Politisch Verfolgte in der ehemaligen DDR erhalten sei der Novellierung SED-Unrechtsbereinigungsgesetze zum 1. Juli 2025 verbesserte Leistungen. In Berlin setzt das Lageso das Gesetz um und unterstützt Antragstellende bei der Anerkennung erlittenen Unrechts sowie bei der Gewährung von Entschädigungsleistungen.
Das Gesetz schafft konkrete Verbesserungen für politisch Verfolgte in der DDR. So wurde die monatliche Opferrente um 70 Euro auf nun 400 Euro angehoben. Gleichzeitig entfällt die Bedürftigkeitsprüfung, so dass Leistungen nun unabhängig vom Einkommen beantragt werden können. Auch die Ausgleichsleistungen für Menschen, die durch politische Verfolgung Nachteile in ihrem schulischen oder beruflichen Werdegang erlitten haben, wurden auf 291 Euro monatlich angehoben. Beide Leistungen werden künftig automatisch an die Entwicklung der gesetzlichen Renten angepasst.
Auch das Verfahren wurde vereinfacht. Betroffene erhalten ein Zweitantragsrecht im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren, wenn ein Antrag nach früherer Rechtslage bereits abgelehnt wurde. Die Anerkennung von gesundheitlichen Folgeschäden ist erleichtert worden – bestimmte Krankheiten werden automatisch als Folge politischer Verfolgung vermutet. Neu ist zudem die Unterstützung von Angehörigen nach dem Tod eines Berechtigten sowie ein bundesweiter Härtefallfonds für wirtschaftlich bedürftige SED-Opfer.
Bisher weniger berücksichtigte Verfolgungsschicksale finden nun ebenfalls Anerkennung: Wer aus der DDR zwangsausgesiedelt wurde, hat künftig Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 7.500 Euro. Menschen, die außerhalb der DDR Zersetzungsmaßnahmen ausgesetzt waren – psychologischen Repressionen der Staatsicherheit, die auf Verunsicherung, Isolation und Zermürbung abzielten – erhalten einmalig 1.500 Euro.