Ein Anbauverein ist entweder ein eingetragener, nicht wirtschaftlicher Verein oder eine eingetragene Genossenschaft. Sein exklusiver Zweck ist der gemeinschaftliche nicht gewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder, die Weitergabe von Vermehrungsmaterial sowie die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung.
Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt!
Themenbegleitende Fragen, beispielsweise bezüglich der Gründung und Eintragung von nicht wirtschaftlichen Vereinen und Genossenschaften, können hier nicht beantwortet werden.