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Öffentliche Grün- und ErholungsanlagenHundefreilauf![]()
Foto: Holger Koppatsch
Hunde müssen in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen grundsätzlich angeleint werden, damit Besucher/innen nicht von frei laufenden Hunden gestört oder belästigt sowie Anpflanzungen nicht beschädigt oder zerstört werden. In manchen Grünanlagen besteht darum sogar ein generelles Hundeverbot. Auch auf öffentlichen Kinderspielplätzen haben die Tiere zugunsten der Sicherheit von Kindern generell nichts zu suchen. Eine Leinenpflicht für Hunde in Grünanlagen wird sowohl durch das Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz) als auch vom Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (Hundegesetz) vorgeschrieben. In Grünanlagen dürfen Vierbeiner
nur in extra dafür ausgewiesenen Bereichen ohne
Leine frei laufen. Diese Flächen sind entsprechend
eingefriedet und gekennzeichnet. Bitte achten Sie darauf,
dass Ihr Hund auch dort andere Menschen und Tiere nicht
belästigt oder gefährdet. Auch auf Hundefreilaufflächen haben Hundehalterinnen
und Hundehalter den Kot ihrer Tiere aus Hygienegründen - wie überall
in öffentlichen Grünanlagen - unverzüglich zu beseitigen.
Eine Übersicht der von den bezirklichen Gartenämtern in Grünanlagen ausgewiesenen Flächen für Hundefreilauf können Sie als Liste oder als Karte abrufen. Informationen zum Hundefreilauf in einer bestimmten Grünanlage können bei Bedarf beim zuständigen Grünflächenamt erfragt werden. Zusätzliche AngeboteWährend der Öffnungszeiten stehen auf dem Tempelhofer Feld (ehemaliges Flugfeld des Flughafens Tempelhof) ausgewiesene Hundeauslaufgebiete zur Verfügung.In den Berliner Forsten gibt es große ausgewiesene Hundeauslaufgebiete. Außerhalb dieser Flächen gilt auch im Wald Leinenpflicht. Aktuell![]() Was ist wo erlaubt? Informationen der Berliner Forsten mehr Informationen
Alle Angaben ohne Gewähr. Beachten Sie auf jeden Fall die Ausschilderung vor Ort! Hundefreilaufflächen in Grünanlagen Fragen zu einer Hundefreilauffläche? Ausgewählte Informationen der Bezirksämter zum Hundefreilauf Hundeverbote in Grünanlagen
Hundeauslauf / Hundeauslaufgebiete im Wald
Information der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
Information der Senatsverwaltung für Finanzen |
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