Auszug - Bessere Voraussetzungen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit psychisch kranker Menschen schaffen  

 
 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Achtung! Sitzungsbeginn 17:00 Uhr!
TOP: Ö 12.19
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 27.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sporthalle Schöneberg
Ort: Sachsendamm 12, 10829 Berlin
1488/XX Bessere Voraussetzungen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit psychisch kranker Menschen schaffen
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. GRÜNE, SPDHauptausschuss
  Rauchfuß, Lars
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Beschluss


Beschluss (dagegen: Fraktion CDU)  – Beschlussliste.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung empfiehlt dem Bezirksamt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, bessere Voraussetzungen zu schaffen, um der zunehmenden Wohnungslosigkeit psychisch kranker Menschen präventiv und wirksamer begegnen zu können. Dazu bedarf es dringend einer personellen Stärkung des sozialpsychiatrischen Dienstes um zwei zusätzliche Stellen mit entsprechender Expertise für aufsuchende Arbeit und psychologischer und psychiatrischer Beratung

Ferner wird das Bezirksamt ersucht, eine noch engere Kooperation zwischen den zuständigen Bereichen, vor allem der sozialen Wohnhilfe und des sozialpsychiatrischen Dienstes (SpD) sicherzustellen sowie eventuell erforderliche konzeptionelle Weiterentwicklungen im Sinne eines besseren interdisziplinären Zusammenwirkens vorzunehmen.

Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, nach Vorbild des „Neuköllner Modells“ für psychisch kranke Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, nach einem akutpsychiatrischen Klinikaufenthalt eine lückenlose Anschlussversorgung im Bezirk zu ermöglichen. Hierfür sollen zunächst 3-5 Plätze in bezirklichen ASOG-Einrichtungen freigehalten werden für diese Personengruppe. Diese werden dann in Kombination aus ASOG-Unterbringung und therapeutisch betreutem Einzelwohnen in ihrem sozialräumlichen Bezug weiter betreut.

 

Der BVV ist bis Ende August 2020 zu berichten.

 
 

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