Drucksache - 1660/XX  

 
 
Betreff: Natur und Kultur: Wiederherstellung der Freilichtbühne Marienhöhe prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Ellenbeck, SaskiaOltmann, Jörn
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Ordnung, Grün, Umwelt und Klimaschutz Kenntnisnahme
08.05.2023 
15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Grün, Umwelt und Klimaschutz zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.05.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Achtung! Sitzungsbeginn 17:00 Uhr! mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
22.03.2023 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin vertagt   
26.04.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin
über den Beschluss der BVV vom 27.05.2020 Drucksache Nr. 1660

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 27.05.2020 folgenden Beschluss:
Die BVV ersucht das Bezirksamt zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Freilichtbühne in der Marienhöhe zu sanieren.

Der BVV ist bis September 2020 zu berichten.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Im Rahmen der laufenden Investitionsmaßnahme "Marienhöhe" wurde im Sommer 2022 ein Parkpflegewerk für die Marienhöhe fertig gestellt. Das Parkpflegewerk enthält u.a. auch Aussagen des Denkmalschutzes zur Schutzwürdigkeit der einzelnen Teilbereiche und stellt die Grundlage für alle zukünftigen Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen dar. Zur Freilichtbühne gibt es einen Maßnahmenkatalog der u.a. die Wiederherstellung der Sichtachsen sowie die Sanierung der Topographie der Freilichtbühne und des Raumgefüges beinhaltet. Auch die Treppenanlagen sind in Teilen zu rekonstruieren. Die derzeit bewilligte Investitionsplanung beinhaltet den Teil der Freilichtbühne nicht.
Im ersten Bauabschnitt kann nur, in Abhängigkeit von dem Ausschreibungsergebnis, die Aussichtsplattform, einige Wege und das Entwässerungssystem saniert werden. Eine andere Verwendung der Investitionsmittel, z. B. für die Sanierung der Freilichtbühne, ist haushaltsrechtlich nicht möglich.
Mit der Erstellung des Parkpflegewerkes ist aber eine wichtige Voraussetzung geschaffen worden, um die Maßnahme zukünftig planen und anmelden zu können - ein Zeitrahmen kann erst nach Abschluss der ersten Maßnahme genannt werden.

 
 

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