Antragshilfe für Anbauvereinigungen

Zuständige Behörde

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales von Berlin (Lageso) ist die erlaubniserteilende Behörde für Anbauvereinigungen nach § 11 Konsumcannabisgesetz mit Sitz in Berlin.

Anbauvereinigungen können Ihre Anträge in deutscher Sprache an folgende Adresse stellen:

  • Elektronisch

    Wenn Sie Interesse an einem datenschutzkonformen Dokumentenaustausch über einen Cloudservice haben, wenden Sie sich bitte unter kcannabis@Lageso.berlin.de direkt an uns.

    Per E-Mail an: kcannabis@Lageso.berlin.de

    Bitte als PDF-Datei einsenden, die Bearbeitung von ZIP-Dateien als auch der Download aus einer externen Cloud ist nicht möglich.

    Mit der Post

    Landesamt für Gesundheit und Soziales
    Referat IV G
    Fachgruppe IV G 3 Veterinärwesen und Konsumcannabis
    Postfach 31 09 29
    10639 Berlin

Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Die Prüfung Ihres Antrags gemäß Konsumcannabisgesetz umfasst keine anderen Rechtsbereiche. Die Einhaltung weiterer Gesetze und Verordnungen liegt in der Verantwortung der Anbauvereinigungen.

Eine erteilte Erlaubnis ist auf sieben Jahre zu befristen, nach Ablauf von fünf Jahren kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Eine erteilte Erlaubnis kann nicht auf Dritte übertragen werden.

Für die Antragstellung stehen verschiedene Unterlagen unter Download zur Verfügung.

Allgemeine Hinweise

Ein Anbauverein ist entweder ein eingetragener, nicht wirtschaftlicher Verein oder eine eingetragene Genossenschaft. Sein exklusiver Zweck ist der gemeinschaftliche nicht gewerbliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis zum Eigenkonsum durch und an Mitglieder, die Weitergabe von Vermehrungsmaterial sowie die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung.

Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt!

Themenbegleitende Fragen, beispielsweise bezüglich der Gründung und Eintragung von nicht wirtschaftlichen Vereinen und Genossenschaften, können hier nicht beantwortet werden.

Gebühren

Für die Erlaubniserteilung werden Gebühren erhoben. Deren Höhe hängt vom jeweiligen Bearbeitungsaufwand ab. Der Gebührenrahmen kann der sechsten Verordnung zur Änderung der Verwaltungsgebührenordnung vom 2. September 2025, (Tarifstelle 2100a) entnommen werden.

Ablauf der Antragstellung

  1. Bestenfalls Antragsformular Lageso vollständig ausfüllen und unterzeichnen
  2. Anlagen laut Antragsformular beifügen (siehe auch Checkliste oder Merkblatt)
  3. Einreichung beim Lageso
    Wenn Sie Interesse an einem datenschutzkonformen Dokumentenaustausch über einen Cloudservice haben, wenden Sie sich bitte unter kcannabis@Lageso.berlin.de direkt an uns.
    Bei Einreichung per Email: Bitte senden Sie Ihre Unterlagen als PDF-Dateien ein, die Einsendung von ZIP-Dateien als auch der Download aus einer externen Cloud ist in der Regel nicht möglich.
  4. Nach Antragseingang erhalten Sie eine Bestätigung sowie Ihre Vorgangsnummer
  5. Nach erfolgter formaler Prüfung (Prüfung auf Vollständigkeit) erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung
  6. Nach Eingang aller Antragsunterlagen erfolgt die inhaltliche Prüfung Ihres Antrags. Über das Ergebnis werden Sie schriftlich in Kenntnis gesetzt.
  7. Gegebenenfalls entstehen aus der inhaltlichen Prüfung Nachforderungen, auch hierzu werden Sie schriftlich kontaktiert.
  8. Im Rahmen der inhaltlichen Prüfung wird in der Regel ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin an Ihrem befriedeten Besitztum durchgeführt.
  9. Nach Abschluss der Prüfung Ihres Antrages ergeht ein entsprechender Bescheid auf postalischem Wege.
  10. Einen entsprechenden Gebührenbescheid erhalten Sie mit getrennter Post.

Beratung und Unterstützung

Wichtige Informationen finden Sie in unseren FAQ sowie in unserem Merkblatt.

Die Polizei bietet auf Grundlage eines bundesweit abgestimmten Leitfadens Beratungen zur Sicherung von Anbauflächen an. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter: www.k-einbruch.de/beratungsstellensuche.

Im Informationsangebot des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) finden Sie unter Informationen für Anbauvereinigungen wichtige Informationen: https://www.infos-cannabis.de/

Zur Erstellung eines Qualitätssicherungskonzeptes kann die “Good agricultural and collection practice for starting materials of herbal origin – Scientific guideline “ sowie unser Merkblatt H eine Hilfestellung geben.

Weiterführende Links

Für die Datensicherheit und Aktualität der nachfolgenden Links kann seitens der hiesigen Behörde keine Gewähr übernommen werden. Eine Überprüfung auf Aktualität erfolgt in halbjährlicher Frequenz.