Auszug - Einwohnerantrag gemäß §44 Bezirksverwaltungsgesetz - "Saubere Schulen in Tempelhof-Schöneberg"  

 
 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Achtung! Sitzungsbeginn 17:00 Uhr!
TOP: Ö 3.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 27.05.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Sporthalle Schöneberg
Ort: Sachsendamm 12, 10829 Berlin
1666/XX Einwohnerantrag gemäß §44 Bezirksverwaltungsgesetz - "Saubere Schulen in Tempelhof-Schöneberg"
     
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Böltes, Stefan
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
 
Beschluss


Der Vorsteher legt den in der Anlage beigefügten Einwohnerantrag gemäß § 44 Bezirksverwaltungsgesetz zur Abstimmung vor.

Die formellen Zulässigkeitskriterien sind erfüllt.

 

Der Antragsteller begründet den Einwohnerantrag.

BV Höppner stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Überweisung in den Schulausschuss.

Redebeiträge von BV Zander, BV Wissel, BV Zander-Rade,BV Frede, BV Franck.

Der GO-Antrag auf Überweisung in den Ausschuss für Schule wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Einwohnerantrag wir einstimmig beschlossen.

 
 

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