Drucksache - 1618/XX
Das Bezirksamt fasste auf seiner Sitzung am 05.05.2020 folgenden Beschluss: "Die Aufgaben des Vertragsmanagements städtebaulicher Verträge in Zuständigkeit des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg, dem Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung, AG Verbindliche Bauleitplanung zu übertragen. Hierzu gehören folgende Kernaufgaben: 2) Gewährleistung der Vereinbarung von Sicherheiten 3) Systematische Erfassung von vertragsbezogenen Daten (einschließlich deren Fortschreibung) 4) Einrichtung und Durchführung eines systematischen Termin- und Fristenmanagements 5) Systematische und fachämterübergreifende Überwachung und Steuerung der Vertragsabwicklung 6) Dokumentation des vertragsrelevanten Geschehens Damit wird dem Fachbereich Stadtplanung - AG Verbindliche Bauleitplanung die Federführung bei Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Verträge übertragen. Die von Vertragsinhalten betroffenen Fachämter sind weiterhin im Rahmen ihrer jeweiligen fachlichen Zuständigkeit für die Vorbereitung und Durchführung der vertraglichen Vereinbarungen und Berichterstattung an das Vertragscontrolling zuständig." Um die organisatorische Struktur eines systematischen Vertragsmanagements städtebaulicher Verträge klar zu regeln und damit eine vom Rechnungshof Berlin im Rahmen seiner Überprüfung festgestellte Lücke zu schließen, fasst das Bezirksamt diesen Beschluss.
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