Drucksache - 1671/XIX
Die BVV fasste am 27.10.2010 den Beschluss „Jahresbericht Rechtsamt vorlegen“. Mit Beschluss vom 14. Oktober 2015 änderte sie diesen Beschluss. Der Beschluss lautet in konsolidierter Fassung:
„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, einen jährlichen Tätigkeitsbericht des Rechtsamtes vorzulegen, der insbesondere folgende Angaben beinhalten soll: a) Tabellarische Übersichten mit Angaben über - die Anzahl der im Berichtszeitraum geführten und neu begonnenen Streitverfahren geordnet nach Sachgebieten und Abteilungen, - die Anzahl der Verfahren als Kläger oder Beklagter, - die Anzahl der Gerichtsinstanzen, - die Anzahl der selbst geführten bzw. beauftragten Verfahren, - Streitwerte, Erfolgs- und Misserfolgsquoten, - entstandene Verfahrenskosten einschließlich Verurteilungen zu Geldzahlungen, - die Anzahl der im Widerspruchsverfahren (nach Sachgebieten und Abteilungen geordnet) beendeten Verfahren nebst hier vom Bezirk zu tragenden Verfahrenskosten unter Angabe der Erfolgsquote; b) Inhaltliche Schwerpunkte des Berichtsjahres geordnet nach Rechtsgebieten c) Kurzbericht über einzelne Verfahren (inklusive Vergleichsverfahren) von besonderer Bedeutung für den Bezirk d) Angaben zum Personaleinsatz (Stellen) im berlinweiten Vergleich e) Ausblick auf das jeweils folgende Jahr mit Schwerpunktsetzung auf besondere Bedeutung für den Bezirk und hohe Prozess- und Verfahrensrisiken, vor allem in kostenmäßiger Hinsicht. Der Bericht soll jährlich zur BVV-Sitzung im Februar vorgelegt werden.“
Das Bezirksamt übersendet hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme den Tätigkeitsbericht des Rechtsamtes für das Jahr 2021.
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