Drucksache - 1639/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob zur Abmilderung der coronabedingten Einschränkungen von der Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland durch die Außengastronomie in den Jahren 2020 und 2021 gänzlich oder teilweise abgesehen werden kann und bereits bezahlte Gebühren zurückerstattet werden können.
Zudem soll geprüft werden, ob die Außenbereiche zum Aufstellen von Tischen und Stühlen zumindest für 2020 und 2021 großzügiger bemessen werden können. Dabei ist selbstverständlich zu beachten, dass dadurch keine unangemessenen Behinderungen für Verkehrsteilnehmer/innen oder Menschen mit Behinderungen entstehen.
Begründung: |
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