Jahresbericht 2025 - Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Digitalisierung IT- Gesundheit

Kurz & knapp: Pilotprojekt auf einen Blick

Ziel: Digitalisierung der Kommunikation im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)

Umsetzung 2025

  • Tuberkulose-Zentrum Berlin (TBZ) an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden
  • Technische Infrastruktur eingerichtet und getestet
  • KIM-Clientmodul (sicherer E-Mail-Dienst) wird in den Testbetrieb überführt.

Ausblick

  • Anbindung aller Berliner Gesundheitsämter bis Ende 2026.

Pilotprojekt zur Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Der Bereich Informationstechnik Gesundheit des Landesamtes für Gesundheit und Soziales hat einen wichtigen Meilenstein bei der Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) erreicht. Mit der technischen Anbindung des Tuberkulose-Zentrums Berlin (TBZ) an die Telematikinfrastruktur (TI) hat er ein Pilotprojekt umgesetzt, das als Grundlage für die künftige Anbindung aller Berliner Gesundheitsämter dient.

Sichere, digitale Kommunikation im Gesundheitswesen

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist das geschützte digitale Kommunikationsnetz des Gesundheitswesens in Deutschland. Sie bildet die technische Basis für den standardisierten, medienbruchfreien und sicheren Austausch medizinischer Daten zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens wie Arztpraxen, Krankenversicherungen oder Apotheken und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst. Anwendungen wie die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept basieren auf dieser Infrastruktur. Die TI ersetzt multiple Informationskanäle in verschiedensten IT-Systemen, über die medizinische Daten bislang durch die Vielzahl unterschiedlicher Kommunikationspartner ausgetauscht werden.

Pilotprojekt mit dem Tuberkulose-Zentrum Berlin

Das Lageso hat die Anbindung des Tuberkulose-Zentrums Berlin an die Telematikinfrastruktur als Pilotprojekt geplant und umgesetzt. Die technische Anbindung ist inzwischen hergestellt und validiert. Für die dafür nötige schrittweise Implementierung der TI-Komponenten im TBZ stimmte sich das Lageso eng mit dem beauftragten IT-Dienstleister und dem zuständigen Bezirk Lichtenberg ab. Installiert wurden unter anderem Kartenterminals, elektronische Heilberufsausweise (eHBA) sowie die notwendige Hardware, Sicherheits- und Netzwerkstrukturen. Sämtliche technische Installationen und Konfigurationen wurden auf ihre Funktionalität und Stabilität getestet.
Nun wird die Softwareumgebung vollständig eingerichtet, die erforderlichen Lizenzen aktiviert und der sichere E-Mail-Dienst im Medizinwesen (KIM) integriert. Die digitalen Prozesse werden im anschließenden Testbetrieb unter realen Bedingungen erprobt.

Erkenntnisse für die Digitalisierung des ÖGD

Das Pilotprojekt lässt erkennen, welche spezifischen Anforderungen die Digitalisierung im öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) mit sich bringt. Im Vergleich zu niedergelassenen Arztpraxen sind die organisatorischen und technischen Abläufe im ÖGD deutlich komplexer. Die gewonnenen Erfahrungen fließen unmittelbar in die Planung weiterer TI-Anbindungen von Gesundheitseinrichtungen ein.

Grundlage für gesamtstädtische TI-Anbindung

Bis Ende 2026 sollen alle Berliner Gesundheitsämter über eine zentrale TI-Lösung an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. Mit der flächendeckenden Anbindung können diese künftig enger mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens zusammenarbeiten. Arbeitsprozesse werden beschleunigt, Verwaltungsaufwände reduziert und die sektorenübergreifende Kommunikation nachhaltig verbessert. Damit leistet das Lageso einen wesentlichen Beitrag zur digitalen Transformation des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Berlin.

