Der Onlinehandel mit Lebensmittel, Kosmetikartikel, Bedarfsgegenstände oder Tabakerzeugnisse boomt. Das Angebot im Internet wächst stetig – oft mit Produkten aus dem In- und Ausland, deren Qualität Verbraucherinnen und Verbraucher nicht immer einfach beurteilen können. Wie im stationären Handel gelten jedoch auch im Onlinehandel klare gesetzliche Regeln. Damit diese eingehalten werden, werden Onlineangebote mit Hilfe von G@zielt überwacht.
G@ZIELT steht für „Kontrolle der im Internet gehandelten Erzeugnisse des LFGB und Tabakerzeugnisse“. In diesem Programm überwacht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als gemeinsame Zentralstelle den Internethandel. Zu den Erzeugnissen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zählen insbesondere Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände wie Küchenartikel, Spielzeug und andere Alltagsprodukte.
Um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten, hat jedes Bundesland eine eigene Länderkontaktstelle benannt. In Berlin befindet sich diese im Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso). Die Stelle nimmt die Rechercheergebnisse der Zentralstelle entgegen, bereitet sie auf und leitet sie anschließend an die jeweils zuständigen Berliner Überwachungsbehörden der Bezirke weiter.
Weitere Informationen zu G@ZIELT finden Verbraucherinnen und Verbraucher unter:
https://www.bvl.bund.de/internethandel