihrem Namen oder zu anderen betrügerischen Handlungen. Kontodaten können von Dritten unter Umständen dazu genutzt werden, Rechnungen im Wege des Lastschriftverfahrens zu bezahlen. Außerdem könnten Unbekannte versuchen, sich als Behörden oder vertraute Stellen auszugeben, um weitere Daten zu erlangen. Mithilfe der Daten über Ihre Tätigkeit im Klimaschutzrat bzw. Sachverständigenbeirat für Naturschutz und Landschaftspflege könnten Dritte versuchen, Sie oder Personen in Ihrem privaten oder beruflichen Umfeld zu täuschen, z.B. unter Nutzung von Kenntnissen über Ihre berufliche Tätigkeit und Ihre Gremienarbeit den Eindruck einer persönlichen oder beruflichen Beziehung zu Ihnen zu erwecken.

    Bitte beachten Sie folgende Schutzmaßnahmen:

    • Seien Sie aufmerksam bei eingehenden Nachrichten, die vorgeben, von den Senatsverwaltungen oder anderen Behörden zu stammen. Dass jemand persönliche Angaben über Sie oder Ihre Kontakte mit der Senatsverwaltung kennt, ist nach diesem Datenleck kein sicherer Nachweis mehr dafür, dass diese Person die ist, für die sie sich ausgibt. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie unaufgeforderte Hilfsangebote im Zusammenhang mit dem Cyberangriff erhalten, z.B. die Prüfung Ihrer Betroffenheit oder das Löschen von Daten aus dem Darknet. Prüfen Sie die Authentizität im Zweifel telefonisch.
    • Falls Sie Kontodaten angegeben hatten, behalten Sie Ihre Kontobewegungen im Blick. Achten Sie auf Abbuchungen, die Sie nicht zuordnen können, sowie auf Post zu Verträgen, die Sie nicht abgeschlossen haben. Bei unberechtigten Abbuchungen wenden Sie sich sofort an Ihre Bank. Lassen Sie die Buchung rückabwickeln und die Bank- und Kreditkarten sperren. Der Sperr-Notruf 116 116 ist rund um die Uhr erreichbar. Sprechen Sie mit Ihrer Bank darüber, ob in Ihrem Fall eine Änderung/Neueröffnung des Kontos sinnvoll ist.
    • Falls Sie Anhaltspunkte (z.B. gefälschte Nachrichten, Warenbestellungen in Ihrem Namen) haben, dass Ihre Daten für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt werden:
      • Erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der Internetwache der Polizei Berlin oder Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Bringen Sie alle relevanten Informationen mit, die Sie haben: Screenshots, E-Mails, Datum und Uhrzeit der Vorfälle.
      • Dokumentieren Sie alles. Halten Sie fest, was wann passiert ist, was Sie unternommen haben und mit wem Sie gesprochen haben. Diese Aufzeichnungen benötigen Sie, wenn Sie später Ansprüche geltend machen wollen.
      • Die SCHUFA bietet Betroffenen unter Einmeldung von Identitätsbetrug die Möglichkeit, Fälle von Identitätsbetrug zu melden. Die Information, dass Sie Opfer eines Identitätsbetrugs geworden sind, wird Unternehmen, die SCHUFA-Vertragspartner sind, im Falle von neuen Anträgen oder bestehenden Verträgen zu Ihrer Person zur Verfügung gestellt. Das kann das Risiko weiterer (erfolgreicher) Betrugsversuche verringern. Für die Meldung bei der SCHUFA wird u.a. die Kopie einer Strafanzeige mit Aktenzeichen benötigt; Sie müssen also zunächst wie oben beschrieben Strafanzeige erstatten.
  • Antragstellerinnen und Antragsteller nach dem Informationsfreiheitsgesetz („IFG“) oder Umweltinformationsgesetz („UIG“) (Stand 25.09.2026)

    Betroffen sein können auch Daten von Antragstellerinnen und Antragstellern, die Anträge nach dem IFG oder dem UIG (ggf. auch über Plattformen wie „Frag den Staat“) an die Senatsverwaltung gerichtet haben.

    Welche Daten sind möglicherweise abgeflossen?

    Abgeflossen sein können grundsätzlich alle Daten, die Sie im Rahmen des IFG- bzw. UIG-Antrages angegeben haben oder die die Senatsverwaltung ggf. von einer anderen an der Bearbeitung des Antrages beteiligten Behörde erhalten hat. Das können insbesondere sein

    • Vorname
    • Nachname
    • Kontaktdaten, z.B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
    • Anschrift
    • Benutzername auf der Plattform „Frag den Staat“, sofern der Antrag über diese Plattform gestellt wurde
    • Inhalt und Gegenstand Ihres IFG- bzw. UIG-Antrags
    • Von der Senatsverwaltung im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags erstellte Unterlagen und Korrespondenz (z.B. Widerspruchsbescheide, interne Vermerke und Beratungsvermerke mit Bezug zu Ihrem Antrag)
    • Schriftliche oder verschriftlichte Kommunikation, die Sie mit der Senatsverwaltung im Rahmen Ihres IFG- bzw. UIG-Antrags geführt haben (z.B. E-Mails, eingescannte Schreiben)
    • Sofern in Ihrem Antrag enthalten: Angaben zu Ihrem Beruf, Ihrer Organisation oder dem Hintergrund Ihres Informationsinteresses

    Welche Risiken bestehen und wie können Sie sich schützen?

    Sollten personenbezogene Daten in unbefugte Hände gelangt sein, könnten diese für rechtswidrige Zwecke genutzt werden – etwa zur Annahme Ihrer Identität, zur Bestellung von Waren in Ihrem Namen oder zu anderen betrügerischen Handlungen. Außerdem könnten Unbekannte versuchen, sich als Behörden oder vertraute Stellen auszugeben, um weitere Daten zu erlangen. Mithilfe der Daten aus dem IFG- bzw. UIG-Antrag und dem weiteren Verfahren könnten Dritte versuchen, Sie oder Personen in Ihrem Umfeld zu täuschen, z.B. indem sie den Eindruck einer persönlichen oder beruflichen Beziehung zu Ihnen erwecken oder vorgeben, Ihnen bei der Weiterverfolgung Ihres Anliegens behilflich sein zu wollen.

    Bitte beachten Sie folgende Schutzmaßnahmen:

    • Seien Sie aufmerksam bei eingehenden Nachrichten, die vorgeben, von den Senatsverwaltungen oder anderen Behörden zu stammen. Dass jemand persönliche Angaben über Sie oder Ihre Kontakte mit der Senatsverwaltung kennt, ist nach diesem Datenleck kein sicherer Nachweis mehr dafür, dass diese Person die ist, für die sie sich ausgibt. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie unaufgeforderte Hilfsangebote im Zusammenhang mit dem Cyberangriff erhalten, z.B. die Prüfung Ihrer Betroffenheit oder das Löschen von Daten aus dem Darknet. Prüfen Sie die Authentizität im Zweifel telefonisch.
    • Seien Sie misstrauisch gegenüber Nachrichten, die sich auf den konkreten Gegenstand Ihres IFG- bzw. UIG-Antrags beziehen und Ihnen z.B. ergänzende Informationen oder Unterstützung anbieten. Solche gezielten Kontaktaufnahmen können auf eine missbräuchliche Nutzung der aus Ihrem Antrag gewonnenen Informationen hindeuten.
    • Falls Sie Anhaltspunkte (z.B. gefälschte Nachrichten, Warenbestellungen in Ihrem Namen) haben, dass Ihre Daten für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt werden:
      • Erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der Internetwache der Polizei Berlin Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Bringen Sie alle relevanten Informationen mit, die Sie haben: Screenshots, E-Mails, Datum und Uhrzeit der Vorfälle.
      • Dokumentieren Sie alles. Halten Sie fest, was wann passiert ist, was Sie unternommen haben und mit wem Sie gesprochen haben. Diese Aufzeichnungen benötigen Sie, wenn Sie später Ansprüche geltend machen wollen.
  • Antragsteller und Antragstellerinnen zu Förderprogrammen im Zuständigkeitsbereich der SenMVKU (Stand 23.09.2026)

    Wir müssen davon ausgehen, dass personenbezogene Daten von Personen, die vor dem 14. August 2026 im Rahmen von Förderprogrammen im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung einen Förderantrag gestellt und/oder in diesem Zusammenhang einen Rechtsbehelf eingelegt haben, von dem Cyberangriff betroffen sind. Das gilt u.a. für folgende Förderprogramme:

    • Förderprogramm Reparaturbonus
    • Förderprogramm Schallschutzfenster
    • Förderprogramm Heiztausch PLUS

    Welche Daten sind möglicherweise abgeflossen?

