Eine der ältesten Nutzpflanzen der Erde ist Hanf, wissenschaftlicher Name Cannabis. Aus den Pflanzenteilen können verschiedene Produkte hergestellt werden, wie beispielsweise Seile, Textilien aber auch Papier oder verschiedene Öle.
Einige Pflanzenteile von bestimmten weiblichen Hanfpflanzensorten, beispielsweise die getrockneten Blüten oder daraus gepresstes Harz, können als Rauschmittel konsumiert werden. Die bekannteste psychoaktive Substanz in Cannabis ist Tetrahydrocannabinol, kurz THC. Bislang waren der Besitz von Cannabis in Deutschland verboten. Davon ausgenommen war und ist medizinisches Cannabis. Dieses wird durch eine ärztliche Verschreibung aufgrund einer Erkrankung verordnet und dann, wie andere Medikamente auch, von Apotheken ausgegeben.
Das neue Konsumcannabisgesetz
Ein neues Bundesgesetz, das Konsumcannabisgesetz (KCanG), erlaubt Erwachsenen seit 2024 den privaten Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen gleichzeitig zum Zwecke des eigenen Gebrauches von Konsumcannabis. Für Menschen ab 18 Jahren ist der Besitz von insgesamt 50 g getrocknetem Cannabis für den Eigenkonsum am Wohnort erlaubt.
Das Konsumcannabisgesetz gestattet darüber hinaus erstmals, gemeinschaftlich und nicht-gewerblich in so genannten Anbauvereinigungen Cannabis für den Eigenkonsum anzubauen. Basis dafür ist die Gründung eines eingetragenen, nicht-wirtschaftlichen Vereines oder einer eingetragenen Genossenschaft. In Berlin und anderen Bundesländern wurde die Zahl der Anbauvereinigungen auf eine pro 6.000 Einwohnende begrenzt.
Weitere Voraussetzungen sind:
- maximal 500 Mitglieder pro Verein
- Eine Person darf nur in einer Anbauvereinigung Mitglied sein.
- Abgabe von Cannabis darf ausschließlich an Vereinsmitglieder erfolgen.
- strenge Anforderungen an Standort, Sicherheit, Prävention und Dokumentation
- keine kommerzielle Nutzung oder Werbung
Lageso übernimmt Erlaubniserteilung für Berlin
Vor dem Anbau von Hanfpflanzen müssen Anbauvereinigungen aufgrund der Bestimmungen des neuen Gesetzes eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde einholen. Für Vereinigungen mit Sitz in Berlin ist seit November 2024 das Lageso die zuständige Stelle.
Die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes wurde in Berlin von vielen politischen Debatten und breitem, medialen Interesse begleitet. Gerade in Berlin, wo das Interesse der Community an der Etablierung von Anbauvereinigungen besonders hoch ist, stand die Verwaltung unter großem Erwartungsdruck, die neuen gesetzlichen Vorgaben zügig und rechtssicher umzusetzen.
Diese neue Zuständigkeit stellt für das Lageso eine komplexe und sensible Erweiterung seines Aufgabenportfolios dar – mit erheblichen Herausforderungen im Bereich der Gesetzesauslegung, Verwaltungsstruktur, Qualitätssicherung und hinsichtlich des Verbraucherschutzes.
Trotz der Herausforderungen durch die kurzfristige Einführung dieser neuen Aufgabe gelang es dem Lageso, die notwendigen Strukturen und Verfahren zügig aufzubauen:
- Die Abteilung Gesundheits- und Verbraucherschutz hat die Fachgruppe Konsumcannabis neu gegründet und dafür kompetentes wissenschaftliches Fachpersonal eingestellt.
- Im Vorfeld wurden konstruktive Gespräche mit Interessensverbänden geführt.
- Die Fachgruppe hat die Umsetzung eines Genehmigungsverfahren einschließlich Antragsformularen und Prüfkriterien vollständig neu aufgesetzt.
- Umfängliche Informationen, wie Antragsformulare und Merkblätter für Antragstellende, hat die Fachgruppe erstellt und auf der Webseite des Lageso veröffentlicht.
Die Kolleginnen und Kollegen der neuen Arbeitsgruppe stehen in regelmäßigem fachlichen Austausch mit den anderen Bundesländern, um verfahrensrechtliche Details und Standards, die mit der Umsetzung des komplexen Gesetzes verbunden sind, zu klären und zu vereinheitlichen.