Drucksache - 1666/XX
Der Vorsteher legt den in der Anlage beigefügten Einwohnerantrag gemäß § 44 Bezirksverwaltungsgesetz zur Abstimmung vor.
Die formellen Zulässigkeitskriterien sind erfüllt.
Der Einwohnerantrag wurde von 1.029 Einwohnerinnen und Einwohnern (gültige Unterschriften) unterschrieben.
397 Stimmen waren ungültig. |
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