Kurz & knapp: Telematikinfrastruktur (TI)

Die Telematikinfrastruktur ist das sichere digitale Gesundheitsnetz in Deutschland. Sie ermöglicht den standardisierten und geschützten Austausch medizinischer Daten zwischen Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Anwendungen:

  • elektronische Patientenakte (ePA)
  • E-Rezept
  • KIM (Kommunikation im Medizinwesen)

Nutzen

  • sichere Kommunikation
  • weniger Medienbrüche
  • schnellere Verwaltungsabläufe
  • bessere Zusammenarbeit zwischen Gesundheitswesen und Öffentlichem Gesundheitsdienst

Meldung von Wasserversorgungsanlagen digitalisiert

Betreibende von anzeigepflichtigen Trink- und Nichttrinkwasseranlagen können diese seit Dezember 2025 vollständig digital an das zuständige Gesundheitsamt melden. Mit der Digitalisierung der Anzeigeverfahren von Wasserversorgungsanlagen setzte das Lageso einen weiteren Schritt in Richtung moderner Verwaltungsverfahren.

Die Trinkwasserverordnung regelt, dass die Errichtung, die erstmalige Inbetriebnahme, die Wiederinbetriebnahme, wesentliche Änderungen, die Stilllegung sowie der Übergang von Eigentums- oder Nutzungsrechten einer Trink- oder Nichttrinkwasserinstallation gemeldet werden müssen. Bislang erfolgten die Anzeigen über ein auszufüllendes PDF-Formular, das per E-Mail an das zuständige Gesundheitsamt gesendet wurde.

Die digitalen und medienbruchfreien Anzeigen werden nun über das Serviceportal Berlin eingereicht. Die gesamte Kommunikation erfolgt über ein zentrales digitales Postfach und das manuelle Versenden einer einzuscannenden PDF entfällt. Die Anmeldungen sind für Antragstellende und Gesundheitsämter effizienter und nutzerfreundlicher. Gleichzeitig hat das Lageso ein digitales Verfahren eingeführt, das den gesetzlichen Anforderungen an moderne Verwaltungsleistungen entspricht.

Wasserversorgungsanlagen werden betrieben und angemeldet von:

  • Wasserversorgungsunternehmen
  • Betreibende bestimmter Trinkwasserinstallationen wie etwa Vermietende größerer Wohnanlagen, Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen
  • Betreibende von Nichttrinkwasseranlagen, z. B. Regenwassernutzungsanlagen, Eigenwasserversorgungen
  • In Einzelfällen auch Bürgerinnen und Bürger, wenn sie Eigentümerin oder Betreiber einer anzeigepflichtigen Anlage sind (z. B. beim Neubau eines Eigenheims mit einer entsprechenden Anlage)

Arbeitsgrundlagen

Aus der Trinkwasserverordnung (§§ 11, 12) ergibt sich die Anzeigepflichten für Trink- und Nichttrinkwasseranlagen. Dies dient der Überwachung von Wasserversorgungsanlagen, um zum Schutz der Bevölkerung die hohe Wasserqualität sicherzustellen.

Digitalisiert wird auf Grundlage des Onlinezugangsgesetz (OZG), das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen digital bereitzustellen.

Das neue Berliner Verfahren basiert auf dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA), wonach digitale Lösungen einmal entwickelt und anschließend bundesweit von anderen Behörden nachgenutzt werden können. In diesem Fall handelt es sich um eine Entwicklung aus Niedersachsen.

Kurz & knapp: Wasserversorgungsanlagen

Ausgangspunkt

Betreibende von Trink- oder Nichttrinkwasseranlagen müssen dem Gesundheitsamt Ereignisse wie Errichtung, Änderungen oder Stilllegung melden.

Vorher

Bisherige Meldung per PDF-Formular per E-Mail.

Nach der Digitalisierung

  • Vollständig digitale Übermittlung der Anträge an das Gesundheitsamt.
  • Zentrales digitales Postfach für transparente und effiziente Kommunikation.
  • Online-Verfahren gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG).

Zugang

Die Online-Dienste werden im Serviceportal Berlin bereitgestellt.

Pressestelle Landesamt für Gesundheit und Soziales

Stephanie Reisinger
Pressesprecherin

Benjamin Ciupek
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit