Drucksache - 1639/XX  

 
 
Betreff: Gastronomie in Tempelhof-Schöneberg entlasten

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUDie Fraktion der CDU
Verfasser:1. Herr Sielaff, Harald
2. Herr Pschollkowski, Guido
Dittmar, Daniel
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.05.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Achtung! Sitzungsbeginn 17:00 Uhr! im Ältestenrat zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
1639_1657_XX Gastronomie-Antrag SPD-CDU AbstimmungsversionFinal

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob zur Abmilderung der coronabedingten Einschränkungen von der Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland durch die Außengastronomie in den Jahren 2020 und 2021 gänzlich oder teilweise abgesehen werden kann und bereits bezahlte Gebühren zurückerstattet werden können.

 

Zudem soll geprüft werden, ob die Außenbereiche zum Aufstellen von Tischen und Stühlen zumindest für 2020 und 2021 großzügiger bemessen werden können. Dabei ist selbstverständlich zu beachten, dass dadurch keine unangemessenen Behinderungen für Verkehrsteilnehmer/innen oder Menschen mit Behinderungen entstehen.

 

 

Begründung:
Die gastronomische Vielfalt ist ein Wesensmerkmal unseres Bezirks, das es zu erhalten gilt. In den Zeiten der Coronapandemie sind aber gerade viele Gastronomen in ihrer Existenz bedroht. Der Bezirk kann hier unbürokratisch für ein wenig Entlastung für die stark betroffene Gruppe der Gastronomie sorgen und damit die lokale Wirtschaft direkt stärken. Eine weiträumigere Bemessung der Außengastronomieflächen und damit die Möglichkeit mehr Tische und Stühle zu platzieren, schafft einen Ausgleich für die andererseits starke Reduzierung der Bestuhlungs-möglichkeit durch die Vorgaben zur Einhaltung des Abstands. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass durch die stetige Belüftung der Außenbereiche das Infektionsrisiko im Vergleich mit den Innenbereichen niedriger ist, sodass ein Anreiz geschaffen werden sollte, möglichst viele Außengastronomieplätze zu ermöglichen. Selbstverständlich ist darauf zu achten, dass die Ausweitung nicht zu Konflikten mit Verkehrsteilnehmer/innen und Menschen mit Behinderungen führt und die Abstandsregelungen bspw. beim Fußverkehr eingehalten werden können.

 
 

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