    Abgeflossen sein können grundsätzlich alle Daten, die Sie in dem Förderantrag und im Rahmen des Verfahrens gegenüber der Senatsverwaltung angegeben haben oder die die Senatsverwaltung von einer anderen an dem Verfahren beteiligten Behörde erhalten hat. Das können insbesondere sein

    • Vorname
    • Nachname
    • Geburtsdatum
    • Familienstand
    • Kontaktdaten, z.B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
    • Anschrift
    • Kontonummer/IBAN/BIC, wenn Sie diese Daten im Verfahren angegeben hatten
    • Angaben zum Gegenstand der beantragten Förderung, z.B. Gebäudealter, -zustand und-eigenschaften
    • Angaben zu Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wurde, z.B. geplante oder durchgeführte Bau-, Instandhaltungs- oder Reparaturmaßnahmen, einschließlich Kostenvoranschläge, Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Informationen über Ihre wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse und/oder Ihre Wohnsituation
    • Gesundheitsdaten, z.B. Schwerbehinderteneigenschaft
    • Schriftliche oder verschriftlichte Kommunikation, die Sie mit der Senatsverwaltung geführt haben (z.B. E-Mails, eingescannte Schreiben, Telefonnotizen)

    Welche Risiken bestehen und wie können Sie sich schützen?

    Sollten personenbezogene Daten in unbefugte Hände gelangt sein, könnten diese für rechtswidrige Zwecke genutzt werden – etwa zur Annahme Ihrer Identität, zur Bestellung von Waren in Ihrem Namen oder zu anderen betrügerischen Handlungen. Kontodaten können von Dritten unter Umständen dazu genutzt werden, Rechnungen im Wege des Lastschriftverfahrens zu bezahlen. Mithilfe der gewonnenen Informationen könnten Dritte zudem versuchen, Sie oder Personen in Ihrem privaten oder beruflichen Umfeld zu täuschen, z. B. mithilfe von Kenntnissen über Ihre Wohnsituation den Eindruck einer persönlichen oder beruflichen Beziehung zu Ihnen zu erwecken.

    Bitte beachten Sie folgende Schutzmaßnahmen:

    • Seien Sie aufmerksam bei eingehenden Nachrichten, die vorgeben, von der Senatsverwaltung oder anderen an Ihrem Kontakt mit der Senatsverwaltung beteiligten öffentlichen Stellen zu stammen. Dass jemand persönliche Angaben über Sie oder Ihren Förderantrag kennt, ist nach diesem Datenleck kein sicherer Nachweis mehr dafür, dass diese Person die ist, für die sie sich ausgibt. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie unaufgeforderte Hilfsangebote im Zusammenhang mit dem Cyberangriff erhalten, z.B. die Prüfung Ihrer Betroffenheit oder das Löschen von Daten aus dem Darknet. Prüfen Sie die Authentizität im Zweifel telefonisch.
    • Falls Sie im Rahmen Ihres Förderantrags Kontodaten angegeben haben, behalten Sie Ihre Kontobewegungen im Blick. Achten Sie auf Abbuchungen, die Sie nicht zuordnen können, sowie auf Post zu Verträgen, die Sie nicht abgeschlossen haben. Bei unberechtigten Abbuchungen wenden Sie sich sofort an Ihre Bank. Lassen Sie die Buchung rückabwickeln und die Bank- und Kreditkarten sperren. Der Sperr-Notruf 116 116 ist rund um die Uhr erreichbar. Sprechen Sie mit Ihrer Bank darüber, ob in Ihrem Fall eine Änderung/Neueröffnung des Kontos sinnvoll ist.
    • Falls Sie Anhaltspunkte (z.B. gefälschte Nachrichten in Ihrem Namen) haben, dass Ihre Daten für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt werden:
      • Erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der Internetwache der Polizei Berlin Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Bringen Sie alle relevanten Informationen mit, die Sie haben: Screenshots, E-Mails, Datum und Uhrzeit der Vorfälle.
      • Dokumentieren Sie alles. Halten Sie fest, was wann passiert ist, was Sie unternommen haben und mit wem Sie gesprochen haben. Diese Aufzeichnungen benötigen Sie, wenn Sie später Ansprüche geltend machen wollen.
      • Die SCHUFA bietet Betroffenen unter Einmeldung von Identitätsbetrug die Möglichkeit, Fälle von Identitätsbetrug zu melden. Die Information, dass Sie Opfer eines Identitätsbetrugs geworden sind, wird Unternehmen, die SCHUFA-Vertragspartner sind, im Falle von neuen Anträgen oder bestehenden Verträgen zu Ihrer Person zur Verfügung gestellt. Das kann das Risiko weiterer (erfolgreicher) Betrugsversuche verringern. Für die Meldung bei der SCHUFA wird u.a. die Kopie einer Strafanzeige mit Aktenzeichen benötigt; Sie müssen also zunächst wie oben beschrieben Strafanzeige erstatten.
  • Beteiligte an gerichtlichen Verfahren im Zuständigkeitsbereich der SenMVKU (Stand 23.09.2026)

    Betroffen sein können Daten von Bürgerinnen und Bürgern, die Antragsteller/in oder Antragsgegner/in, Kläger/in, Beigeladene oder sonst Verfahrensbeteiligte in einem gerichtlichen Verfahren sind, an dem die Senatsverwaltung für das Land Berlin als Antragsteller, Kläger, Beklagter, Beigeladener oder in einer anderen Verfahrensrolle beteiligt war.

    Welche Daten sind möglicherweise abgeflossen?

    Abgeflossen sein können grundsätzlich alle Daten, die Sie oder Ihre Verfahrensbevollmächtigten im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens gegenüber der Senatsverwaltung, dem Gericht oder anderen Verfahrensbeteiligten angegeben haben oder die die Senatsverwaltung von dem Gericht oder einer anderen an dem Verfahren beteiligten Stelle erhalten hat. Das können insbesondere sein

    • Vorname
    • Nachname
    • Geburtsdatum
    • Familienstand
    • ggf. Firmenname, Name des Arbeitgebers
    • Berufliche und private Kontaktdaten, z.B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
    • Anschrift
    • Kontonummer/IBAN/BIC, wenn Sie diese Daten im Verfahren angegeben hatten
    • Informationen über Ihre berufliche Tätigkeit
    • Informationen über Ihre wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse und/oder Ihre Wohnsituation
    • Gesundheitsdaten, z.B. Schwerbehinderteneigenschaft
    • Schriftliche oder verschriftlichte Kommunikation, die Sie mit der Senatsverwaltung geführt haben (z.B. E-Mails, eingescannte Schreiben, Telefonnotizen)
    • Gerichtliche Aktenzeichen und Verfahrensdaten, aus denen Ihre Beteiligung an dem Verfahren hervorgeht
    • Von der Senatsverwaltung im Rahmen des Gerichtsverfahrens erstellte oder erhaltene Schriftsätze, Stellungnahmen und sonstige Verfahrensunterlagen, soweit diese Angabe zu Ihrer Person enthalten
    • Gerichtliche Entscheidungen (z.B. Urteile, Beschlüsse, Vergleiche), soweit diese Angaben zu Ihrer Person enthalten

    Welche Risiken bestehen und wie können Sie sich schützen?

    Sollten personenbezogene Daten in unbefugte Hände gelangt sein, könnten diese für rechtswidrige Zwecke genutzt werden – etwa zur Annahme Ihrer Identität, zur Bestellung von Waren in Ihrem Namen oder zu anderen betrügerischen Handlungen. Kontodaten können von Dritten unter Umständen dazu genutzt werden, Rechnungen im Wege des Lastschriftverfahrens zu bezahlen. Außerdem könnten Unbekannte versuchen, sich als Behörden oder vertraute Stellen auszugeben, um weitere Daten zu erlangen. Mithilfe der Daten aus dem gerichtlichen Verfahren könnten Dritte versuchen, Sie oder Personen in Ihrem Umfeld zu täuschen und z.B. den Eindruck einer persönlichen oder beruflichen Beziehung zu Ihnen zu erwecken.

