Drucksache - 1525/XX  

 
 
Betreff: Bahnunterführung der Lichtenrader Bahnhofstraße zeitgemäß bauen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. CDU, SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.01.2020 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
27.05.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Achtung! Sitzungsbeginn 17:00 Uhr! vertagt   
17.06.2020 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 15.01.2020  folgenden Beschluss:

Das Bezirksamt wird ersucht, weiterhin mit der zuständigen Senatsverwaltung und der Deutschen Bahn zu prüfen, inwieweit eine Anpassung der geplanten Baumaßnahme an den derzeitigen Standard noch möglich ist, um Verbesserungen für den ÖPNV sowie den Rad- und Fußverkehr zu erreichen.

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Im November 2019 hat auf Veranlassung des Bezirksamtes eine Abstimmungsrunde zwischen dem Bezirksamt, der Senatsverwaltung für Umwelt, Klimaschutz und Verkehr zum Stand der Umbaumaßnahmen im Rahmen der Bauarbeiten Dresdner Bahn stattgefunden. Dabei hat die zuständige Bezirksstadträtin die anwesenden Vertreter der Bahn und der Senatsverwaltung gebeten, die Planungen für den Rad- und Fußverkehr noch einmal zu überprüfen und an die Vorgaben des Mobilitätsgesetzes anzupassen. Bereits in diesem Gespräch machten die Vertreter der Bahn deutlich, dass man keinen Spielraum für nachträgliche Änderungen der planfestgestellten Planungen sehe.
Gleichwohl hat das Bezirksamt die zuständige Senatsverwaltung wiederholt gebeten, weiterhin das Gespräch mit der Deutschen Bahn zu suchen und entsprechend einzuwirken, um Verbesserungen insbesondere für den ÖPNV, den Rad- und Fußverkehr zu erreichen.

Mit Schreiben vom 17.04.2020 erhielt das Bezirksamt folgende Antwort der Senatsverwaltung:

" Das Vorhaben Dresdner Bahn beruht auf langwierigen Planungen, die Planfeststellungsbeschlüsse hierfür sind bereits 2015 und 2017 ergangen. Diese Planfeststellungsbeschlüsse umfassen auch die Dimensionierung der Über- und Unterführungen. Anpassungen an die Anforderungen des nach dem Planfeststellungsbeschluss erlassenen Mobilitätsgesetzes würden ein Planänderungsverfahren voraussetzen. Unabhängig von den Kosten für ein derartiges Verfahren würde die nicht abschätzbare Dauer ebendieses Verfahrens die Ausführung des Gesamtvorhabens deutlich verzögern.


Folglich könnte keine fristgerechte Inbetriebnahme der Dresdner Bahn erfolgen. Dies widerspricht den Zielen des Landes Berlin, des Landes Brandenburg und der DB AG. Die termingerechte Realisierung der Dresdner Bahn ist von einem großen gesamtstädtischen Interesse, da u.a. der Flughafenexpress zum BER über die Trasse verkehren soll.

Vor diesem Hintergrund verweist die DB AG auf die für sie maßgebliche Genehmigungslage und indirekt auch darauf, dass die nunmehr vorgetragenen grundlegenden Einwendungen schon im Zuge des Planfeststellungsverfahrens hätten vorgetragen werden müssen. Bereits im Planfeststellungsverfahren wurde die barrierefreie Gestaltung der Querungsstellen während der Bauzeit thematisiert und letztendlich durch das Eisenbahn-Bundesamt abgewogen.

Der übersandten Präsentation der DB AG sowie den Planfeststellungsbeschlüssen ist zu entnehmen, dass bei fast allen Querungsstellen die Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Personen gegeben ist. Radfahrende sind teilweise gezwungen, das Fahrrad zu schieben oder eine Umleitung zu fahren. Dieser Umstand wird als kritisch bewertet. Dennoch sind diese Verkehrsteilnehmer im Vergleich zu mobilitätseingeschränkten Personen weniger umwegeempfindlich, sodass für einen überschaubaren Zeitraum während der Bauzeit diese Maßnahmen akzeptabel sind.

Sobald die konkreten Ausführungsplanungen für die temporären Verkehrsanlagen bearbeitet werden, ist die Herstellung von attraktiven und sicheren Verkehrsanlagen insbesondere für den Rad- und Fußverkehr und für ÖPNV - Nutzer in Abstimmung mit allen Beteiligten (BVG, DG AB, VLB und Anliegern) im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses sicherzustellen. Bezüglich der bauzeitlichen Verkehrsführung kann ich Ihnen mitteilen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt der VLB weder eine Bitte um Einvernehmensherstellung durch den Bezirk (BerlStrG) noch ein Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung (StVO) eines Unternehmens für den Bereich des Bahnüberganges Wolziger Zeile oder der Bahnhofstraße vorliegt.

In Ihrer E-Mail gehen Sie auf die Unterführung an der Bahnhofstraße in Lichtenrade ein. Bereits jetzt ist sichergestellt, dass eine barrierefreie Unterführung errichtet wird. Nach Maßgabe der einschlägigen DIN gilt 6% als maximale Steigung für die Barrierefreiheit. Ferner sind zusätzliche Ruhepodeste vorgesehen.

Zum Thema Fahrradparken am Bahnhof Buckower Chaussee kann ich Ihnen mitteilen, dass derzeit die für den Bahnhof Buckower Chaussee eine Standort- und Potentialanalyse Fahrradparken erstellt wird. Hierbei werden u.a. die Bedarfe für das Fahrradparken im Jahr 2030 ermittelt sowie die Flächenverfügbarkeit geprüft. Erste Ergebnisse hierzu liegen voraussichtlich erst Ende Mai 2020 vor.
Insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Verzögerung der Inbetriebnahme der Dresdner Bahn, sehe ich keinerlei Spielraum, dass die am Vorhaben Beteiligten die Planungen nochmals grundlegend ändern werden. Dennoch werden wir Sie dabei unterstützen, in dem gesetzten Rahmen gute Lösungen zu entwickeln."

Aufgrund dieses Schreibens der zuständigen Senatsverwaltung wird das Bezirksamt weiterhin darauf dringen, Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr sowie die Barrierefreiheit - insbesondere bei der bauzeitlichen Verkehrsführung - zu erreichen. Eine grundlegende Umplanung wird leider nicht mehr möglich sein.

 

 
 

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