Drucksache - 1596/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bei Bußgeldbescheiden für Verstöße gegen das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin deren Vollstreckung bis zur abschließenden verfassungsgerichtlichen Entscheidung, auszusetzen und die Betreffenden davon in Kenntnis zu setzen.
Der Bezirksverordnetenversammlung ist halbjährlich über den aktuellen Stand der ausgestellten Bußgeldbescheide zur berichten.
Begründung: Gegen das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin sind die ersten Eilanträge auf Aussetzung seitens der Wohnungswirtschaft beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Mit einer schnellen Entscheidung ist nicht zu rechnen. Darüber hinaus werden bis zur Sommerpause Normenkontrollklagen zusätzlich eingereicht werden. In diesem Zusammenhang ist es richtig, Bußgeldbescheide zu erstellen, jedoch wäre es aufgrund der zweifelhaften Zulässigkeit dieses Gesetzes unverantwortlich diese zu vollstrecken. |
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