Drucksache - 1050/XX  

 
 
Betreff: Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg – Tempelhof-Schöneberg gehört dazu
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft Kenntnisnahme
28.03.2019 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2019 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft Beratung
27.08.2020 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.05.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
18.03.2020 
entfällt - 41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      
29.04.2020    entfällt - öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      
27.05.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Achtung! Sitzungsbeginn 17:00 Uhr! überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
10.06.2020 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - auf Grund der Einhaltung der aktuell bestehenden Hygiene- und Abstandsregelung sind die Kapazitäten der teilzunehmenden Gäste erschöpft. vertagt   
12.08.2020 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Anlage 1050-XX 200129 Beitragsordnung
Anlage 1050-XX Satzung KNF überarbeitete Variante nach Workshop Stand 12.2.2020 i...

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.05.2019 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auf Grundlage der gemeinsamen Landesplanung die Entwicklung des südlichen Stadtrandes mit den entsprechenden Umlandgemeinden und dem Land Brandenburg abzustimmen und analog dem zwischen dem Bezirk Neukölln und dem Umland geschlossenen ‚Memorandum of Understanding‘ die Zusammenarbeit bei allen relevanten Themen zu vereinbaren.“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 10.3.2020 beschlossen, als Gründungsmitglied dem „Kommunalen Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V.“ beizutreten.

 

Begründung:

Die Berliner Bezirke sowie die brandenburgischen Landkreise, Städte, Gemeinden und Ämter im gemeinsamen Stadt-Umland-Raum kooperieren seit Mitte der 1990er Jahre erfolgreich im Kommunalen Nachbarschaftsforum (KNF) Berlin-Brandenburg.

 

Das KNF ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Berliner Bezirke und Brandenburger Kommunen im Kernraum der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und bildet den Rahmen für den partnerschaftlichen Dialog zu Fragen der Stadt-Umland-Entwicklung.

Das Kommunale Nachbarschaftsforum ist aktuell das einzige gesamtregionale länderübergreifende Austauschforum für Berlin und die angrenzenden Kommunen im Land Brandenburg und kann auf eine bemerkenswerte Entwicklung in den letzten Jahren zurückblicken. Über die KNF-Jahresthemen und -Jahreskonferenzen, den hierbei verfassten Positionen und Fachbeiträgen wird das KNF auf Landesebene, in den Regionen und Kreisen sowie bei Verbänden und Vereinen als wichtiger Partner wahrgenommen und akzeptiert. Die Unterstützung des KNF bzw. der länderübergreifenden und interkommunalen Zusammenarbeit ist in den aktuellen bzw. neuen Koalitionsverträgen der Berliner und Brandenburger Landesregierung enthalten.

 

Die räumlichen und funktionalen Verflechtungen zwischen den Kommunen und zu Berlin werden mit dem weiter anhaltenden Wachstum immer intensiver. Fragen zu Standortentscheidungen und -entwicklungen für Wohnen, Verkehr, Gewerbe, Frei- und Grünräume, Bildung, Betreuung, Handel, Versorgung etc. bedürfen mehr denn je über die formelle Planung hinaus engere Abstimmungen untereinander und gemeinsam getragene Lösungen. Erste Ansätze werden bspw. mit der Erarbeitung regionaler Entwicklungskonzepte an einzelnen Siedlungsachsen sowie mit länderübergreifenden und interkommunalen Modellvorhaben erprobt sowie durch die Länder unterstützt. Das KNF begleitet diese Prozesse und die Kommunikation zwischen den Kommunen sowie der Regionalplanung und den beiden Ländern.

 

Anfang 2017 bildete sich die Anliegengruppe KNF Quo Vadis, in der Möglichkeiten für die Weiterentwicklung des KNF unter Berücksichtigung der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen ermittelt, geprüft und aufgezeigt wurden. Eindeutiges Ergebnis war die Empfehlung zur Gründung eines Vereins. Die Vereinsgründung sowie Satzungsentwürfe wurden in 2019 mit den Mitgliedern des KNF in den vier Arbeitsgemeinschaften diskutiert sowie Hinweise und Empfehlungen zu Satzung und Beitragsordnung gegeben. Die Resonanz in den vier teilräumlichen Arbeitsgemeinschaften war positiv, so dass die Vorsitzenden des KNF im August 2019 beschlossen, den Verein Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V. zum Ende des I. Quartals 2020 zu gründen.

