Drucksache - 1645/XX  

 
 
Betreff: Die BVV rechtzeitig über Vorhaben unterrichten und ihr Entscheidungsrecht bei der Errichtung bezirklicher Einrichtungen wahren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der AfDDie Fraktion der AfD
Verfasser:Herr Kasper, UweFranck, Karsten
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.05.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Achtung! Sitzungsbeginn 17:00 Uhr! vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Es wird nach § 17 Abs. 1 BezVerwG festgestellt, dass gegen die Führung der Geschäfte durch das Bezirksamt Einwendungen zu erheben sind, weil die Bezirksverordnetenversammlung entgegen § 36 Abs. 2 Buchst. f) BezVerwG  nicht rechtzeitig über das Vorhaben „Team Nachtbürgermeister“, die „Nachtlichter“ und den „Kiezinfopoint“ im sogenannten Regenbogenkiez unterrichtet und das in § 12 Abs. 2 Nr. 10 BezVerwG gegebene Vorrecht der BVV, über die Errichtung bezirklicher Einrichtungen zu entscheiden, umgangen wurde.

 

 

 

Begründung:

 

Die BVV bestimmt die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks, kontrolliert die Führung der Geschäfte des Bezirksamts und entscheidet über die ihr vorbehaltenen Angelegenheiten; § 12 Abs. 1 BezVerwG. Hierunter fällt auch die „Errichtung bezirklicher Einrichtungen; § 12 Abs. 2 Nr. 10 BezVerwG.

 

Am Standort Fuggerstraße/Eisenacher Straße wurde ein Kleinsthaus als sog. „Kiezinfopoint“ aufgestellt, in dem tagsüber (sic!) zu festgelegten Öffnungszeiten das „Team Nachtbürgermeister“ und von Freitag bis Sonntag in den Nachtstunden sog. „Nachtlichter“ vor Ort sein sollen, um für Bewohner des „Regenbogenkiezes“ und auswärtige Besucher ansprechbar zu sein.

 

Die Errichtung der neuen Anlaufstelle, das Betriebskonzept und die Finanzierung wurden der BVV erstmals am 12.03.2020, eine Woche vor dem geplanten „Kickoff“, im Rahmen des Berichts aus der Verwaltung im FQI-Ausschuss durch die Bezirksbürgermeisterin vorgestellt und begründet, nachdem bereits alle Entscheidungen über das „Ob“ und „Wie“ der Einrichtung vom Bezirksamt vorentschieden waren. Der Betriebsbeginn wäre bereits erfolgt, wenn nicht die Corona-Krise dazwischen gekommen wäre.

Recherchen haben dann ergeben, dass das Gesamtkonzept seit 2019 mehrfach der Presse vorgestellt,  eine Diskussion oder Entscheidung der BVV aber umgangen worden war.

 

Dabei handelt es sich bei dem beschriebenen Vorgang um kein Geschäft der laufenden Verwaltung, sondern nach jeder kommunalrechtlichen Definition um die Errichtung einer (bezirklichen) öffentlichen Einrichtung; vgl. Lange, KommunalR, 2. Aufl. 2019, Kap. 13.

 

Das Bezirksamt war daher gehalten, die BVV nach § 36 Abs. 2  f) BezVerwG rechtzeitig über seine Pläne zu informieren und ihr Anliegen ggf. nach § 36 Abs. 2 b) BezVerwG zur Beschlussfassung vorzulegen. Dies hat das Bezirksamt unterlassen.

 

Der Feststellungsantrag ist erforderlich, um die gesetzmäßige Rolle der BVV in der Bezirksverwaltung zu verteidigen und um Wiederholungen vorzubeugen.

 

 

 
 

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