Tierärztin/Tierarzt

Junge Tierärztin untersucht Katze

Berufsbild

Tierärztinnen und Tierärzte sind für die Gesunderhaltung von Tieren tätig. Sie behandeln erkrankte Tiere, widmen sich aber ebenso dem Schutz des Menschen vor Tierseuchen und -krankheiten. Dazu gehören die Kontrolle und Qualitätssicherung von Lebensmitteln tierischer Herkunft.

Tierärztinnen und Tierärzte arbeiten überwiegend in Tierarztpraxen und -kliniken. Darüber hinaus sind sie in Veterinärämtern und Verbraucherschutzministerien mit Aufgaben wie Tierseuchenverhütung bzw. -bekämpfung, Tierschutz, Schlachttier- und Fleischuntersuchung betraut. In Industrieunternehmen oder tiermedizinischen Instituten können sie im Bereich der Forschung tätig werden. Eine Lehrtätigkeit an Hochschulen und veterinärmedizinischen Bildungsstätten bietet ebenfalls eine berufliche Perspektive. Die Entwicklungszusammenarbeit stellt ein weiteres Tätigkeitsfeld dar.

Sie versorgen die Tiere nicht nur in Untersuchungs- und Behandlungsräumen, sondern auch in Ställen bzw. im Freien, etwa im Gehege eines Tierparks. Um Nutztiere und Pferde zu behandeln, fahren sie häufig über Land, um außerhalb gelegene Bauernhöfe und Gestüte zu erreichen. Da auch die Lebensmittelhygiene zum tierärztlichen Arbeitsfeld gehört, führen Tierärztinnen und Tierärzte Untersuchungen in Kühlräumen und Schlachthallen durch. In der Forschung arbeiten sie in Labors sowie in Büroräumen mit Bildschirmarbeitsplätzen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen für die Ausbildung zur Tierärztin/zum Tierarzt einschließlich der staatlichen Prüfungen, der Anerkennung ausländischer Ausbildungen und die Berufsausübung sind

  1. die Bundes-Tierärzteordnung -BTÄO- und
  2. die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten -TAppV-

Ausbildung

Die tierärztliche Ausbildung umfasst

  1. einen wissenschaftlich-theoretischen Studienteil der Veterinärmedizin von viereinhalb Jahren mit 3.850 Stunden Pflichtlehr- und Wahlpflichtveranstaltungen,
  2. einen praktischen Studienteil von 1.170 Stunden,
  3. folgende Prüfungen
    a) die Tierärztliche Vorprüfung
    b) die Tierärztliche Prüfung.

Zur Aufnahme des Studiums ist die Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Im Land Berlin wird das Veterinärmedizinstudium von der Freien Universität Berlin angeboten.

Prüfungen

Die (staatlichen) Prüfungen werden vor dem jeweiligen Prüfungsausschuss abgelegt, und zwar:

  1. den naturwissenschaftlichen Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung -Vorphysikum-,
  2. den anatomisch-physiologischen Abschnitt der Tierärztlichen Vorprüfung nach Bestehen des Vorphysikums vor nicht mehr als eineinhalb Jahren,
  3. die Tierärztliche Prüfung.

Berufsausübung

Wer in Deutschland den tierärztlichen Beruf ausüben will, bedarf der Approbation als Tierärztin/Tierarzt.