G@zielt

Was ist G@zielt?

Der Onlinehandel mit Lebensmittel, Kosmetikartikel, Bedarfsgegenstände oder Tabakerzeugnisse boomt. Das Angebot im Internet wächst stetig – oft mit Produkten aus dem In- und Ausland, deren Qualität Verbraucherinnen und Verbraucher nicht immer einfach beurteilen können. Wie im stationären Handel gelten jedoch auch im Onlinehandel klare gesetzliche Regeln. Damit diese eingehalten werden, werden Onlineangebote mit Hilfe von G@zielt überwacht.

G@ZIELT steht für „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“. In diesem Programm überwacht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als gemeinsame Zentralstelle den Internethandel. Zu den Erzeugnissen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zählen insbesondere Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände wie Küchenartikel, Spielzeug und andere Alltagsprodukte.

Um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten, hat jedes Bundesland eine eigene Länderkontaktstelle benannt. In Berlin befindet sich diese im Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso). Die Stelle nimmt die Rechercheergebnisse der Zentralstelle entgegen, bereitet sie auf und leitet sie anschließend an die jeweils zuständigen Berliner Überwachungsbehörden der Bezirke weiter.

Weitere Informationen zu G@ZIELT finden Verbraucherinnen und Verbraucher unter:
https://www.bvl.bund.de/internethandel

Wie erfolgen Recherchen?

Das BVL führt systematische Recherchen im Internet durch. Im Lebensmittelbereich liegt der Fokus darauf, riskante, gesundheitsschädliche oder möglicherweise täuschende Produkte aufzuspüren, die den Verbraucher durch ihre Aufmachung irreführen. Ebenso werden nicht registrierte Lebensmittelunternehmen identifiziert.
Die Ergebnisse dieser Recherchen werden den zuständigen Überwachungsbehörden bzw. den anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern übermittelt, damit diese in ihrem Zuständigkeitsbereich Maßnahmen ergreifen können. So kann beispielsweise die Pflicht zur Registrierung durchgesetzt oder Angebote müssen von Internetseiten entfernt werden.
Auch Futtermittel werden nach denselben Grundsätzen überprüft, da Anbieter in diesem Bereich ebenfalls registrierungs- und teilweise zulassungspflichtig sind. Bei Kosmetika sowie Bedarfsgegenständen, wie Spielzeug oder Küchenartikeln, konzentrieren sich die Recherchen hingegen ausschließlich auf potenziell gesundheitsschädliche oder irreführende Produkte, da es hierfür keine gesetzliche Registrierungs- oder Zulassungspflicht gibt.