Drucksache - 1364/XX  

 
 
Betreff: Historische Lichtenrader Postagentur (1893-1904) in Alt-Lichtenrade vor dem Verfall schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Oltmann, JörnSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.09.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
09.10.2019 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung      
13.11.2019 
30. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
11.12.2019 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Kenntnisnahme
27.05.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin - Achtung! Sitzungsbeginn 17:00 Uhr! überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
10.06.2020 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - auf Grund der Einhaltung der aktuell bestehenden Hygiene- und Abstandsregelung sind die Kapazitäten der teilzunehmenden Gäste erschöpft. vertagt   
12.08.2020 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Besucher bitten wir um vorherige Anmeldung per E-Mail im BV-Büro! (siehe Teilnehmer_innen-Anlage zur Einladung) vertagt   
30.11.2020 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
09.12.2020 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Kenntnisnahme
10.03.2021 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Die Sitzung wird im Videocall stattfinden, Informationen dazu finden Sie im INFOBLATT Videocall mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 11.12.2019  folgenden Beschluss:

Das Bezirksamt wird ersucht, Maßnahmen zu ergreifen, damit die unter Denkmalschutz stehende Lichtenrader Postagentur vor dem Verfall gerettet wird.

Die BVV unterstützt die Aufforderung des Bezirksamtes gegenüber dem Landesdenkmalamt, endlich aktiv zu werden, ausdrücklich.“

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

Das Gebäude Alt-Lichtenrade 81 datiert im Kern aus der Zeit um 1840. Um 1890 wurde das Haus geringfügig nach Süden verlängert. Von 1893 bis 1904 war in diesem Gebäude die Postagentur für Lichtenrade eingerichtet.

 

Es ist festzuhalten, dass die Untere Denkmalschutzbehörde gem. § 6 Abs. 3 des Denkmalschutzgesetzes Berlin (DSchG Bln) i.V.m. Nr. 22 Ziff. 10 Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKat Ord, Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz –ASOG) bis auf hier nicht zutreffende Ausnahmen zuständig ist für alle Ordnungsaufgaben nach dem DSchG Bln, somit auch für Maßnahmen zur Durchsetzung der dem Eigentümer obliegenden Erhaltungspflicht gem. § 8 Abs. 2 DSchG Bln.

 

Wie das Bezirksamt in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 14.8.2019 berichtet hat, zeigte das Gebäude, das offensichtlich schon längere Zeit nicht genutzt worden und ungesichert war, bereits zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Denkmalliste im Jahre 1995 Verfallserscheinungen, wie ein Kurzgutachten zur Denkmalsubstanz im Jahre 1996 befand. Seinerzeit wurde eigentümerseitig ein Abriss mit anschließender Neubebauung angestrebt. Ein in diesem Zusammenhang erstellter Kostenvergleich Sanierung, Ausbau Bestand / Abriss und Neubebauung ließ erwartungsgemäß einen deutlichen wirtschaftlichen Vorteil für die Neubebauung erkennen. Dennoch wurde –ohne dass es zu förmlichen Antragsverfahren kam- seitens der Denkmalschutzbehörden deutlich signalisiert, dass an einem Erhalt festgehalten werde.

 

Im Jahre 2012 fanden erneut Abstimmungen zwischen Landesdenkmalamt (LDA), Unterer Denkmalschutzbehörde (UD) und dem Eigentümer statt, der seinerzeit bereit schien, Maßnahmen, ggf. mit finanzieller Unterstützung des LDA, durchzuführen. Leider erfolgte dies nicht, sondern das Gebäude wurde kurz darauf an eine Gesellschaft mit Sitz in Großbritannien veräußert. Mehrfache Versuche der Kontaktaufnahme, zuletzt aufgrund der Befassung im Stadtentwicklungsausschuss sowie der vorliegenden Beschlusslage - dies auch an neu recherchierte potentielle Eigentümeranschriften - blieben ohne Reaktion.

Parallel hat das Bezirksamt das LDA erstmals im Jahre 2016 gebeten, vorsorglich erneut angesichts des aktuellen Zustandes den Denkmalwert des Gebäudes zu bewerten. Mündlich wurde inzwischen mitgeteilt, dass nach Augenschein zumindest große Teile des äußeren Erscheinungsbildes weiterhin Denkmalwert besäßen; da eine Besichtigung des Inneren nicht möglich gewesen sein, könne hierzu noch keine Aussage getroffen werden.

Das Bezirksamt hat zwischenzeitlich, soweit dies durch Außenbesichtigung möglich war, geprüft, welche Mindestmaßnahmen zur Sicherung des Gebäudes vor weiterem Verfall erforderlich sind.

 

Nach derzeitigem Stand der Erkenntnis ist dies insbesondere die Sicherung gegen Witterungseinflüsse (Dach, Fenster, Wasserabflüsse). Eine für Ende März 2020 dem Eigentümer angekündigte Besichtigung auch des Gebäudeinneren blieb wiederum ohne Reaktion, konnte zudem jedoch aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Pandemie und die vom Bezirksamt beschlossenen Maßnahmen) noch nicht weiterverfolgt werden.

Dem Bezirksamt ist somit der Zustand des Gebäudes seit längerem grundsätzlich bekannt. Es sah sich jedoch aus Gründen fehlender personeller Kapazitäten, die sich zudem im Jahre 2018 dramatisch verschlechterten, außerstande, hier Maßnahmen zu ergreifen; angesichts dringender laufender, auch sehr großer und bedeutender Vorhaben mussten andere Prioritäten gesetzt werden; so sehr das Bezirksamt dies selbst bedauert. Nunmehr ist es allmählich gelungen ist, die UD personell zu stabilisieren und ihr zudem zusätzliche Mitarbeiterinnen zuzuführen. Beabsichtigt ist, nunmehr in der Vergangenheit unbearbeitete Vorgänge geringerer Priorität zu fortzuführen. In diesen Rahmen wird die Umsetzung des Beschlusses der BVV sich einzuordnen haben.

 

Angesichts der offensichtlichen fehlenden Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerseite könnten die Androhung und Anwendung von Zwangsmaßnahmen, ggf. bis hin zu einer Ersatzmaßnahme, erforderlich werden; die fehlende Erreichbarkeit des Eigentümers wird weitere Verfahrenskomplikationen nach sich ziehen. Dies wird Ressourcen (Personal, vermutlich auch Finanzmittel) in erheblichem Umfang binden.

 

Da Verwaltungszwangsverfahren sich erfahrungsgemäß lange hinziehen können, kann ein schneller Erfolg leider nicht in Aussicht gestellt werden.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen