Mit den Verkehrsbeschränkungen auf der Bundesautobahn A 100 in der Ortslage Halensee erhöhen sich die Verkehrsmengen auf Berliner Stadtstraßen. Betroffen ist insbesondere die sogenannte Nahumfahrung West über den Messedamm und die Königin-Elisabeth-Straße. Die Lärm- und Luftschadstoffbelastungen sind für diesen Streckenabschnitt ermittelt worden. Um belastbare Aussagen für den ganzen Straßenzug zu erhalten, wurden die Immissionen wie üblich berechnet. Bei Verkehrslärmbetrachtungen ist dies ohnehin vorgeschrieben. Zudem befinden sich keine Messstellen zur Bestimmung der Luftschadstoffbelastung in dem Straßenzug. Für die Berechnung wurde die Örtlichkeit in einem Berechnungsmodell digital nachgebildet. Verwendet wurden aktuelle Verkehrszählungen und zum Vergleich die Verkehrsmengen vor der Verkehrsbeschränkung.
Es zeigt sich, dass trotz der erhöhten Verkehrsmengen in der Königin-Elisabeth-Straße die derzeit gültigen Luftschadstoffgrenzwerte sicher eingehalten werden. Für die Lärmbelastung in bestehenden Straßen sind dagegen keine Grenzwerte vorgegeben. Zur Beurteilung werden daher die Schwellenwerte der Lärmaktionsplanung verwendet. Die hohe Lärmbelastung vor der Verkehrsbeschränkung lag bereits über dieser Schwelle und steigt insbesondere mit dem hohen Lkw-Anteil durch die Verkehrsbeschränkung weiter an. Deshalb hat die Berliner Verkehrsbehörde als Sofortmaßnahme eine ganztägig gültige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet. Dennoch bleiben die Belastungen hoch.
Weitere Informationen sind den Berichten zur Immissionsbilanz der bauzeitlichen Verkehrsführung (Sperrung Ringbahnbrücke A 100) zu entnehmen.