    Bitte beachten Sie folgende Schutzmaßnahmen:

    • Seien Sie aufmerksam bei eingehenden Nachrichten, die vorgeben, von den Senatsverwaltungen oder anderen Behörden zu stammen. Dass jemand persönliche Angaben über Sie oder Ihre Kontakte mit der Senatsverwaltung kennt, ist nach diesem Datenleck kein sicherer Nachweis mehr dafür, dass diese Person die ist, für die sie sich ausgibt. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie unaufgeforderte Hilfsangebote im Zusammenhang mit dem Cyberangriff erhalten, z.B. die Prüfung Ihrer Betroffenheit oder das Löschen von Daten aus dem Darknet. Prüfen Sie die Authentizität im Zweifel telefonisch.
    • Seien Sie besonders vorsichtig bei Schreiben, die auf ein gerichtliches Verfahren Bezug nehmen, an dem Sie beteiligt waren oder sind – insbesondere bei Zahlungsaufforderungen, Mahnbescheiden oder Vollstreckungsankündigungen. Dass in einem solchen Schreiben ein Ihnen bekanntes Aktenzeichen genannt wird, ist nach diesem Datenleck kein sicherer Nachweis mehr für die Echtheit des Schreibens. Prüfen Sie die Authentizität im Zweifel unmittelbar beim zuständigen Gericht.
    • Seien Sie misstrauisch, wenn Sie unerwartet von Personen kontaktiert werden, die sich als Ihre frühere anwaltliche Vertretung, als Vertreter der Gegenseite oder als Mitarbeiter des Gerichts ausgeben. Prüfen Sie solche Kontaktaufnahmen über Ihnen bereits bekannte Kontaktwege.
    • Falls Sie Kontodaten angegeben hatten, behalten Sie Ihre Kontobewegungen im Blick. Achten Sie auf Abbuchungen, die Sie nicht zuordnen können, sowie auf Post zu Verträgen, die Sie nicht abgeschlossen haben. Bei unberechtigten Abbuchungen wenden Sie sich sofort an Ihre Bank. Lassen Sie die Buchung rückabwickeln und die Bank- und Kreditkarten sperren. Der Sperr-Notruf 116 116 ist rund um die Uhr erreichbar. Sprechen Sie mit Ihrer Bank darüber, ob in Ihrem Fall eine Änderung/Neueröffnung des Kontos sinnvoll ist.
    • Falls Sie Anhaltspunkte (z.B. Warenbestellungen in Ihrem Namen) haben, dass Ihre Daten für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt werden:
      • Erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der Internetwache der Polizei Berlin oder Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Bringen Sie alle relevanten Informationen mit, die Sie haben: Screenshots, E-Mails, Datum und Uhrzeit der Vorfälle.
      • Dokumentieren Sie alles. Halten Sie fest, was wann passiert ist, was Sie unternommen haben und mit wem Sie gesprochen haben. Diese Aufzeichnungen benötigen Sie, wenn Sie später Ansprüche geltend machen wollen.
      • Die SCHUFA bietet Betroffenen unter Einmeldung von Identitätsbetrug die Möglichkeit, Fälle von Identitätsbetrug zu melden. Die Information, dass Sie Opfer eines Identitätsbetrugs geworden sind, wird Unternehmen, die SCHUFA-Vertragspartner sind, im Falle von neuen Anträgen oder bestehenden Verträgen zu Ihrer Person zur Verfügung gestellt. Das kann das Risiko weiterer (erfolgreicher) Betrugsversuche verringern. Für die Meldung bei der SCHUFA wird u.a. die Kopie einer Strafanzeige mit Aktenzeichen benötigt; Sie müssen also zunächst wie oben beschrieben Strafanzeige erstatten.
  • Beteiligte an Verwaltungsverfahren nach Jagd- oder Fischereirecht im Zuständigkeitsbereich der SenMVKU (Stand 25.09.2026)

    Betroffen sein können Daten von Beteiligten an Prüf-, Genehmigungs-, Ordnungswidrigkeits- oder anderen Verwaltungsverfahren nach dem Jagd- oder Fischereirecht im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (einschließlich ihrer nachgeordneten Einrichtungen wie dem Fischereiamt). Das umfasst insbesondere die Daten von (angehenden) Jägerinnen und Jägern, Falknerinnen und Falknern sowie Anglerinnen und Anglern.

    Welche Daten sind möglicherweise abgeflossen?

    Abgeflossen sein können grundsätzlich alle Daten, die Sie im Rahmen eines Verfahrens gegenüber der Senatsverwaltung angegeben haben oder die die Senatsverwaltung von einer anderen an dem Verfahren beteiligten Behörde erhalten hat. Das können insbesondere sein

    • Vorname
    • Nachname
    • Geburtsdatum
    • Berufliche und private Kontaktdaten, z.B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
    • Anschrift
    • Informationen über Ihre Tätigkeit als Jäger/in, Falkner/in und/oder Angler/in, einschließlich besonderen Positionen wie Mitgliedschaft im Jagdbeirat
    • Angaben zu entsprechend erteilten bzw. widerrufenen Genehmigungen
    • Angaben zu in diesem Zusammenhang geführten Ordnungswidrigkeitenverfahren
    • Schriftliche oder verschriftlichte Kommunikation, die Sie mit der Senatsverwaltung geführt haben (z.B. E-Mails, eingescannte Schreiben, Telefonnotizen, Stellungnahmen in Beteiligungsverfahren)

    Welche Risiken bestehen und wie können Sie sich schützen?

    Sollten personenbezogene Daten in unbefugte Hände gelangt sein, könnten diese für rechtswidrige Zwecke genutzt werden – etwa zur Annahme Ihrer Identität, zur Bestellung von Waren in Ihrem Namen oder zu anderen betrügerischen Handlungen. Außerdem könnten Unbekannte versuchen, sich als Behörden oder vertraute Stellen auszugeben, um weitere Daten zu erlangen. Mithilfe der aus den Daten aus dem Verwaltungsverfahren könnten Dritte versuchen, Sie oder Personen in Ihrem Umfeld zu täuschen und z.B. den Eindruck einer persönlichen oder beruflichen Beziehung zu Ihnen zu erwecken.

    Bitte beachten Sie folgende Schutzmaßnahmen:

    • Seien Sie aufmerksam bei eingehenden Nachrichten, die vorgeben, von den Senatsverwaltungen oder anderen Behörden zu stammen. Dass jemand persönliche Angaben über Sie oder Ihre Kontakte mit der Senatsverwaltung bzw. ihre Tätigkeit in Sachen Jagd, Falknerei und/oder Fischerei kennt, ist nach diesem Datenleck kein sicherer Nachweis mehr dafür, dass diese Person die ist, für die sie sich ausgibt. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie unaufgeforderte Hilfsangebote im Zusammenhang mit dem Cyberangriff erhalten, z.B. die Prüfung Ihrer Betroffenheit oder das Löschen von Daten aus dem Darknet. Prüfen Sie die Authentizität im Zweifel telefonisch.
    • Falls Sie Anhaltspunkte (z.B. Warenbestellungen in Ihrem Namen) haben, dass Ihre Daten für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt werden:
      • Erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der Internetwache der Polizei Berlin oder Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Bringen Sie alle relevanten Informationen mit, die Sie haben: Screenshots, E-Mails, Datum und Uhrzeit der Vorfälle.
      • Dokumentieren Sie alles. Halten Sie fest, was wann passiert ist, was Sie unternommen haben und mit wem Sie gesprochen haben. Diese Aufzeichnungen benötigen Sie, wenn Sie später Ansprüche geltend machen wollen.
  • Bewerberinnen und Bewerber für eine Tätigkeit bei der SenMVKU (Stand: 25.09.2026)

    Wir müssen davon ausgehen, dass in erheblichem Umfang personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern abgeflossen sind, die sich für eine Tätigkeit in unserem Haus beworben haben. Betroffen sind wahrscheinlich Bewerbungen für Tätigkeiten in allen Bereichen der Senatsverwaltung, sowohl von Mitarbeitern anderer Behörden als auch von Bürgerinnen und Bürgern, die bisher nicht im öffentlichen Dienst tätig waren. Auch Daten aus Bewerbungen um Ausbildungsplätze, Praktika u.ä. können abgeflossen sein.

    Welche Daten sind möglicherweise abgeflossen?

