Drucksache - 1461/XX  

 
 
Betreff: Planungen und Machbarkeitsstudie für Verlängerung der U6 nach Süden jetzt anschieben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.11.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
27.05.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Achtung! Sitzungsbeginn 17:00 Uhr! vertagt   
17.06.2020 
42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
19.06.2020 
Fortsetzung der 42. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Austauschseite
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.11.2019 folgenden Beschluss:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Verlängerung der U-Bahnlinie 6 über Alt-Mariendorf hinaus nach Süden Richtung Lichtenrade in die Planungen aufgenommen und zeitnah eine Machbarkeitsstudie beauftragt wird.
 


Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:


Das Anliegen der BVV aufnehmend, hat das Bezirksamt die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angeschrieben und um Prüfung und Stellungnahme der Empfehlung durch die Fachabteilungen der SenUVK gebeten.

Mit Schreiben vom 03.03.2020 erhielt es folgende Antwort des zuständigen Staatssekretärs:
" Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10.12.2019 zur Drucksache 1461/XX.
Ich gehe davon aus, dass die Bezirksverwaltung in eigener Verantwortung die Empfehlungen der Bezirksverordnetenversammlung bearbeitet und Fragen aus ihrem Zuständigkeitsbereich beantwortet. Soweit dabei Zuarbeiten aus unserem Hause erforderlich sind, bitte ich um konkrete Formulierungen der Anforderungen mit Schreiben an die Hausleitung, für Fragen aus meinem Zuständigkeitsbereich direkt an mich.
Bei Fragestellungen, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Bezirksverwaltung liegen, bitte ich um Verständnis, dass grundsätzlich keine Beantwortung der Anfragen einzelner Bezirksverordneter oder Bürgeranfragen an das Bezirksamt durch mein Haus erfolgen kann. Soweit das Bezirksamt dazu keine eigenen Erkenntnisse hat, sollte es dies den Fragestellenden so mitteilen. Vielen Dank für Ihr Verständnis"

Diese Antwort zur Kenntnis nehmend teilt das Bezirksamt mit, dass es das Anliegen der BVV an die SenUVK herangetragen hat, aber keine weiteren Auskünfte erhielt und auch keine weiteren Erkenntnisse hat.
 

 
 

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