Pflegefachfrau (B.Sc.)/Pflegefachmann (B.Sc.)/Pflegefachperson (B.Sc.) (hochschulische Ausbildung)

Pflegefachpersonen, die eine Patientin auf die Computertomografie vorbereiten

Hochschulische Ausbildung

Die Ausbildung von Pflegefachkräften wurde durch das Pflegeberufegesetz, welches am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, umfassend reformiert und modernisiert. Neben der schulischen Ausbildung werden Pflegefachkräfte nunmehr auch akademisch im Rahmen von Regelstudiengängen ausgebildet, die als duales Studium ausgestaltet sind. Das Studium hat einen hohen Praxisanteil. Die Praxiseinsätze finden im Krankenhaus (stationäre Akutpflege), bei ambulanten Pflegediensten und in der stationären Langzeitpflege statt. Während des Studiums erhalten Studierende eine Vergütung.

Die Studiendauer beträgt in Vollzeit sieben Semester und wird in Berlin an drei Hochschulen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Hochschulen:

Charité-Universitätsmedizin Berlin

Evangelische Hochschule Berlin

Alice Salomon Hochschule Berlin

Das duale Pflegestudium schließt mit der Verleihung des akademischen Grades durch die Hochschule ab und umfasst eine staatliche Prüfung zur Erlangung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau (B.Sc.)/Pflegefachmann (B.Sc.)/Pflegefachperson (B.Sc.)“.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581), in der zuletzt geänderten Fassung

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflAPrV) vom 2. Oktober 2018

Führen der Berufsbezeichnung

Das Gesetz über die Pflegeberufe stellt im § 1 Absatz 1 das Führen der Berufsbezeichnung unter einen besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt. Wenn Sie die das Hochschulstudium in Berlin absolviert haben, ist die zuständige Behörde das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin. Die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist gebührenpflichtig.

Ein Formular für den Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau (B.Sc.)/Pflegefachmann (B.Sc.)/Pflegefachperson (B.Sc.)“ nach hochschulischer Ausbildung finden Sie hier:

Führen der Berufsbezeichnung

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland

Das Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland – ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen.

Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt.

Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin ein.

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