Auszug - Unerledigte Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin in der XX. Wahlperiode
Gem. § 82 (3) der Geschäftsordnung der BVV Tempelhof-Schöneberg von Berlin gibt der Vorsteher die in der Anlage aufgeführten Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin, die nicht durch eine Mitteilung zur Kenntnisnahme erledigt wurden, zur Kenntnis. Die BVV nimmt die Vorlage des Vorstehers zur Kenntnis. |
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