Approbation bei abgeschlossener Ausbildung im Land Berlin

Wenn Sie in Deutschland den ärztlichen Beruf ohne Einschränkung ausüben wollen, brauchen Sie eine staatliche Zulassung, die Approbation.

Nur wenn Sie die Ausbildung und die Ärztliche Prüfung im Land Berlin erfolgreich absolviert haben, können Sie die Approbation als Ärztin/Arzt online beantragen.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Online-Approbationsbeantragung und zum Antrag auf Erteilung der Approbation als Ärztin/Arzt.

Sofern Sie Ihre Ausbildung als Ärztin/Arzt nicht in Berlin abgelegt haben, ist ein Online-Antrag nicht möglich. Weitere Informationen zum beantragen einer Approbation mit ausländischem Abschluss finden Sie unter

Approbation bei einer Ausbildung in der Europäischen Union (EU)

Approbation bei einer Ausbildung außerhalb der Europäischen Union (Drittstaat)

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  • Erklärung zu Strafverfahren

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  • Ärztliche Bescheinigung

    PDF-Dokument (52.3 kB)