Drucksache - 1523/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.01.2020 folgenden Beschluss:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, zu prüfen ob im Bereich des nördlichen Hans-Baluschek-Parks eine Fläche als Hundeauslaufplatz als Ersatz für den perspektivisch entfallenen Platz am Tempelhofer Weg 64 ausgewiesen werden kann. Dabei soll insbesondere die südwestlich an die Gartenarbeitsschule anschließende Teilfläche des Hans-Baluschek-Parks geprüft werden.
Soweit der Standort sich als geeignet erweist, soll der bereits aktive Hundebesitzerverein in die Realisierung des Vorhabens einbezogen werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnis mit:
Das vorbezeichnete Ersuchen wurde unter Federführung der SE Facility Management geprüft. Ein entsprechender Planausschnitt ist als Anlage beigefügt.
Jene im Ersuchen beschriebene Teilfläche kann dem Verein „Inselhunde Schöneberg e. V.“ als Alternativfläche zum Standort am Tempelhofer Weg leider nicht angeboten werden.
Die als Streuobstwiese genutzte Teilfläche ist Bestandteil des Hans-Baluschek-Parks; dieser ist eine gewidmete Grünanlage und seinerseits als Ausgleichsfläche für den Bau der A100 (Sachsendamm) angelegt worden. Die entsprechenden Unterhaltungspflichten obliegen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Die Nutzung einer Teilfläche als Hundeauslaufgebiet (welches zudem eingezäunt werde müsste) bzw. die Verpachtung an einen Verein wiederspräche der Nutzung als öffentliche Grünanlage.
Unabhängig von diesem Ersuchen fand am 14.02.20 ein Gespräch u. a. mit dem 1. Vorsitzenden des Vereins, einer Vertretung des Straßen- und Grünflächenamtes sowie Vertretern des SE Facility Management statt.
Hierbei wurden einvernehmlich die wesentlichen Grundlagen einer künftigen Nutzungsvereinbarung für eine (nunmehr verkleinerte) Teilfläche am Tempelhofer Weg erörtert.
Ferner wurde seitens der SE Facility Management dargelegt, dass es sich hierbei nur um eine befristete Nutzung handeln kann, denn diese Teilfläche wird für dringende öffentliche Infrastrukturmaßnahmen benötigt. |
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