Die Ausbildung von Pflegefachkräften wurde durch das Pflegeberufegesetz, welches am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, umfassend reformiert und modernisiert. Neben der schulischen Ausbildung werden Pflegefachkräfte nunmehr auch akademisch im Rahmen von Regelstudiengängen ausgebildet, die als duales Studium ausgestaltet sind. Das Studium hat einen hohen Praxisanteil. Die Praxiseinsätze finden im Krankenhaus (stationäre Akutpflege), bei ambulanten Pflegediensten und in der stationären Langzeitpflege statt. Während des Studiums erhalten Studierende eine Vergütung.
Die Studiendauer beträgt in Vollzeit sieben Semester und wird in Berlin an drei Hochschulen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Hochschulen:
Charité-Universitätsmedizin Berlin
Evangelische Hochschule Berlin
Alice Salomon Hochschule Berlin
Das duale Pflegestudium schließt mit der Verleihung des akademischen Grades durch die Hochschule ab und umfasst eine staatliche Prüfung zur Erlangung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau (B.Sc.)/Pflegefachmann (B.Sc.)/Pflegefachperson (B.Sc.)“.
Rechtsgrundlagen
Führen der Berufsbezeichnung
Das Gesetz über die Pflegeberufe stellt im § 1 Absatz 1 das Führen der Berufsbezeichnung unter einen besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt. Wenn Sie die das Hochschulstudium in Berlin absolviert haben, ist die zuständige Behörde das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin. Die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist gebührenpflichtig.
Ein Formular für den Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau (B.Sc.)/Pflegefachmann (B.Sc.)/Pflegefachperson (B.Sc.)“ nach hochschulischer Ausbildung finden Sie hier: