Jahresbericht 2025 - Rehabilitierung DDR-Unrecht

DDR-Unrecht

Mehr Unterstützung für politisch Verfolgte der ehemaligen DDR

Politisch Verfolgte in der ehemaligen DDR erhalten sei der Novellierung SED-Unrechtsbereinigungsgesetze zum 1. Juli 2025 verbesserte Leistungen. In Berlin setzt das Lageso das Gesetz um und unterstützt Antragstellende bei der Anerkennung erlittenen Unrechts sowie bei der Gewährung von Entschädigungsleistungen.

Das Gesetz schafft konkrete Verbesserungen für politisch Verfolgte in der DDR. So wurde die monatliche Opferrente um 70 Euro auf nun 400 Euro angehoben. Gleichzeitig entfällt die Bedürftigkeitsprüfung, so dass Leistungen nun unabhängig vom Einkommen beantragt werden können. Auch die Ausgleichsleistungen für Menschen, die durch politische Verfolgung Nachteile in ihrem schulischen oder beruflichen Werdegang erlitten haben, wurden auf 291 Euro monatlich angehoben. Beide Leistungen werden künftig automatisch an die Entwicklung der gesetzlichen Renten angepasst.

Auch das Verfahren wurde vereinfacht. Betroffene erhalten ein Zweitantragsrecht im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren, wenn ein Antrag nach früherer Rechtslage bereits abgelehnt wurde. Die Anerkennung von gesundheitlichen Folgeschäden ist erleichtert worden – bestimmte Krankheiten werden automatisch als Folge politischer Verfolgung vermutet. Neu ist zudem die Unterstützung von Angehörigen nach dem Tod eines Berechtigten sowie ein bundesweiter Härtefallfonds für wirtschaftlich bedürftige SED-Opfer.

Bisher weniger berücksichtigte Verfolgungsschicksale finden nun ebenfalls Anerkennung: Wer aus der DDR zwangsausgesiedelt wurde, hat künftig Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 7.500 Euro. Menschen, die außerhalb der DDR Zersetzungsmaßnahmen ausgesetzt waren – psychologischen Repressionen der Staatsicherheit, die auf Verunsicherung, Isolation und Zermürbung abzielten – erhalten einmalig 1.500 Euro.

  • Rehabilitierungsbehörde SED-Opfer: Anträge auf Entschädigung 2025; Zuwendung besondere Haftopfer 525, Zersetzungsmaßnahmen: 182, Kapitalentschädigung nach rechswidriger Haftzeit 116, berufliche Rehabilitierung 235

Anträge auf Entschädigung

Die Verbesserungen spiegeln sich unmittelbar im Antragsaufkommen wider. Seit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle verzeichnete das Lageso deutlich mehr Anfragen. Besonders stark stiegen die Zahlen bei den Anträgen auf besondere Zuwendung für Haftopfer. Um dem hohen Antragsaufkommen durch die Gesetzesnovelle unter den bestehenden Voraussetzungen gerecht zu werden, hat das Lageso im Berichtsjahr interne Verfahren umgestellt.

Fazit

Politisch Verfolgte der SED-Diktatur benötigen auch im Jahr 37 nach dem Mauerfall noch Unterstützung. Die Entwicklung der Antragszahlen zeigen, dass die Aufarbeitung von DDR-Unrecht eine wichtige Aufgabe bleibt. Viele Betroffene setzen sich erst im Rentenalter mit ihrer Verfolgungsgeschichte auseinander. Etwa wenn sie erkennen, dass sie gesundheitliche oder psychische Probleme oder Nachteile bei der Altersversorgung haben, weil sie in politischer Haft, im Heim oder Jugendwerkhof waren.

Gesetzliche Grundlagen

Menschen, in der ehemaligen DDR politisch verfolgt waren, erhalten Leistungen aus den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen. Dazu gehören

  • das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG),
  • das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) sowie
  • das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG).

Sie ermöglichen die Rehabilitierung rechtsstaatswidriger Maßnahmen sowie Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen. Durch die Novelle des SED-Unrechtsbereinigungsgesetztes zum 1. Juli 2025 wurden die Leistungen und Ansprüche für Betroffene deutlich verbessert.

Pressestelle Landesamt für Gesundheit und Soziales

Stephanie Reisinger
Pressesprecherin

Benjamin Ciupek
Presse- & Öffentlichkeitsarbeit