Drucksache - 1428/XX  

 
 
Betreff: Kein Abzug von der Miete bei sozialen Leistungsemfänger_innen bei Mietminderungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. LINKE, Frakt. SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Steuckardt, MatthiasSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
30.10.2019 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
11.12.2019 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
15.01.2020 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.03.2020 
entfällt - 41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      
29.04.2020    entfällt - öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      
Ausschuss für Soziales, Senioren und demografischer Wandel Beratung
21.11.2019 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und demografischer Wandel im Ausschuss abgelehnt   
20.02.2020 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und demografischer Wandel mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
18.06.2020 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und demografischer Wandel gegenstandslos   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
27.05.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Achtung! Sitzungsbeginn 17:00 Uhr! ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
26.08.2020 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Beschlussempfehlung
Austauschseite zur Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 27.05.2020 folgenden Beschluss:


Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt sich an die zuständigen Stellen zu wenden, dass Sozialleistungsempfänger_innen keinen Abzug ihres Mietanteils bei einer temporären Mietminderung (aufgrund von Mängeln, Heizungsausfall etc.) bekommen.

 

Das Bezirksamt bittet, den nachfolgenden Bericht abschließend zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Abteilung Bildung, Kultur, Soziales berichtet hierzu:

Das Amt für Soziales hat sich am 19. Juni 2020 an die zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales mit der Bitte um Prüfung gewandt, ob die Möglichkeit besteht, in diesem besonderen Fall von der Regel abzuweichen, dass gem. § 35 Absatz 1 Satz 1 SGB XII Bedarfe für Unterkunft und Heizung nur in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden können.

Mit Schreiben vom 28.07.2020, eingegangen am 06.08.2020, teilt Staatsekretär Fischer mit, dass eine abweichende Regelung in Berlin wegen des bestehenden bundesrechtlichen Rahmens nicht möglich ist. Zur Begründung wird ausgeführt: "Gemäß § 35 Absatz 1 Satz 1 SGB XII werden bei den Hilfen zum Lebensunterhalt als Bedarfe für die Unterkunft und Heizung die tatsächlichen Aufwendungen anerkannt. Aufwendungen die aufgrund einer mietrechtlich zustehenden Mietminderung nicht tatsächlich fällig werden, können entsprechend der Bundesgesetzgebung nicht als Bedarf berücksichtigt werden."

 

 
 

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