    • Vorname
    • Nachname
    • Geburtsdatum und Ort, Familienstand
    • Kontaktdaten, z.B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
    • Anschrift
    • Information über Ihre Bewerbung auf die betreffende Stelle
    • Von Ihnen im Rahmen der Bewerbung eingereichte Unterlagen (z.B. Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse etc.) bzw. die darin enthaltenen Daten (z.B. schulischer und beruflicher Hintergrund, Fähigkeiten und Kenntnisse, Auszeichnungen)
    • Gesundheitsdaten, insbesondere Angaben zu einer möglichen Schwerbehinderteneigenschaft
    • Von der Senatsverwaltung im Rahmen Ihres Bewerbungsverfahrens erstellte Dokumentationen (z.B. Ranglisten, Auswahlvermerke) bzw. die darin enthaltenen Daten (z.B. Informationen zur Eignung für die betreffende Stelle)
    • Kommunikation zwischen Ihnen und der Senatsverwaltung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens

    Welche Risiken bestehen und wie können Sie sich schützen?

    Sollten personenbezogene Daten in unbefugte Hände gelangt sein, könnten diese für rechtswidrige Zwecke genutzt werden – etwa zur Annahme Ihrer Identität, zur Bestellung von Waren in Ihrem Namen oder zu anderen betrügerischen Handlungen. Außerdem könnten Unbekannte versuchen, sich als Behörden oder vertraute Stellen auszugeben, um weitere Daten zu erlangen. Mithilfe der aus Bewerbungsdaten gewonnenen Informationen könnten Dritte versuchen, Sie oder Personen in Ihrem privaten oder beruflichen Umfeld zu täuschen, z.B. mithilfe von Kenntnissen über Ihren Lebenslauf und Werdegang den Eindruck einer persönlichen Beziehung zu Ihnen zu erwecken. Es besteht auch die Gefahr, dass Betrüger versuchen, Sie durch vermeintlich auf Ihr Profil zugeschnittene Stellenangebote zu ködern.

    Bitte beachten Sie folgende Schutzmaßnahmen:

    • Seien Sie aufmerksam bei eingehenden Nachrichten, die vorgeben, von den Senatsverwaltungen oder anderen Behörden zu stammen. Dass jemand persönliche Angaben über Sie oder Ihre Bewerbung bei der Senatsverwaltung kennt, ist nach diesem Datenleck kein sicherer Nachweis mehr dafür, dass diese Person die ist, für die sie sich ausgibt. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie unaufgeforderte Hilfsangebote im Zusammenhang mit dem Cyberangriff erhalten, z.B. die Prüfung Ihrer Betroffenheit oder das Löschen von Daten aus dem Darknet. Prüfen Sie die Authentizität im Zweifel telefonisch.
    • Seien Sie insbesondere misstrauisch, wenn sich plötzlich Menschen bei Ihnen melden, die vorgeben, Sie noch aus Schulzeiten oder aus früheren beruflichen Stationen zu kennen. Sensibilisieren Sie auch Ihr Umfeld für die Gefahr, dass Betrüger versuchen könnten, sich auf diese Weise Vertrauen zu erschleichen.
    • Prüfen Sie unaufgefordert an Sie gerichtete Angebote besonders kritisch. Insbesondere Angebote für berufliche Tätigkeiten, auf die Sie sich nicht beworben haben, können auf einen Betrugsversuch hindeuten.
    • Falls Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung Kontodaten angegeben haben (z.B. zur Erstattung von Reisekosten), behalten Sie Ihre Kontobewegungen im Blick. Achten Sie auf Abbuchungen, die Sie nicht zuordnen können, sowie auf Post zu Verträgen, die Sie nicht abgeschlossen haben. Bei unberechtigten Abbuchungen wenden Sie sich sofort an Ihre Bank. Lassen Sie die Buchung rückabwickeln und die Bank- und Kreditkarten sperren. Der Sperr-Notruf 116 116 ist rund um die Uhr erreichbar.
    • Falls Ihre Bewerbungsunterlagen Informationen von Dritten (z.B. Familienangehörigen, ehemaligen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern, ehemaligen Kolleginnen oder Kollegen) enthalten, weisen Sie diese darauf hin, dass Ihre Daten gegebenenfalls ebenfalls betroffen sein können, und verweisen Sie auf diese Seite und die Webseite der Senatskanzlei.
    • Falls Sie Anhaltspunkte (z.B. unbefugte Kontoabbuchungen, Warenbestellungen in Ihrem Namen) haben, dass Ihre Daten für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt werden:
      • Erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der Internetwache der Polizei Berlin oder Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Bringen Sie alle relevanten Informationen mit, die Sie haben: Screenshots, E-Mails, Datum und Uhrzeit der Vorfälle.
      • Dokumentieren Sie alles. Halten Sie fest, was wann passiert ist, was Sie unternommen haben und mit wem Sie gesprochen haben. Diese Aufzeichnungen benötigen Sie, wenn Sie später Ansprüche geltend machen wollen.
      • Die SCHUFA bietet Betroffenen unter Einmeldung von Identitätsbetrug die Möglichkeit, Fälle von Identitätsbetrug zu melden. Die Information, dass Sie Opfer eines Identitätsbetrugs geworden sind, wird Unternehmen, die SCHUFA-Vertragspartner sind, im Falle von neuen Anträgen oder bestehenden Verträgen zu Ihrer Person zur Verfügung gestellt. Das kann das Risiko weiterer (erfolgreicher) Betrugsversuche verringern. Für die Meldung bei der SCHUFA wird u.a. die Kopie einer Strafanzeige mit Aktenzeichen benötigt; Sie müssen also zunächst wie oben beschrieben Strafanzeige erstatten.
  • Bewerberinnen und Bewerber auf von der SenMVKU ausgeschriebene Schornsteinfeger-Kehrbezirke (Stand: 23.09.2026)

    Von dem Cyberangriff können Daten von Personen betroffen sein, die sich vor dem 14. August 2026 auf von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ausgeschriebene Schornsteinfeger-Kehrbezirke beworben haben.

    Welche Daten sind möglicherweise abgeflossen?

    • Vorname
    • Nachname
    • Geburtsdatum und Ort, Familienstand
    • Kontaktdaten, z.B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
    • Anschrift
    • Information über Ihre Bewerbung auf den betreffenden Schornsteinfeger-Kehrbezirk
    • Von Ihnen im Rahmen der Bewerbung eingereichte Unterlagen (z.B. Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Gesellen- und Meisterbriefe etc.) bzw. die darin enthaltenen Daten (z.B. schulischer und beruflicher Hintergrund, Fähigkeiten und Kenntnisse, Auszeichnungen)
    • Polizeiliches Führungszeugnis
    • Auszug aus Gewerbezentralregistern
    • Von der Senatsverwaltung im Rahmen Ihres Bewerbungsverfahrens erstellte Dokumentationen (z.B. Ranglisten, Auswahlvermerke) bzw. die darin enthaltenen Daten (z.B. Informationen zur Eignung für die betreffende Stelle)
    • Kommunikation zwischen Ihnen und der Senatsverwaltung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens

    Welche Risiken bestehen und wie können Sie sich schützen?

    Sollten personenbezogene Daten in unbefugte Hände gelangt sein, könnten diese für rechtswidrige Zwecke genutzt werden – etwa zur Annahme Ihrer Identität, zur Bestellung von Waren in Ihrem Namen oder zu anderen betrügerischen Mithilfe der aus Bewerbungsdaten gewonnenen Informationen könnten Dritte zudem versuchen, Sie oder Personen in Ihrem privaten oder beruflichen Umfeld zu täuschen, z.B. mithilfe von Kenntnissen über Ihren Lebenslauf und Werdegang den Eindruck einer persönlichen Beziehung zu Ihnen zu erwecken.

