Auszug - Einwohnerantrag gemäß §44 Bezirksverwaltungsgesetz - "Saubere Schulen in Tempelhof-Schöneberg"
Der Vorsteher legt den in der Anlage beigefügten Einwohnerantrag gemäß § 44 Bezirksverwaltungsgesetz zur Abstimmung vor. Die formellen Zulässigkeitskriterien sind erfüllt.
Der Antragsteller begründet den Einwohnerantrag. BV Höppner stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Überweisung in den Schulausschuss. Redebeiträge von BV Zander, BV Wissel, BV Zander-Rade,BV Frede, BV Franck. Der GO-Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Schule wird mehrheitlich abgelehnt.
Der Einwohnerantrag wir einstimmig beschlossen. |
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