Drucksache - 1661/XX  

 
 
Betreff: Amtshilfe Bäume bewässern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Frau Heiß, ChristianeSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.05.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Achtung! Sitzungsbeginn 17:00 Uhr! mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
07.10.2020 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) überwiesen   
Ausschuss für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt Kenntnisnahme
26.10.2020 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Besucher_innen bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
20.11.2020 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Infoblatt im Anhang vertagt   
23.11.2020 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BVV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
11.12.2020 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Verkehr, Grün und Umwelt - Die Sitzung findet im VIDEOCALL statt Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Infoblatt im Anhang mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 27.05.2020  folgenden Beschluss:
 

Die BVV ersucht das Bezirksamt beim Technischen Hilfswerk Berlin (THW) Amtshilfe für die Bewässerung der Straßenbäume unseres Bezirkes zu ersuchen.

Neben neu gepflanzten Bäumen sollen gezielt Straßenbäume an den großen Magistralen, wie z.B. die Potsdamer Straße, Bülowstraße, Martin-Luther-Straße, Hauptstraße und Rheinstraße, sowie an weiteren Magistralen in Tempelhof vom THW bewässert werden, deren Baumscheiben oft zu schmal bemessen sind.

Außerdem soll geprüft werden, ob die Bereitstellung von Bewässerungsbeuteln durch das Grünflächenamt für engagierte MitbürgerInnen/Initiativen ermöglicht werden kann

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
In den Jahren 2017 und 2018 wurde beim THW im Bezirk Tempelhof/Schöneberg angefragt, ob eine Möglichkeit besteht Straßenbäume zu bewässern. Das THW konnte zum damaligen Zeitpunkt aus technischen und organisatorischen Gründen keine Unterstützung anbieten. Zur Vorbereitung der Bewässerung im Jahr 2021 kann die Anfrage wiederholt werden.

Bewässerungssäcke:

In Tempelhof-Schöneberg werden keine Wassersäcke eingesetzt, weil diese das Wasser langsam abgeben, sich das Wasser bei Sonneneinstrahlung am Stamm stark erhitzt und der Stamm bzw. das Kambium durch zu hohe Temperaturen geschädigt werden kann. Die Säcke sind anfällig für Vandalismus und verstopfen, so dass kein Wasser austritt. Zudem wird das Wasser langsam abgegeben, so dass es dazu führen kann, dass nur die oberen 10-20cm durchfeuchtet werden. Die Wurzeln bilden sich nur im oberen Bereich, der Baum bildet Wurzeln an untypischen Orten aus, die weniger halt geben.

 

Im Bezirk werden Gießringe aus Kunststoff bei Jungbäumen und alten Jungbäumen eingesetzt. Bäume mit einer Standzeit von 4 - 8 oder gar 10 Jahren, je nach Entwicklung des Baumes.  So können 100-200 Liter gegeben werden, die den gesamten Ballen und den angrenzenden Boden durchfeuchten. Bei normale Witterung kann von April bis Ende Oktober 1 mal in der Woche der Gießring gefüllt werden. In heißen und trockenen Phasen auch gerne 2 mal.

 

Grundsätzlich kommen aus Gründen der Gewährleistung auch nur Bäume in Frage, die von keiner Firma mehr gewässert werden. Also Bäume die eine Standzeit von mindestens 3 bis 4 Jahren aufweisen. Das sind Bäume ohne Dreibock und mit grünem oder braunem Gießrand, die von Bürgern, wie oben beschrieben gewässert werden könnten.

 
 

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