Redebeiträge von BV Kühnert, BV Zander-Rade, BV Franck, BV Höppner, BV Zander, BV Jan Rauchfuß, Bezirksstadtrat Schworck und BV Penk.
Mehrheitlich beschlossen:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt sicherzustellen, dass in allen Schulen in bezirklicher Trägerschaft
1.) in den kommenden Sommerferien ausnahmslos eine Grundreinigung vorgenommen wird. Die jeweiligen Leistungen werden umgehend kontrolliert und alle Beanstandungen in den Sommerferien mängelfrei behoben. Dazu werden entsprechende Begehungen durchgeführt und rechtssichere Protokolle angefertigt,
2.) die Ausstattungsstandards insbesondere in den Waschräumen jederzeit aufrechterhalten werden: ausreichend Seife, Toilettenpapier, (regelmäßig erneuerte) Toilettenbürsten und Papierhandtücher. Wobei das Toilettenpapier – auch der Nachschub – zu keiner Zeit auf dem Boden, auf den Spülkästen oder anderen berührungsstarken Kontaktflächen liegt, sondern an der jeweiligen Trennwand fest moniert ist,
3.) alle Toilettenanlangen in den notwendig regelmäßigen Abständen (mehrmals täglich) in einen hygienisch einwandfreien Zustand versetzt werden: regelmäßige antibakterielle Reinigung sämtlicher Kontaktflächen inklusive Spülhebel/-knopf, regelmäßiges Abseifen der Toilettenschüsseln sowie der Trennwände. Regelmäßige Reinigung aller Handwaschbecken – auch der in den Fluren befindlichen – sowie sämtlicher Ausgussbecken,
4.) Tafelschwämme zum täglichen Wechsel ausreichend zur Verfügung stehen,
5.) die Fensterbretter in allen Klassen- sowie Fachräumen sowie in den Waschräumen mindestens zweimal wöchentlich abgeseift werden,
6.) die Sport-, Umkleide-, Duschräume täglich hygienisch gereinigt werden, sobald diese wieder zur Nutzung freigegeben worden sind,
7.) alle Fachräume, Gemeinschaftsräume sowie die der Nachmittagsbetreuung einschließlich der Mensen und Cafeterien täglich hygienisch gereinigt werden,
8.) generell alle ohnehin vereinbarten Reinigungsleistungen eingehalten werden und bei Defiziten umgehend Nachbesserung erfolgt,
9.) sämtliche zusätzlich derzeit eingeführten Reinigungsleistungen wie bspw. die regelmäßige Reinigung von Lichtschaltern, Handläufen und Türklinken beibehalten wird,
10.) Mängelmeldungen der jeweiligen Schulen umgehend nachgegangen wird und darüber hinaus die Schulen zusätzlich in die Lage versetzt werden, diese direkt bei den jeweiligen Reinigungsfirmen einzufordern.