des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin
über den Beschluss der BVV vom 27.05.2020 Drucksache Nr. 1660
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 27.05.2020 folgenden Beschluss:
Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Freilichtbühne in der Marienhöhe zu sanieren.
Der BVV ist bis September 2020 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Im Rahmen der laufenden Investitionsmaßnahme "Marienhöhe" wurde im Sommer 2022 ein Parkpflegewerk für die Marienhöhe fertig gestellt. Das Parkpflegewerk enthält u.a. auch Aussagen des Denkmalschutzes zur Schutzwürdigkeit der einzelnen Teilbereiche und stellt die Grundlage für alle zukünftigen Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen dar. Zur Freilichtbühne gibt es einen Maßnahmenkatalog der u.a. die Wiederherstellung der Sichtachsen sowie die Sanierung der Topographie der Freilichtbühne und des Raumgefüges beinhaltet. Auch die Treppenanlagen sind in Teilen zu rekonstruieren. Die derzeit bewilligte Investitionsplanung beinhaltet den Teil der Freilichtbühne nicht.
Im ersten Bauabschnitt kann nur, in Abhängigkeit von dem Ausschreibungsergebnis, die Aussichtsplattform, einige Wege und das Entwässerungssystem saniert werden. Eine andere Verwendung der Investitionsmittel, z. B. für die Sanierung der Freilichtbühne, ist haushaltsrechtlich nicht möglich.
Mit der Erstellung des Parkpflegewerkes ist aber eine wichtige Voraussetzung geschaffen worden, um die Maßnahme zukünftig planen und anmelden zu können - ein Zeitrahmen kann erst nach Abschluss der ersten Maßnahme genannt werden.