Drucksache - 0877/XX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.10.2018 folgenden Beschluss:
Verkehrsberuhigung im Pilatusweg dauerhaft sichern:
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, den bestehenden verkehrsberuhigten Bereich im Pilatusweg und Umgebung beizubehalten. In jedem Fall ist zu prüfen, ob durch bauliche Maßnahmen die bestehenden Verkehrsberuhigung gesichert und nachträglich in einen genehmigungsfähigen Zustand versetzt werden kann.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
1.Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2.Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3.Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4.Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5.Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Der zuständige Abschnitt 47 sowie die Direktion 4 Stabsbereich Verkehr werden durch das Bezirksamt entsprechend informiert. |
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