    Bitte beachten Sie folgende Schutzmaßnahmen:

    • Seien Sie aufmerksam bei eingehenden Nachrichten, die vorgeben, von der Senatsverwaltung oder anderen an Ihrem Kontakt mit der Senatsverwaltung beteiligten öffentlichen Stellen zu stammen. Dass jemand persönliche Angaben über Sie oder Ihre Kontakte mit der Senatsverwaltung kennt, ist nach diesem Datenleck kein sicherer Nachweis mehr dafür, dass diese Person die ist, für die sie sich ausgibt. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn mit Ihnen Kontakt im Zusammenhang mit Ihrem Bewerbungsverfahren auf einen Kehrbezirk aufgenommen wird oder Sie unaufgeforderte Hilfsangebote im Zusammenhang mit dem Cyberangriff erhalten, z.B. die Prüfung Ihrer Betroffenheit oder das Löschen von Daten aus dem Darknet. Prüfen Sie die Authentizität im Zweifel telefonisch.
    • Seien Sie insbesondere misstrauisch, wenn sich plötzlich Menschen bei Ihnen melden, die vorgeben, Sie noch aus Schulzeiten oder aus früheren beruflichen Stationen zu kennen. Sensibilisieren Sie auch Ihr Umfeld für die Gefahr, dass Betrüger versuchen könnten, sich auf diese Weise Vertrauen zu erschleichen.
    • Falls Sie Anhaltspunkte (z.B. gefälschte Nachrichten in Ihrem Namen) haben, dass Ihre Daten für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt werden:
      • Erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der Internetwache der Polizei Berlin oder Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Bringen Sie alle relevanten Informationen mit, die Sie haben: Screenshots, E-Mails, Datum und Uhrzeit der Vorfälle.
      • Dokumentieren Sie alles. Halten Sie fest, was wann passiert ist, was Sie unternommen haben und mit wem Sie gesprochen haben. Diese Aufzeichnungen benötigen Sie, wenn Sie später Ansprüche geltend machen wollen.
  • Ehemalige Beschäftigte der Senatsverwaltung (Stand: 25.09.2026)

    In erheblichem Umfang betroffen sind auch Daten von ehemaligen Beschäftigten der Senatsverwaltung. Dazu zählen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zwischenzeitlich in anderen Behörden und Einrichtungen des Landes Berlin tätig sind, oder die nur zeitweilig in die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt abgeordnet waren. Auch ehemalige Auszubildende, Praktikanten u.ä. können betroffen sein.

    Welche Daten sind möglicherweise abgeflossen?

    • Vorname
    • Nachname
    • Geburtsdatum und Ort, Familienstand
    • Kontaktdaten, z.B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
    • Anschrift
    • Informationen über Ihre dienstliche Position, Tätigkeiten und Leistungsbeurteilungen
    • Angaben zum Lebenslauf und zum schulischen und beruflichen Werdegang
    • Im Rahmen Ihrer Tätigkeit für die Senatsverwaltung erstellte Personalunterlagen
    • Gesundheitsdaten, insbesondere Angaben zu einer möglichen Schwerbehinderteneigenschaft, Ergebnisse von Diensttauglichkeitsuntersuchungen
    • Angaben zur Konfessionszugehörigkeit
    • Daten, die in einem persönlichen Laufwerk gespeichert waren
    • Inhalte von E-Mailpostfächern
    • Dokumente zu dienstlichen Vorgängen, an denen Sie beteiligt waren.

    Welche Risiken bestehen und wie können Sie sich schützen?

    Sollten personenbezogene Daten in unbefugte Hände gelangt sein, könnten diese für rechtswidrige Zwecke genutzt werden – etwa zur Annahme Ihrer Identität, zur Bestellung von Waren in Ihrem Namen oder zu anderen betrügerischen Handlungen. Außerdem könnten Unbekannte versuchen, sich als Behörden oder vertraute Stellen auszugeben, um weitere Daten zu erlangen. Mithilfe der aus den Daten über Ihre frühere Tätigkeit bei der Senatsverwaltung gewonnenen Informationen könnten Dritte versuchen, Sie oder Personen in Ihrem privaten oder beruflichen Umfeld zu täuschen, z.B. mithilfe von Kenntnissen über Ihren Lebenslauf und Ihre berufliche Tätigkeit den Eindruck einer persönlichen oder dienstlichen Beziehung zu Ihnen zu erwecken.

    Bitte beachten Sie folgende Schutzmaßnahmen:

    • Seien Sie aufmerksam bei eingehenden Nachrichten, die vorgeben, von den Senatsverwaltungen oder anderen Behörden zu stammen. Dass jemand persönliche Angaben über Sie oder Ihre frühere Tätigkeit bei der Senatsverwaltung kennt, ist nach diesem Datenleck kein sicherer Nachweis mehr dafür, dass diese Person die ist, für die sie sich ausgibt. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie unaufgeforderte Hilfsangebote im Zusammenhang mit dem Cyberangriff erhalten, z.B. die Prüfung Ihrer Betroffenheit oder das Löschen von Daten aus dem Darknet. Prüfen Sie die Authentizität im Zweifel telefonisch.
    • Seien Sie insbesondere misstrauisch, wenn sich plötzlich Menschen bei Ihnen melden, die vorgeben, Sie aus Ihrer Dienstzeit bei der Senatsverwaltung zu kennen. Sensibilisieren Sie auch Ihr Umfeld für die Gefahr, dass Betrüger versuchen könnten, sich auf diese Weise Vertrauen zu erschleichen.
    • Falls Sie Kontodaten auf Ihrem früheren persönlichen Laufwerk gespeichert hatten, behalten Sie Ihre Kontobewegungen im Blick. Achten Sie auf Abbuchungen, die Sie nicht zuordnen können, sowie auf Post zu Verträgen, die Sie nicht abgeschlossen haben. Bei unberechtigten Abbuchungen wenden Sie sich sofort an Ihre Bank. Lassen Sie die Buchung rückabwickeln und die Bank- und Kreditkarten sperren. Der Sperr-Notruf 116 116 ist rund um die Uhr erreichbar.
    • Ändern Sie Passwörter, die Sie möglicherweise auf Ihrem persönlichen Laufwerk gespeichert hatten. Verwenden Sie für jeden Dienst ein eigenes Passwort. Speichern Sie Ihre Passwörter in einem Passwort-Safe.
    • Falls Sie auf Ihrem persönlichen Laufwerk Informationen von Dritten (z.B. von Familienangehörigen oder privaten Bekannten) gespeichert hatten, weisen Sie diese darauf hin, dass deren Daten gegebenenfalls ebenfalls betroffen sein können, und verweisen Sie sie auf diese Seite und die Webseite der Senatskanzlei.
    • Falls Sie Anhaltspunkte (z.B. unbefugte Kontoabbuchungen, Warenbestellungen in Ihrem Namen) haben, dass Ihre Daten für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt werden:
      • Erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der Internetwache der Polizei Berlin oder Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Bringen Sie alle relevanten Informationen mit, die Sie haben: Screenshots, E-Mails, Datum und Uhrzeit der Vorfälle.
      • Dokumentieren Sie alles. Halten Sie fest, was wann passiert ist, was Sie unternommen haben und mit wem Sie gesprochen haben. Diese Aufzeichnungen benötigen Sie, wenn Sie später Ansprüche geltend machen wollen.
      • Die SCHUFA bietet Betroffenen unter Einmeldung von Identitätsbetrug die Möglichkeit, Fälle von Identitätsbetrug zu melden. Die Information, dass Sie Opfer eines Identitätsbetrugs geworden sind, wird Unternehmen, die SCHUFA-Vertragspartner sind, im Falle von neuen Anträgen oder bestehenden Verträgen zu Ihrer Person zur Verfügung gestellt. Das kann das Risiko weiterer (erfolgreicher) Betrugsversuche verringern. Für die Meldung bei der SCHUFA wird u.a. die Kopie einer Strafanzeige mit Aktenzeichen benötigt; Sie müssen also zunächst wie oben beschrieben Strafanzeige erstatten.
  • Spenderinnen und Spender der Kampagne „Stadtbäume für Berlin“ (Stand: 22.09.2026)

    Betroffen sind auch Daten von Spenderinnen und Spendern der Kampagne „Stadtbäume für Berlin“.

    Welche Daten sind möglicherweise abgeflossen?

    • Vorname
    • Nachname
    • ggf. Firmenname
    • Kontaktdaten, z.B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
    • Anschrift
    • Spendenbetrag ggf. mit Zuordnung zu Baumnummer und Plakettentext.

    Welche Risiken bestehen und wie können Sie sich schützen?

    Sollten personenbezogene Daten in unbefugte Hände gelangt sein, könnten diese für rechtswidrige Zwecke genutzt werden – etwa zur Annahme Ihrer Identität, zur Bestellung von Waren in Ihrem Namen oder zu anderen betrügerischen Handlungen. Außerdem könnten Unbekannte versuchen, sich als Behörden oder vertraute Stellen auszugeben, um weitere Daten zu erlangen. Mithilfe der Daten über Ihr Engagement für die Stadtbaumkampagne könnten Dritte versuchen, Sie oder Personen in Ihrem Umfeld zu täuschen und z.B. den Eindruck einer persönlichen oder beruflichen Beziehung zu Ihnen zu erwecken.

    Bitte beachten Sie folgende Schutzmaßnahmen:

    • Seien Sie aufmerksam bei eingehenden Nachrichten, die vorgeben, von den Senatsverwaltungen oder anderen Behörden zu stammen. Dass jemand persönliche Angaben über Sie oder Ihre Kontakte mit der Senatsverwaltung kennt, ist nach diesem Datenleck kein sicherer Nachweis mehr dafür, dass diese Person die ist, für die sie sich ausgibt. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie unaufgeforderte Hilfsangebote im Zusammenhang mit dem Cyberangriff erhalten, z.B. die Prüfung Ihrer Betroffenheit oder das Löschen von Daten aus dem Darknet. Prüfen Sie die Authentizität im Zweifel telefonisch.
    • Falls Sie Anhaltspunkte (z.B. Warenbestellungen in Ihrem Namen) haben, dass Ihre Daten für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt werden:
      • Erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der Internetwache der Polizei Berlin oder Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Bringen Sie alle relevanten Informationen mit, die Sie haben: Screenshots, E-Mails, Datum und Uhrzeit der Vorfälle.
      • Dokumentieren Sie alles. Halten Sie fest, was wann passiert ist, was Sie unternommen haben und mit wem Sie gesprochen haben. Diese Aufzeichnungen benötigen Sie, wenn Sie später Ansprüche geltend machen wollen.
  • Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Aktion STADTRADELN (Stand: 15.09.2026)

    Von dem Cyberangriff sind Registrierungsdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aktion STADTRADELN der Jahre 2023 bis 2026 betroffen.

    Welche Daten sind möglicherweise abgeflossen?

    • Vorname
    • Nachname
    • Geburtsjahr
    • E-Mail-Adresse
    • Information über die Registrierung zur Teilnahme an der Aktion STADTRADELN (Kilometer, Anzahl der Fahrten, (Unter-)Teamzugehörigkeit)

    Welche Risiken bestehen und wie können Sie sich schützen?

    Sollten personenbezogene Daten in unbefugte Hände gelangt sein, könnten diese für rechtswidrige Zwecke genutzt werden – etwa zur Annahme Ihrer Identität, zur Bestellung von Waren in Ihrem Namen oder zu anderen betrügerischen Handlungen. Die Registrierungsdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aktion STADTRADELN könnten insbesondere für sogenannte Phishingangriffe missbraucht werden, z.B. indem Ihnen in einer E-Mail vorgegaukelt wird, Sie hätten durch Ihre Teilnahme an der Aktion STADTRADELN einen Preis oder einen anderen Vorteil gewonnen, und Sie aufgefordert werden, auf einen Link in der E-Mail zu klicken. Dieser Link führt dann unter Umständen zu einer Webseite, die Schadsoftware auf Ihrem Gerät installiert und/oder auf der Sie aufgefordert werden, weitere Daten preiszugeben.

    Bitte beachten Sie folgende Schutzmaßnahmen:

    • Seien Sie aufmerksam bei eingehenden Nachrichten, die vorgeben, etwas mit der Aktion STADTRADELN zu tun zu haben. Klicken Sie insbesondere nicht auf Links in E-Mails mit einem solchen Inhalt.
    • Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie unaufgeforderte Hilfsangebote im Zusammenhang mit dem Cyberangriff erhalten, z.B. die Prüfung Ihrer Betroffenheit oder das Löschen von Daten aus dem Darknet. Prüfen Sie die Authentizität im Zweifel telefonisch.
    • Falls Sie Anhaltspunkte (z.B. unbefugte Kontoabbuchungen, Warenbestellungen in Ihrem Namen) haben, dass Ihre Daten für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt werden:
      • Erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der Internetwache der Polizei Berlin oder Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Bringen Sie alle relevanten Informationen mit, die Sie haben: Screenshots, E-Mails, Datum und Uhrzeit der Vorfälle.
      • Dokumentieren Sie alles. Halten Sie fest, was wann passiert ist, was Sie unternommen haben und mit wem Sie gesprochen haben. Diese Aufzeichnungen benötigen Sie, wenn Sie später Ansprüche geltend machen wollen.
  • Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Veranstaltungen, die von der SenMVKU durchgeführt oder unterstützt wurden sowie Adressaten von Einladungen und zielgruppenspezifischer Fachinformation der Senatsverwaltung (Stand: 23.09.2026)

    Von dem Cyberangriff können personenbezogene Daten von Personen betroffen sein, die vor dem 14. August 2026 an Veranstaltungen teilgenommen haben, die von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt durchgeführt oder unterstützt wurden oder die auf Verteilerlisten für Einladungen zu solchen Veranstaltungen standen. Gleiches gilt für die Daten von Adressaten zielgruppenspezifischer Fachinformationen, die von der Senatsverwaltung verteilt wurden.

    Welche Daten sind möglicherweise abgeflossen?

    • Vorname
    • Nachname
    • Kontaktdaten, z.B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
    • Anschrift
    • ggf. Zugehörigkeit zu einer Institution, Organisation oder Zielgruppe
    • Informationen über:
      • die Teilnahme oder dem Interesse an der Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen, die von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt durchgeführt oder unterstützt wurden bzw. werden
      • das Interesse an bestimmten Fachinformationen
    • Fotos von Veranstaltungen, auf denen Sie abgebildet sind

    Welche Risiken bestehen und wie können Sie sich schützen?

    Sollten personenbezogene Daten in unbefugte Hände gelangt sein, könnten diese für rechtswidrige Zwecke genutzt werden – etwa zur Annahme Ihrer Identität, zur Bestellung von Waren in Ihrem Namen oder zu anderen betrügerischen Handlungen. Mithilfe der aus den Daten über Ihre Teilnahme oder Ihr Interesse an dem Veranstaltungs- oder Informationsangebot der Senatsverwaltung könnten Dritte zudem versuchen, Sie oder Personen in Ihrem privaten oder beruflichen Umfeld zu täuschen, z.B. mithilfe von Kenntnissen über Ihre Teilnahme an bestimmten Veranstaltungen den Eindruck einer persönlichen oder beruflichen Beziehung zu Ihnen zu erwecken.

    Bitte beachten Sie folgende Schutzmaßnahmen:

    • Seien Sie aufmerksam bei eingehenden Nachrichten, die vorgeben, von der Senatsverwaltung oder anderen an Ihrem Kontakt mit der Senatsverwaltung beteiligten öffentlichen Stellen zu stammen. Dass jemand persönliche Angaben über Sie oder Ihre Kontakte mit der Senatsverwaltung kennt, ist nach diesem Datenleck kein sicherer Nachweis mehr dafür, dass diese Person die ist, für die sie sich ausgibt. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie unaufgeforderte Hilfsangebote im Zusammenhang mit dem Cyberangriff erhalten, z.B. die Prüfung Ihrer Betroffenheit oder das Löschen von Daten aus dem Darknet. Prüfen Sie die Authentizität im Zweifel telefonisch.
    • Falls Sie Anhaltspunkte (z.B. gefälschte Nachrichten in Ihrem Namen) haben, dass Ihre Daten für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt werden:
      • Erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der Internetwache der Polizei Berlin oder Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Bringen Sie alle relevanten Informationen mit, die Sie haben: Screenshots, E-Mails, Datum und Uhrzeit der Vorfälle.
      • Dokumentieren Sie alles. Halten Sie fest, was wann passiert ist, was Sie unternommen haben und mit wem Sie gesprochen haben. Diese Aufzeichnungen benötigen Sie, wenn Sie später Ansprüche geltend machen wollen.
  • Von der SenMVKU bestellte öffentliche Sachverständige (Stand 23.09.2026)

    Betroffen sein können Daten der von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bestellten öffentlichen Sachverständigen, d.h. Personen, die im Sachverständigenregister des Landes Berlin geführt sind bzw. wurden, etwa amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüferinnen und Prüfer (aaSoP) der Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr sowie Prüfingenieurinnen und -ingenieure (PI) der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen.

    Welche Daten sind möglicherweise abgeflossen?

