Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 27.05.2020 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen für eine Prüfung einzusetzen, ob der Bayerische Platz als Gartendenkmal unter Schutz gestellt werden kann.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Gemäß Denkmalschutzgesetz Berlin ist das Landesdenkmalamt (Denkmalfachbehörde) für die Eintragung in die Denkmalliste zuständig. Das Landesdenkmalamt wurde daher um Stellungnahme gebeten.
Die Antwort lautete wie folgt:
"Gemäß dem o.g. BVV-Beschluss hat das Landesdenkmalamt Berlin geprüft, ob für den Bayerischen Platz in Berlin-Schöneberg die Voraussetzungen für ein Gartendenkmal erfüllt sind. Der Bayerische Platz wurde 1907-08 von Fritz Encke als architektonisch-symmetrischer Platz angelegt. Er schmückte mit Brunnen, kreisrunder Pergola und seiner gärtnerischen Gestaltung das Viertel und bot eine fußläufige Erholungsmöglichkeit. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Anlage fast komplett zerstört. 1952 gestaltete der Schöneberger Gartenamtsleiter Carl Heinz Tümler den Platz unter Einbeziehung des noch erhaltenen Brunnenbeckens um. Mit seinem Entwurf orientierte sich Tümler an den Gestaltungsidealen der Nachkriegsmoderne und legte um die leicht asymmetrische Rasenfläche in der Platzmitte einen geschwungenen Weg mit zahlreichen Sitzgelegenheiten und setzte in den Norden der Anlage einen kleinen Kinderspielplatz. Als Umfassung wählte Tümler ein breites Beet mit einer vielfältigen Gehölzpflanzung sowie eine umlaufende Baumreihe. 1956 wurde die Grunewaldstraße begradigt, seitdem teilt die Straße den Platz in eine große Nord- und eine sehr kleine und verschobene Südhälfte. Die dadurch bedingten Umgestaltungen übernahm 1957-58 wieder Tümler. Das historische Brunnenbecken wurde für die begradigte Straße entfernt, stattdessen setzte der Gartenamtsleiter ein verwinkeltes Wasserspiel aus geraden und runden Becken mit Fontänen weiter nördlich in die Rasenfläche und umsäumte den mit weißen Keramikfliesen verkleideten Brunnen mit einer großzügigen Blumenpflanzung. Lichtkronige Birken sorgten auf der Rasenfläche für Auflockerung. Über zwei kleine Treppenanlagen aus Naturstein war der Platz von der Grunewaldstraße aus zu erreichen. Auf dem Platz befindet sich seit 1958 am westlichen Rand der Rasenfläche eine Löwen-Plastik, die von Anton Rückel geschaffen wurde und als Wappentier Bayerns Bezug zum Platz und zum umliegenden Bayerischen Viertel nimmt. Die Skulptur, die Bayern West-Berlin schenkte, ist als Baudenkmal in die Berliner Denkmalliste eingetragen. Der sehr viel kleinere Südteil des Platzes wurde mit einer einfachen Gehölzpflanzung versehen. Der Bayerische Platz präsentiert sich heute in einem äußerst gepflegten Zustand, der weit über das in Berlin übliche Maß hinausgeht. Der Brunnen mit Wasserspiel wurde 2006-07 saniert, dabei wurde ein unpassendes Granitkleinsteinpflaster um das Becken gelegt. Die Blumenbepflanzung rund um den Brunnen wurde im Lauf der Zeit aufgegeben, heute versucht ein kleines Beet in veränderter Form und Bepflanzung Ersatz zu bieten. Die Birken in der Nähe des Brunnens wurden 2018 durch einen Tulpen- und einen Amberbaum ersetzt, die nicht der bevorzugten Gehölzauswahl der 1950er Jahre entsprechen. Der Kinderspielplatz im Norden ist nicht mehr vorhanden. Auf dem südlichen Platzteil befinden sich Hochbeete mit Graniteinfassungen in organischen Formen sowie Säuleneichen; Beete und Bäume gehören nicht zur Originalausstattung. Die städtebauliche Form des Bayerischen Platzes hat durch die Begradigung der Grunewaldstraße und der damit einhergehenden Zweiteilung des Platzes stark an Authentizität verloren und auch die geschichtliche Aussagekraft der Platzanlage ist dadurch gemindert. Die beiden Platzhälften sind zudem aufgrund ihrer mittlerweile sehr unterschiedlichen Gestaltung nicht mehr als Einheit erkennbar. Die in den 1950er Jahren erfolgte Gestaltung, die heute noch die Nordhälfte prägt, nahm zwar Ideen der Nachkriegsmoderne auf, blieb aber insgesamt wenig innovativ und zeigt kaum herausragende künstlerische Qualitäten. Vereinfachungen und Veränderungen haben im Laufe der Zeit außerdem die Originalität verunklart.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass nach Überprüfung und derzeitigem Kenntnisstand uns keine Hinweise vorliegen, dass die Kriterien gem. § 2 DschG Berlin für ein Gartendenkmal erfüllt werden. "