Drucksache - 1615/XX  

 
 
Betreff: Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-81 VE für die Grundstücke Gotenstraße 52-53 / Tempelhofer Weg 38-47 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Seltz, Axel
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
27.05.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Achtung! Sitzungsbeginn 17:00 Uhr! überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
10.06.2020 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - auf Grund der Einhaltung der aktuell bestehenden Hygiene- und Abstandsregelung sind die Kapazitäten der teilzunehmenden Gäste erschöpft. mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.06.2020 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
VzB und MzK
1615_XX Anlage 1_vorhabenbezogener Bebauungsplan
1615_XX Anlage 2_Begründung Bebauungsplan 7-81 VE
1615_XX Anlage 3_Entwurf der Rechtsverordnung
1615_XX Anlage 4_1.Nachtrag zum Durchführungsvertrag
1615_XX Anlage 5_2.Nachtrag zum Durchführungsvertrag
1615_XX Anlage 6_Vorhabenplan
Dringliche Beschlussempfehlung

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-81 VE für die Grundstücke Gotenstraße 52-53 / Tempelhofer Weg 38-47 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg

 

Das Bezirksamt bittet,

 

  1. den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-81 VE vom 18. Oktober 2017 mit Deckblatt vom 13. Dezember 2019 (Anlage 1) nebst Begründung (Anlage 2) sowie den Entwurf der Rechtsverordnung (Anlage 3) zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-81 VE zu beschließen

 

und

 

  1. den Vorhabenplan vom 16. November 2017 mit Deckblatt vom 09. Dezember 2019 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-81 VE vom 18. Oktober 2018 mit Deckblatt vom 13. Dezember 2019 (Anlage 6) sowie den Nachtrag Nr. 1 (Anlage 4) und Nachtrag Nr. 2 (Anlage 5) auf Basis des bereits mit Drs.-Nr. 0638/XX beschlossenen Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-81 VE zur Kenntnis zu nehmen.

 

Begründung:

 

Da das Vorhaben dringende Gesamtinteressen Berlins berührt, wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 AGBauGB die vorgesehene Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-81 VE angezeigt.

 

Aufgrund eines grundsätzlichen Klärungsbedarfs zur rechtlichen Fähigkeit der Vorhabenträgerin das Vorhaben durchzuführen, wurde die Bearbeitungsfrist des Anzeigeverfahrens auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Zudem wurden verschiedene Hinweise zur Zeichenerklärung, zu den textlichen Festsetzungen sowie zur Begründung (einschließlich Umweltbericht) vorgebracht.

 

In der Folge wurden die Hinweise ausgewertet und im Sinne der Rechtssicherheit u. a. ein Abstandsflächenplan sowie eine Besonnungsstudie zur Vorhabenplanung erstellt. Die erforderlichen redaktionellen Änderungen wurden in einem Deckblatt zum Vorhabenplan 781 VE vom 09. Dezember 2019 sowie einem Deckblatt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 781 VE vom 13. Dezember 2019 vorgenommen. Zum städtebaulichen Vertrag wurde ein 2. Nachtrag abgeschlossen. Es erfolgte eine Überarbeitung von Begründung und Umweltbericht.

 

Daraufhin wurde die Senatsverwaltung um eine Wiedereinsetzung der Rechtsprüfung gebeten; die vorgenannten Deckblätter, die überarbeitete Begründung sowie der Nachtrag Nr. 2 zum Durchführungsvertrag wurden als Anlagen beigefügt. In der Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom 22. Januar 2019 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan 781 VE nicht beanstandet; er kann ohne weitere Beteiligung der für Stadtentwicklung und Wohnen gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden. Es erfolgten keine weiteren Hinweise.

 

 

Rechtsgrundlagen:

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) geändert worden ist

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 02.02.2018 (GVBl. S. 160)

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 verkleinerte Kopie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-81 VE

Anlage 2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 7-81 VE

Anlage 3 Entwurf der Rechtsverordnung

Anlage 4 1. Nachtrag zum Durchführungsvertrag vom 28.06./03.07.2018

Anlage 5 2. Nachtrag zum Durchführungsvertrag vom 13.12./17.12.2019

Anlage 6 verkleinerte Kopie des Vorhabenplans

 

 

 

 

Hinweis BVV-Büro:

Der Text der dringlichen Beschlussempfehlung enthält 6 umfangreiche Anlagen und kann aus diesem Grund nicht in die Drucksache übernommen werden (siehe öffentliche Anlage in Allris– online Anlage zur Drucksache).

 

 
 

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