    • Im Sachverständigenregister auch öffentlich zugängliche Daten:
      • Vorname
      • Nachname
      • ggf. Titel (z.B. „Prof.“, „Dipl.-Ing.“, „M. Sc.“ etc.)
      • Berufsbezeichnung (z.B. „Architekt“)
      • ggf. Unternehmenszugehörigkeit
      • dienstliche Kontaktdaten (z.B. Telefon, E-Mail) und Anschrift(en)
      • ggf. Webseite
      • Sachgebiete und Bereich der Bestellung
      • zuständige Kammer
      • Information über die Nutzung des sicheren Übermittlungswegs nach § 130a Abs. 4 ZPO
    • private Kontaktdaten, z.B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
    • Nachweise über fachliche Qualifikation (z.B. Zeugnisse, Informationen zum beruflichen Werdegang)
    • Eignungs- und Zuverlässigkeitsnachweise (z.B. polizeiliches Führungszeugnis)

    Welche Risiken bestehen und wie können Sie sich schützen?

    Sollten personenbezogene Daten in unbefugte Hände gelangt sein, könnten diese für rechtswidrige Zwecke genutzt werden – etwa zur Annahme Ihrer Identität, zur Bestellung von Waren in Ihrem Namen oder zu anderen betrügerischen Handlungen. Mithilfe der aus den Daten über Ihre Tätigkeit als Sachverständige und Ihre Kontakte mit der Senatsverwaltung gewonnenen Informationen könnten Dritte versuchen, Sie oder Personen in Ihrem privaten oder beruflichen Umfeld zu täuschen, z.B. mithilfe von Kenntnissen über Ihre berufliche Tätigkeit den Eindruck einer persönlichen oder beruflichen Beziehung zu Ihnen zu erwecken.

    Bitte beachten Sie folgende Schutzmaßnahmen:

    • Seien Sie aufmerksam bei eingehenden Nachrichten, die vorgeben, von den Senatsverwaltungen oder anderen Behörden zu stammen. Dass jemand persönliche Angaben über Sie oder Ihre Eigenschaft bzw. Tätigkeit als Sachverständige kennt, ist nach diesem Datenleck kein sicherer Nachweis mehr dafür, dass diese Person die ist, für die sie sich ausgibt. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie unaufgeforderte Hilfsangebote im Zusammenhang mit dem Cyberangriff erhalten, z.B. die Prüfung Ihrer Betroffenheit oder das Löschen von Daten aus dem Darknet, sowie bei Nachrichten, die unter Verweis auf das Sachverständigenregister die Offenlegung oder Bestätigung von Informationen fordern. Prüfen Sie die Authentizität im Zweifel telefonisch.
    • Falls Sie Anhaltspunkte (z.B. Warenbestellungen oder falsche Angebote von Sachverständigen- oder ähnlichen Leistungen in Ihrem Namen) haben, dass Ihre Daten für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt werden:
      • Erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der Internetwache der Polizei Berlin oder Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Bringen Sie alle relevanten Informationen mit, die Sie haben: Screenshots, E-Mails, Datum und Uhrzeit der Vorfälle.
      • Dokumentieren Sie alles. Halten Sie fest, was wann passiert ist, was Sie unternommen haben und mit wem Sie gesprochen haben. Diese Aufzeichnungen benötigen Sie, wenn Sie später Ansprüche geltend machen wollen.

Soweit nicht durch eine der vorstehenden Fallgruppen abgedeckt:

  • Anfragen, Mitteilungen und sonstige Kommunikation mit der SenMVKU (Stand 23.09.2026)

    Von dem Datenabfluss betroffen sein können die Daten von Bürgerinnen und Bürgern, die sich außerhalb bestimmter Verwaltungsverfahren schriftlich, telefonisch oder per E-Mail mit Anfragen, Beschwerden oder Mitteilungen an die Senatsverwaltung gewandt haben.

    Welche Daten sind möglicherweise abgeflossen?

    Abgeflossen sein können grundsätzlich alle Daten, die Sie im Rahmen der Kommunikation gegenüber der Senatsverwaltung angegeben haben. Das können insbesondere sein

    • Vorname
    • Nachname
    • Anschrift
    • Kontaktdaten, wie E-Mailadresse oder Telefonnummer
    • Schriftliche oder verschriftlichte Kommunikation, die Sie mit der Senatsverwaltung geführt haben (z.B. E-Mails, eingescannte Schreiben, Telefonnotizen)

    Welche Risiken bestehen und wie können Sie sich schützen?

    Sollten personenbezogene Daten in unbefugte Hände gelangt sein, könnten diese für rechtswidrige Zwecke genutzt werden – etwa zur Sollten personenbezogene Daten in unbefugte Hände gelangt sein, könnten diese für rechtswidrige Zwecke genutzt werden – etwa zur Annahme Ihrer Identität, zur Bestellung von Waren in Ihrem Namen oder zu anderen betrügerischen Handlungen. Außerdem könnten Unbekannte versuchen, sich als Behörden oder vertraute Stellen auszugeben, um weitere Daten zu erlangen. Mithilfe der Daten aus der Kommunikation mit der Senatsverwaltung könnten Dritte versuchen, Sie oder Personen in Ihrem Umfeld zu täuschen und z.B. den Eindruck einer persönlichen oder beruflichen Beziehung zu Ihnen zu erwecken.

    Bitte beachten Sie folgende Schutzmaßnahmen:

    • Seien Sie aufmerksam bei eingehenden Nachrichten, die vorgeben, von den Senatsverwaltungen oder anderen Behörden zu stammen. Dass jemand persönliche Angaben über Sie oder Ihre Kontakte mit der Senatsverwaltung kennt, ist nach diesem Datenleck kein sicherer Nachweis mehr dafür, dass diese Person die ist, für die sie sich ausgibt. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie unaufgeforderte Hilfsangebote im Zusammenhang mit dem Cyberangriff erhalten, z.B. die Prüfung Ihrer Betroffenheit oder das Löschen von Daten aus dem Darknet. Prüfen Sie die Authentizität im Zweifel telefonisch.
    • Falls Sie Anhaltspunkte (z.B. Warenbestellungen in Ihrem Namen) haben, dass Ihre Daten für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt werden:
      • Erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der Internetwache der Polizei Berlin oder Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Bringen Sie alle relevanten Informationen mit, die Sie haben: Screenshots, E-Mails, Datum und Uhrzeit der Vorfälle.
      • Dokumentieren Sie alles. Halten Sie fest, was wann passiert ist, was Sie unternommen haben und mit wem Sie gesprochen haben. Diese Aufzeichnungen benötigen Sie, wenn Sie später Ansprüche geltend machen wollen.
  • Beteiligte an Verwaltungsverfahren im Zuständigkeitsbereich der SenMVKU (Stand 22.09.2026)

    Betroffen sein können Daten von Bürgerinnen und Bürgern, die als Antragsteller/in, Widerspruchsführer/in, Beschwerdeführer/in oder sonst Beteiligte an Verwaltungsverfahren beteiligt waren, die von der Senatsverwaltung geführt wurden oder an denen die Senatsverwaltung im Rahmen ihrer Aufgaben beteiligt war (z.B. Planfeststellungsverfahren, Bauleitplanungen, Genehmigungs-, Ausnahmegenehmigungs-, Erlaubnis- oder Anordnungsverfahren in straßenrechtlichen, straßenverkehrsrechtlichen oder umweltrechtlichen Angelegenheiten).

    Welche Daten sind möglicherweise abgeflossen?

    Abgeflossen sein können grundsätzlich alle Daten, die Sie im Rahmen des Verfahrens gegenüber der Senatsverwaltung angegeben haben oder die die Senatsverwaltung von einer anderen an dem Verfahren beteiligten Behörde erhalten hat. Das können insbesondere sein

    • Vorname
    • Nachname
    • Geburtsdatum
    • Familienstand
    • ggf. Firmenname, Name des Arbeitgebers
    • Berufliche und private Kontaktdaten, z.B. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
    • Anschrift
    • Kontonummer/IBAN/BIC, wenn Sie diese Daten im Verfahren angegeben hatten
    • Informationen über Ihre berufliche Tätigkeit
    • Angaben zu Fahrerlaubnissen und von Ihnen genutzten Fahrzeugen
    • Informationen über Ihre wirtschaftlichen und familiären Verhältnisse und/oder Ihre Wohnsituation
    • Gesundheitsdaten, z.B. Schwerbehinderteneigenschaft
    • Schriftliche oder verschriftlichte Kommunikation, die Sie mit der Senatsverwaltung geführt haben (z.B. E-Mails, eingescannte Schreiben, Telefonnotizen)

    Welche Risiken bestehen und wie können Sie sich schützen?

