Betreibende von anzeigepflichtigen Trink- und Nichttrinkwasseranlagen können diese seit Dezember 2025 vollständig digital an das zuständige Gesundheitsamt melden. Mit der Digitalisierung der Anzeigeverfahren von Wasserversorgungsanlagen setzte das Lageso einen weiteren Schritt in Richtung moderner Verwaltungsverfahren.
Die Trinkwasserverordnung regelt, dass die Errichtung, die erstmalige Inbetriebnahme, die Wiederinbetriebnahme, wesentliche Änderungen, die Stilllegung sowie der Übergang von Eigentums- oder Nutzungsrechten einer Trink- oder Nichttrinkwasserinstallation gemeldet werden müssen. Bislang erfolgten die Anzeigen über ein auszufüllendes PDF-Formular, das per E-Mail an das zuständige Gesundheitsamt gesendet wurde.
Die digitalen und medienbruchfreien Anzeigen werden nun über das Serviceportal Berlin eingereicht. Die gesamte Kommunikation erfolgt über ein zentrales digitales Postfach und das manuelle Versenden einer einzuscannenden PDF entfällt. Die Anmeldungen sind für Antragstellende und Gesundheitsämter effizienter und nutzerfreundlicher. Gleichzeitig hat das Lageso ein digitales Verfahren eingeführt, das den gesetzlichen Anforderungen an moderne Verwaltungsleistungen entspricht.
Wasserversorgungsanlagen werden betrieben und angemeldet von:
- Wasserversorgungsunternehmen
- Betreibende bestimmter Trinkwasserinstallationen wie etwa Vermietende größerer Wohnanlagen, Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen
- Betreibende von Nichttrinkwasseranlagen, z. B. Regenwassernutzungsanlagen, Eigenwasserversorgungen
- In Einzelfällen auch Bürgerinnen und Bürger, wenn sie Eigentümerin oder Betreiber einer anzeigepflichtigen Anlage sind (z. B. beim Neubau eines Eigenheims mit einer entsprechenden Anlage)
Arbeitsgrundlagen
Aus der Trinkwasserverordnung (§§ 11, 12) ergibt sich die Anzeigepflichten für Trink- und Nichttrinkwasseranlagen. Dies dient der Überwachung von Wasserversorgungsanlagen, um zum Schutz der Bevölkerung die hohe Wasserqualität sicherzustellen.
Digitalisiert wird auf Grundlage des Onlinezugangsgesetz (OZG), das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen digital bereitzustellen.
Das neue Berliner Verfahren basiert auf dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA), wonach digitale Lösungen einmal entwickelt und anschließend bundesweit von anderen Behörden nachgenutzt werden können. In diesem Fall handelt es sich um eine Entwicklung aus Niedersachsen.