 

Mit der Gründung eines Vereins bleiben die vorhandenen Qualitäten des KNF (nachbarschaftlicher Austausch, vertrauensvoller Dialog auf Augenhöhe, kommunaler Zusammenhalt usw.) bewahrt und gestärkt. Zugleich können die mit einem Verein verbundenen Vorteile genutzt werden. Dazu gehört zum Beispiel die Bildung eines leistungsstarken und selbstständig agierenden Vorstands als zentrale Vernetzungs- und Koordinierungsfunktion für die Kommunen und Berliner Bezirke, der über die allgemeine Netzwerkarbeit hinaus konkrete Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die Kommunen bietet. Der Vorstand kann durch eine Geschäftsstelle unterstützt werden.

 

Mit der Umsetzung eigener Projekte, durch Aufbereitung, Bereitstellung und Vermittlung von Datengrundlagen, methodischen Ansätzen oder übertragbaren Verfahrensweisen werden der Wissens- und Erfahrungsaustausch gefördert und die Kommunen bei ihren kommunalen Aufgaben gezielt unterstützt. Verwaltungshandeln wird unterstützt; personelle und finanzielle Kapazitäten in den Kommunen werden entlastet.

 

Der Verein ist für viele Vorhaben förderantragsberechtigt bzw. kann für einzelne Aufgaben zweckgebundene Zuschüsse von Landesbehörden o.ä. erhalten. Somit bestehen vielfältige Möglichkeiten, durch die Akquise von Förder- und Finanzmitteln innovative Lösungsansätze und Modellvorhaben zu erproben sowie bei gemeinsamen Vorhaben zusätzliche Finanzierungsoptionen zu erschließen. Der Verein kann hierbei die Einwerbung von Förder- und Finanzmitteln sowie in Abstimmung mit seinen Mitgliedern die Verantwortung bei der Initiierung, Begleitung und Umsetzung der Projekte übernehmen. Der Verein kann als Projektträger gemeinsame Projekte verantworten, d.h. initiieren, begleiten, durchführen und im Nachgang die gewünschten Ergebnisse im Blick behalten.

 

Der Verein unterstützt und begleitet bei der Ermittlung, Ansprache und Gewinnung von Partnern und Akteuren aus der Region, aus unterschiedlichen Fach- bzw. Landesverwaltungen. Hierüber können Abstimmungs- und Beteiligungsprozesse organisiert und damit konsensfähige Lösungen und Entscheidungen interkommunal und länderübergreifend herbeigeführt werden.

 

Durch die Gründung eines Vereins soll eine passende Trägerstruktur geschaffen werden, die das KNF auf eigene Füße stellt, selbstständiges Handeln ermöglicht, sich durch eine strategische Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Gehör und Stimme verschafft und somit die kommunalen Belange und Interessen der Berliner Bezirke und Brandenburger Kommunen im Kernraum der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg besser bei den jeweiligen Adressaten vertritt.

 

Durch die Mitwirkung im Verein bzw. durch die Tätigkeit oder Entscheidungen des Vereins werden die rechtlichen Interessen und Zuständigkeiten der einzelnen Mitglieder nicht beeinträchtigt oder Beschlussfassungen der kommunalen Gebietskörperschaften berührt bzw. in Frage gestellt. Dazu wird sich der Vorstand des Vereins eine Geschäftsordnung geben, die von der Mitgliederversammlung bestätigt werden muss. Die Geschäftsordnung soll u.a. die Herbeiführung von und den Umgang mit Beschlüssen des Vorstandes, deren Umsetzung sowie die Kommunikation gegenüber und die Zusammenarbeit mit Dritten regeln.

 

Der Satzungsentwurf und der Entwurf der Beitragsordnung sind den Anlagen zu entnehmen.

 

 

 

 

Anlagen:

Vereinssatzung Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V.

Beitragsordnung Verein Kommunales Nachbarschaftsforum Berlin und Brandenburg (KNF) e.V.

 

 
 

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