    Sollten personenbezogene Daten in unbefugte Hände gelangt sein, könnten diese für rechtswidrige Zwecke genutzt werden – etwa zur Annahme Ihrer Identität, zur Bestellung von Waren in Ihrem Namen oder zu anderen betrügerischen Handlungen. Kontodaten können von Dritten unter Umständen dazu genutzt werden, Rechnungen im Wege des Lastschriftverfahrens zu bezahlen. Außerdem könnten Unbekannte versuchen, sich als Behörden oder vertraute Stellen auszugeben, um weitere Daten zu erlangen. Mithilfe der aus den Daten aus dem Verwaltungsverfahren könnten Dritte versuchen, Sie oder Personen in Ihrem Umfeld zu täuschen und z.B. den Eindruck einer persönlichen oder beruflichen Beziehung zu Ihnen zu erwecken.

    Bitte beachten Sie folgende Schutzmaßnahmen:

    • Seien Sie aufmerksam bei eingehenden Nachrichten, die vorgeben, von den Senatsverwaltungen oder anderen Behörden zu stammen. Dass jemand persönliche Angaben über Sie oder Ihre Kontakte mit der Senatsverwaltung kennt, ist nach diesem Datenleck kein sicherer Nachweis mehr dafür, dass diese Person die ist, für die sie sich ausgibt. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie unaufgeforderte Hilfsangebote im Zusammenhang mit dem Cyberangriff erhalten, z.B. die Prüfung Ihrer Betroffenheit oder das Löschen von Daten aus dem Darknet. Prüfen Sie die Authentizität im Zweifel telefonisch.
    • Falls Sie Kontodaten angegeben hatten, behalten Sie Ihre Kontobewegungen im Blick. Achten Sie auf Abbuchungen, die Sie nicht zuordnen können, sowie auf Post zu Verträgen, die Sie nicht abgeschlossen haben. Bei unberechtigten Abbuchungen wenden Sie sich sofort an Ihre Bank. Lassen Sie die Buchung rückabwickeln und die Bank- und Kreditkarten sperren. Der Sperr-Notruf 116 116 ist rund um die Uhr erreichbar. Sprechen Sie mit Ihrer Bank darüber, ob in Ihrem Fall eine Änderung/Neueröffnung des Kontos sinnvoll ist.
    • Falls Sie Anhaltspunkte (z.B. Warenbestellungen in Ihrem Namen) haben, dass Ihre Daten für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt werden:
      • Erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der Internetwache der Polizei Berlin oder Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Bringen Sie alle relevanten Informationen mit, die Sie haben: Screenshots, E-Mails, Datum und Uhrzeit der Vorfälle.
      • Dokumentieren Sie alles. Halten Sie fest, was wann passiert ist, was Sie unternommen haben und mit wem Sie gesprochen haben. Diese Aufzeichnungen benötigen Sie, wenn Sie später Ansprüche geltend machen wollen.
      • Die SCHUFA bietet Betroffenen unter Einmeldung von Identitätsbetrug die Möglichkeit, Fälle von Identitätsbetrug zu melden. Die Information, dass Sie Opfer eines Identitätsbetrugs geworden sind, wird Unternehmen, die SCHUFA-Vertragspartner sind, im Falle von neuen Anträgen oder bestehenden Verträgen zu Ihrer Person zur Verfügung gestellt. Das kann das Risiko weiterer (erfolgreicher) Betrugsversuche verringern. Für die Meldung bei der SCHUFA wird u.a. die Kopie einer Strafanzeige mit Aktenzeichen benötigt; Sie müssen also zunächst wie oben beschrieben Strafanzeige erstatten.
  • Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Öffentlichkeitsbeteiligungen (Stand 23.09.2026)

    Betroffen sein von dem Datenabfluss können Ersteller und Erstellerinnen von Stellungnahmen und/oder Einwendungen im Rahmen von Öffentlichkeitsbeteiligungen in Verwaltungs- und Planungsverfahren, die von der Senatsverwaltung geführt wurden oder an denen die Senatsverwaltung im Rahmen ihrer Aufgaben beteiligt war. Das gilt insbesondere für Öffentlichkeitsbeteiligungen zu

    • Planfeststellungsverfahren
    • Bauleitplanungen
    • Planungen nach Umweltfachgesetzen wie z.B. Luftreinhalte und Lärmaktionspläne, Wärmeplanung
    • dem Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm

    Welche Daten sind möglicherweise abgeflossen?

    Abgeflossen sein können grundsätzlich alle Daten, die Sie im Rahmen des Verfahrens gegenüber der Senatsverwaltung angegeben haben oder die die Senatsverwaltung von einer anderen an dem Verfahren beteiligten Behörde erhalten hat. Das können insbesondere sein

    • Vorname
    • Nachname
    • Anschrift
    • Kontaktdaten, wie E-Mailadresse oder Telefonnummer
    • Inhalt Ihrer Stellungnahmen oder Einwendungen

    Welche Risiken bestehen und wie können Sie sich schützen?

    Sollten personenbezogene Daten in unbefugte Hände gelangt sein, könnten diese für rechtswidrige Zwecke genutzt werden – etwa zur Annahme Ihrer Identität, zur Bestellung von Waren in Ihrem Namen oder zu anderen betrügerischen Handlungen. Außerdem könnten Unbekannte versuchen, sich als Behörden oder vertraute Stellen auszugeben, um weitere Daten zu erlangen. Mithilfe der Daten aus der Öffentlichkeitsbeteiligung könnten Dritte versuchen, Sie oder Personen in Ihrem Umfeld zu täuschen und z.B. den Eindruck einer persönlichen oder beruflichen Beziehung zu Ihnen zu erwecken.

    Bitte beachten Sie folgende Schutzmaßnahmen:

    • Seien Sie aufmerksam bei eingehenden Nachrichten, die vorgeben, von den Senatsverwaltungen oder anderen Behörden zu stammen. Dass jemand persönliche Angaben über Sie oder Ihre Kontakte mit der Senatsverwaltung kennt, ist nach diesem Datenleck kein sicherer Nachweis mehr dafür, dass diese Person die ist, für die sie sich ausgibt. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie unaufgeforderte Hilfsangebote im Zusammenhang mit dem Cyberangriff erhalten, z.B. die Prüfung Ihrer Betroffenheit oder das Löschen von Daten aus dem Darknet. Prüfen Sie die Authentizität im Zweifel telefonisch.
    • Falls Sie Anhaltspunkte (z.B. Warenbestellungen in Ihrem Namen) haben, dass Ihre Daten für Straftaten wie Betrug oder Identitätsmissbrauch genutzt werden:
      • Erstatten Sie bitte umgehend Anzeige bei der Internetwache der Polizei Berlin oder Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Bringen Sie alle relevanten Informationen mit, die Sie haben: Screenshots, E-Mails, Datum und Uhrzeit der Vorfälle.
      • Dokumentieren Sie alles. Halten Sie fest, was wann passiert ist, was Sie unternommen haben und mit wem Sie gesprochen haben. Diese Aufzeichnungen benötigen Sie, wenn Sie später Ansprüche geltend machen wollen.
      • Die SCHUFA bietet Betroffenen unter Einmeldung von Identitätsbetrug die Möglichkeit, Fälle von Identitätsbetrug zu melden. Die Information, dass Sie Opfer eines Identitätsbetrugs geworden sind, wird Unternehmen, die SCHUFA-Vertragspartner sind, im Falle von neuen Anträgen oder bestehenden Verträgen zu Ihrer Person zur Verfügung gestellt. Das kann das Risiko weiterer (erfolgreicher) Betrugsversuche verringern. Für die Meldung bei der SCHUFA wird u.a. die Kopie einer Strafanzeige mit Aktenzeichen benötigt; Sie müssen also zunächst wie oben beschrieben Strafanzeige erstatten.

An wen kann ich mich mit weiteren Fragen wenden?

Weitere Fragen können Sie im Bereich der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt an die speziell für den Angriff auf das Landesnetz eingerichtete Anlaufstelle Datenschutzvorfall@SenMVKU.berlin.de richten.

Bitte beachten Sie dabei den aktuellen Stand: Die Auswertung der veröffentlichten Daten dauert noch an. Wegen des hohen Aufkommens von Anfragen kann die Bearbeitung Ihres Anliegens längere Zeit in Anspruch nehmen.